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Der Israelit · 1891-06-11 · Heft 46-47 (11.6.1891) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 46-47 (11.6.1891)
Date
1891-06-11
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXXn. Jahrgang. Zw eite Beilage PM 46«- 47 0» „Israelit & Irschurun" Leitender Artikel. Zur Würdigung der Hagesfragen. Von Isaak Hirsch. (Fortsetzung.) Der Gegensatz ist vorhanden, so schroff und schneidend wie Ja zu Nein; Orthodoxie heißt: das Bekenntniß zu der unauflöslichen Verpflichtung gewissenhafter Erfüllung der in Thora und Talmud begründeten Satzungen und Vorschriften; Reform heißt: Leugnung eben dieser Verpflichtung. Ist das Erstere Wahrheit, so ist die Letztere Lüge: ist Diese aber die wahre Erkenntniß, so ist Jenes Verkennung des Thatsächlichen, frommer Wahn oder bewußter Trug. Jedenfalls ist es ein Unding, beiden Prinzipien zugleich dienen zu wollen und eine Unmöglichkeit, ein Gemeinwesen zu schaffen, welches die Orthodoxie und die Reform als ihr Grundprinzip anerkennt. Also Trennung, Zwiespalt, Zerklüftung? Also ist es doch nicht abzuleuguen, daß die Orthodoxie den Frieden und die Einheit der Gemeinden untergräbt und vernichtet? Also zugestanden, daß das Ziel der orthodoxen Bestrebungen nicht anderes als die Zerstörung der Gemeindeeinheit ist?? Hier die Antwort auf diese Frage. Ein religiöses Gemeinwesen — und die Syncrgogengemeinde ist in Deutschland lediglich ein solches und ist jedes politischen Characters entkleidet — das auf dem Grunde der Reform, d. h. der Leugnung der unantastbaren Verbindlichkeit des jüdischen Religionsgesetzes, wie es in Thora und Talmud niedergelegt und im Schulchan-Aruch für die Praxis codifizirt ist, seine Institutionen aufbaut, kann nie und nimmer von dem orthodoxen Juden als eine Gemeinde seines Bekenntnisses betrachtet werden. Er wird demgemäß niemals freiwillig sich zu einer solchen Religionsgemeinde zählen lassen können. Wollen unsere Brüder, welche die Verpflichtungskraft des jüdischen Religionsgesetzes in dem Sinne des orthodoxen Prinzips nicht anznerkennen vermögen und sich in ihrem Privatleben von der Befolgung desselben emanzipiren, gleichwohl mit uns gemeinsam eine Gemeinde bilden, so haben sie auf die Bethätigung ihrer reformistischen Anschauung in der Gestaltung des Gemeindelebens absolut zu verzichten. Synagoge, Kanzel, Schule und alle sonstigen Institutionen der Gemeinde müssen in vollstem Maße den Anforderungen entsprechen, welche das Religionsgesetz, wie es die Orthodoxie begreift, erheischt. Geschieht dieses nicht, soll die Leugnung des ortho-! doxen Prinzips auch auf das Gemeindeleben übertragen werden, so sind es die Reformer, nicht die Orthodoxen, die den Unfrieden säen und die Trennung anstreben. Sie zwinget» ihre gesetzestreuen Genossen zum Austritt aus einem Verbände, der aufgehört hat, dem einzigen Zwecke einer jüdischen Gemeinde, der Verwirklichung des Religionsgesetzes, zu dienen. Sie zwingen dazu, weil sie ihren gesetzestreuen Genossen zumutheu, durch ihre fernere Zugehörigkeit ein Prinzip anzuerkennen, welches ihnen, den Orthodoxen, als Lüge und Frevel gilt. Die Bestrebungen der Orthodoxie sind einzig und allein darauf gerichtet, die Integrität des religiösen Gemeindelebens zu erhalten. Durch deren Wahrung allein erscheint die Einheit der Gemeinde und der Friede gewährleistet. Die Männer, welche in den Gemeinden sich religionsgesetzwidrigen Neuerungen entgegenstellen und für die Gesetzmäßigkeit aller Gemeindeeinrichtungen einstehen, weit entfernt, die Gemeindeeinheit zu zerstören, wahren sie dieselbe. Sie sind die Wächter des Gemeindefriedens , sie vertheidigen ihn gegen die gedankenlosen oder muthwilligen Störenfriede, welche - im reformistischen Lager gegen ihn zu Felde ziehen. Der Kampf, welcher in den Gemeinden mit größerer oder geringerer Erbitterung seit Jahrzehnten geführt ist, gibt sich auf der Seite der Reform als ein Angriff auf die Gemeindeeinheit und den Gemeindefrieden, auf Seiten der Orthodoxie aber als eine Vertheidigung nicht nur des göttlichen Heiligthums, sondern auch der Einheit und des Friedens des Gemeinwesens. Das ist eine unleugbare Thatsache, welche durch keine Sophiftik zu verdunkeln ist. Man hat sich leider auf orthodoxer Seite nur allzuoft zurückdrängen lassen, ohne diesen Vertheidigungskampf zu wagen oder ohne ihn mit der Ausdauer zu bestehen, welche des hohen, gefährdeten Gutes angemessen gewesen wäre. Wahrlich überall, wo man sich dieser Lässigkeit schuldig gemacht, zum Unheil. Die entsetzliche Verheerung, welche die Reform über einzelne Gemeinden, ja über ganze Provinzen und Staaten gebracht hat, ist die Folge dieser mangelnden Ausdauer. Gibt es doch Gegenden, in welchen das Bewußtsein der jüdischen Pflicht gänzlich erstorben ist. Würde man dort es vor fünfzig und sechzig Jahren verstanden haben, der Reform kräftig und unentwegt die Stirn zu bieten, es hätte nimmer gelingen können, dort jene religiöse Oede zu schaffen, welche nur ein Wunder wieder dem Leben zurückzugeben vermag, i Wäre von Anfang an, als die Reforni in

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