Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 44 (4.6.1891)
- Date
- 1891-06-04
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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817 rung daselbst herzlich willkommen qeheißcn und fanden sie auch bald in allen diesen drei Städten eine gastliche Unterkunft. Die Auswanderung von hier nach Albanien dauert indes; ununterbrochen fort, und so werden bald in den genannten drei Städten, wo bisher nur wenige Juden wohnten, blühende jüdische Gemeinden entstehen, die einen großen Theil des bisherigen Handels Korfus an sich reißen werden. Nach Venedig sind gleichfalls einige hundert Juden von hier gezogen, da die Bewohner des gottbegnadeten Italiens den Judenhaß nicht kennen. Auch nach Triest sind schon viele Juden von hier ausgewandert, da es hier bekannt ist, daß Kaiser Franz Joseph n"T als ein großer Jndenfrcund bekannt ist._ -£• Vermischtes. -H- Berlin, 14. Mai. Der angebliche Besuch eines „koscheren" Hotels durch ein Offizierkorps bildete die Grundlage einer Anklage wegen öffentlicher Beleidigung, welche gestern den Redakteur des „Berl. Börsen-Cour." P. Bormann und den Journalisten Johannes Bloch vor die II. Strafkammer hiesigen Landgerichts I. führte. Das Offizicrkorps des 2. Garde-Regiments zu Fuß hatte sich durch einen in Nr. 632 des Börsen-Courier veröffentlichten Artikel beleidigt gefühlt, in welchem erzählt wurde, daß die Anwohner eines in der Burgstraße belegnen „koscheren" Hotels eines Tages in großes Staunen versetzt worden seien, weil das gesammte Offizierkorps des 2. Garde-Regiments daselbst vorfuhr, um mit seinen Damen eine intime Festlichkeit abzuhalten. Der zweite Angeklagte, welcher Verfasser des Artikels ist, hatte noch hinzugefügt, daß der Oberstabsarzt des Regiments einige Zeit vorher eine Festlichkeit in jenem Hotel mitgemacht habe und sowohl durch die Verpflegung als auch durch die Ausstattung des neuen Saales so zufriedengestellt worden sei, daß er das Lokal dem Offizierkorps empfohlen habe. Die Redaktion des B. B. C., welche sich überzeugte, daß sie mit dem Artikel dupirt worden war. nannte den zweiten Angeklagten als Verfasser und die Anklage richtete sich deshalb auch gegen diesen. Der Angeklagte Bloch gab zu, daß er falsch unterrichtet gewesen sei, da in der That nicht das Osfizierkorps des zweiten, sondern des dritten Garderegiments ein Fest in jenem Hotel gefeiert haben soll. Er habe das Offizierkorps durchaus nicht beleidigen wollen, wisse auch nicht, wo eine Beleidigung liegen solle. Er habe die ihm gemeldete Thatsache nur deshalb mitgetheilt, weil er dieselbe für ein interessantes Symptom des „neuen Kurses" gehalten habe. Durch die Beweisaufnahme wurde die volle Haltlosigkeit der betr. Nachricht erwiesen. Herr Peltesohn, der Inhaber von Caffel's Hotel, in welchem ausschließlich koscher gekocht wird, wußte von dem Besuche irgend eines Offizierkorps überhaupt nichts und konnte nur bekunden, daß einmal der Verein ehemaliger Freiwilliger des 3. Garderegiments bei ihm ein Fest gefeiert habe. Der gleichfalls vernommene Oberstabsarzt Dr. Peltzer erklärte, daß er ein „koscheres" Hotel überhaupt nicht kenne. Der Staatsanwalt hielt eine Beleidigung des Offizierkorps für vorliegend, da die Bemerkung, daß der Besuch desselben in jenem Hotel allgemeines Aufsehen erregt und das koschere Esten den Offizieren sehr gut gemundet, eine Verhöhnung der letzteren enthalte. Der Staatsanwalt beantragte 300 M. bezw. 200 M. Geldbuße. - Rechtsanwalt Dr. Herrmann erachtete die Freisprechung für geboten. In der Mittheilung, daß ein seit 50 Jahren bestehendes, bestens renommirtes und von guten bürgerlichen Kreisen besuchtes Hotel von Offizieren zur Abhaltung einer Festlichkeit ausgewählt worden, könne unmöglich eine Beleidigung liegen. — Der Gerichtshof trat jedoch der Auffastung des Staatsanwalts bei. Jedermann, so publicirte der Vorsitzende, Wiste, daß das Offizierkorps besondere Standespstichten habe, zu welchem es auch gehöre, nur Lokale zu besuchen, die zweifellos nur von guter Gesellschaft besucht werden. Unbeschadet des guten Rufes des hier in Frage stehenden Hotels handele es sich jedoch um ein sogenanntes „koscheres" und in der Behauptung, daß ein ganzes Offizierkorps ein solches ausschließlich von der jüdischen Bevölkerung frequentirtes Hotel zur Abhaltung eines Festes ausgewählt habe, liege der Vorwurf der Taktlosigkeit und die Insinuation, daß sich das Offizierkorps nicht so benommen habe, wie es von preußischen Offizieren zu erwarten sei. Der Gerichtshof verurtheilte deshalb den Angeklagten Bormann zu 300 Mark, den Angeklagten Bloch zu 200 Mark Geldbuße. Bon der Mosel. Sie brachten jüngst die Mittheilung, daß zwei rohe Burschen einen Israeliten in einer Wirtschaft beleidigten und daß ein älterer Mann sich des Angegriffenen annahm, der dann von den Gesellen mit ihren Gläsern derart tractirt wurde, daß er nach einigen Stunden an den erhaltenen Verletzungen starb. Es diene Ihnen zur Nachricht, daß der Beleidigte kein Jsraelite war, es war der Reisende eines Wittlicher Geschäftes, evangelischen Glaubens! Die Sache wird demnächst vor dem Schwurgerichte in Trier abgeurtheilt werden. — Die Schule der isrl. Gemeinde in Wittlich ist nach Verfügung Königl. Regierung in Trier in eine öffentliche umgewandelt worden. R. W. Ratibor. Zwecks Unterstützung unserer bedauernswerthen Mitbrüder und Schwestern, die ihre Heimath verlassen, um einer neuen entgegenzueilen, haben 20 Herren vereinbart, bei den einzelnen Familien Sammlungen abzuhalten. Nach der bisherigen Zeichnung werden ca. 3000 Mk. an die Vertheilungsstätte Oppeln abgeführt werden können. Die Redaction des „Oberschlesischen Anzeigers," eines hier erscheinenden, hochconservativen Blattes, hat sich bereit erklärt, Spenden in Empfang zu nehmen und öffentlich darüber zu quittiren und schreibt: Wir zweifeln nicht daran, daß aller Orten, wo man für jene schuldlosen Opfer eines brutalen Despotismus menschlich zu empfinden weiß, sich die Herzen und Hände freudig öffnen werden. Dieser offenen, ehrlichen und warmen Sprache unser Dank! Z. CppcUt. In den letzten Tagen treffen mit dem Abendzuge große Truppen ausgewiesener russischer Glaubensgenossen ein, welche hier übernachten und mit dem Morgenzuge ihre Reise fortsetzen. Damit die Heimathlosen sichere Unterkunft finden, hat der Vorstand der Synagogen-Gemeinde ihnen in einem Gasthofe Nachtobdach gewahrt. Für eine vom Vorstande an den Inhaber des Etablissements gezahlte geringe Vergütung erhalten die Vertriebenen Nachtquartier, Abendbrod und Frühstück. Ein christlicher Herr, der das Elend der Unglücklichen mitangehört, überreichte tiefrührend dem Vorstände 50 Mk. zur geneigten Vertheilung. Rom, 3. Juni. Auf eine Anfrage Pais in der Kammer, ob die Regierung gegen die Judenverfolgungen in verschiedenen Theilen Europas Schritte thun wolle, erklärte der Ministerpräsident Rudini, die Regierung könne sich in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten nicht einmischen. Sollte sie aber in die Lage kommen, ihre Stimme abzugeben, so würde sie dies nur zu Gunsten religiöser Duldsamkeit thun. Briefkasten der Redaktion. R. in W. Wir sind zur Veröffentlichung des Berichtes gern bereit. Abonnement bis 1. Januar 1891 bezahlt. B. in D. Wir sind gern bereit, Familiennachrichten im Jnseratentheil unseres Blattes kostenfrei aufzunehmen. Salomon 28. Beiträge erwünscht. fUF“ Viele Berichte und Schilderungen aus den deutschrussischen Grenzstädten mußten ebenso, wie mannichfache Vorschläge zur Linderung des jüdisch-russischen Unglücks aus Mangel an Raum Zurückbleiben._ Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich.