Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 42 (28.5.1891)
- Date
- 1891-05-28
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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gelten lassen wollte, selbst wenn man die Zahl der Angeklagten in Betracht zieht, ist das Verhältniß der Juden immer noch günstig. Während die Bevölkerungsstatistik einen Juden auf 80 Christen aufweist, kommt 1 indischer Angeklagter erst auf 88 christliche, ein jüdischer Verurtheilter allerdings erst auf 99 verurtheilte Christen. Die Judenfeinde sagen, die Juden würden in verhältnißmäßig größerer Zahl von der Anklage wegen Betruges freigesprochen, weil sie besonders gut verstehen, das Gesetz zu umgehen, „das Gefängniß mit dem Aermcl zu streifen." Aber auch dies trifft keineswegs zu, denn die größere Zahl von Freisprechungen jüdischer Angeklagter finden wir fast durchgehends bei allen Deliktarten. So ist besonders auch bei Vergehen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Nöthigung und Bedrohung, Sachbeschädigung, Unterschlagung — also Vergehen, bei denen der Thäter meist bekannt ist und die rechtlich einfach liegen — die Zahl der freigesprochenen Juden erheblich größer, als die der freigesprochenen Christen. Bei den gegen den Juden herrschenden Vorurtheilen ist es natürlich, daß eine größere Anzahl Juden ohne ausreichenden Grund denunzirt wird. So bleibt, was wir stets betont haben, auch heute nach der neuesten Statistik unumstößlich richtig: „Die Behauptung, daß die Juden stärker zum Verbrechen neigen, ist sowohl, was die Zahl, als was die Schwere der Verbrechen betrifft, eine grobe Unwahrheit." Verbrechen habeu selbstverständlich mit der Konfession überhaupt nichts zu thun. Der christliche Verbrecher ist ein schlechter Christ und schlechter Mensch, der jüdische Verbrecher ein schlechter Jude und schlechter Mensch. Es lag uns sehr fern, behaupten zu wollen, daß die Juden im Verhältniß zu den Bekennern anderer Religionen etwa edler und besser seien. Wir wollten uns nur gegen böswillige Verleumdungen schützen. Der jüdische Delinquent wirkt allerdings viel unheilvoller als der christliche. Wenn ein Christ ein Verbrechen begeht, so hat es außer seinem Opfer nur er selbst zu büßen, ist aber der Verbrecher ein Jude, so haben alle Juden darunter zu leiden. Denn das ist gerade das Ungerechte und Empörende, wie der Abgeordnete Windthorst seiner Zeit richtig bemerkte, daß für die Fehler eines einzelnen Juden alle Juden verantwortlich gemacht werden. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest, 22. Mai. Erzherzog Josef sprach heute auf dem anläßlich seiner Inspektionsreise in Arad veranstalteten Diner, an welchem die Spitzen der Militär- und Civilbehörden sowie der Bischof Dessewfy theilnahmen, über die Judenverfolgungen in Korfu. Er verurtheilte diese aufs Schärfste. Der Erzherzog sagte u. A.: Mau sollte nicht glauben, daß Derartiges am Ende des 19. Jahrhunderts möglich sei. Däne m a r k. Kopenhagen. Der dänische Kronprinz der momentan Regent, (Se. Majestät hat eine Reise nach Wien ongctreten), Bruder der Kaiserin von Rußland, hat heute mit seinem Adjutanten den hiesigen Oberrabbiner Prof. Wolfs ^Stunden in seiner Wohnung besucht, wahrscheinlich um ihm zu dessen 90jährigen Geburtstag zu gratuliren. Kopenhagen. Oberrabbiner Dr. A. A. Wolf feiert am 24. Mai seinen neunzigsten Geburtstag. Derselbe bekleidet sein Amt als Oberrabbiner in Dänemark bereits 63 Jahre, indem er von Gießen im Jahre 1828 von dem König Friedrich VI. nach Dänemark berufen wurde; er genießt sowohl im Inwie Auslande hohes Ansehen. Er ist in Darmstadt geboren und hat seine Studien an den Ilnversitätcn irr Gießen und Würzburg gemacht; aus der letzteren erwarb er sich den Doktorgrad. — Von der dänischen Negierung hat er mehrfache Auszeichnungen erhalten, indem er erst zum Professor, daun zum Ritter und Kommandeur des Danebrogordens ernannt wurde; auch von seinem Vatcrlande ist ihm Anerkennung geworden: er ist Ritter des Ordens Philipps des Großmüthigen. Hervorzuhcben ist noch, daß Professor Wolff während der Krankheit des .Kaisers Friedrich jeden Sonnabend von der Kanzel eine Fürbitte für den nun Heimgegangenen Monarchen in sein Gebet einschaltete. > Vermischtes. < * Tie Nichtberücksichtiguilg der jüdischen Bürger bei der Auswahl der Schöffen scheint in dielen Bezirken „Sitte" zu sein. In dieser Beziehung erhält das „Bl. Tgbl." wiederum mehrere Zuschriften; eine derselben lautet; Im Amtsgerichtsbezirk Hörde wohnen etwa 100 selbstständige jüdische Familien, welche zum größten Theit sich sehr hoher Achtung erfreuen. Seit dem Bestehen des Amtsgerichts ist auffallender Weise noch kein Jude zum Schöffenamt berufen. Im vorigen Jahre nahm eine Versammlung jüdischer Bürger in Hörde Veranlassung, eine Anfrage hierüber an das Oberlandesgericht in Hamm zu richten, worauf ihnen seitens des letzteren erwiedert wurde, daß sich laut eingezogener Recherchen unter den Juden des Amtsgerichtsbezirks keine geeigneten Personen befänden (!! ). Eine Beschwerde hiergegen war zwar projektirt, ist aber unterblieben. Zu diesem Bescheide des Oberlandesgerichts ist zu bemerken, daß sich in^ einem Orte, der zum Amtsgericht Hörde gehört, ein jüdischer Kaufmann befindet, welcher vom beregten Amtsgericht in zwei Konkursen als Konkursverwalter bestellt wurde und als solcher fungirt hat. Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich.