Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 34-35 (4.5.1891)
- Date
- 1891-05-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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640 wir noch nicht vernommen. Vielleicht sagt er sich, daß es doch nichts nützen würde, aber wir bezweifeln dieses ganz entschieden. Wir glauben, daß die Fehler und Mängel, welche Einzelnen anhaften, wohl schwer mit Erfolg durch das öffentliche Wort zu bekämpfen sind. Aber solche schwere öffentliche Schäden, ließen sich durch entschiedene, öffentliche Verurtheilung wohl abstellen. Aber wie dem auch sei, die Rabbiner und Vorsteher sollten das Gewissen der Gemeinde repräsentiren. Das Gewissen pocht und schlägt um so dringlicher fort, je weniger seiner Mahnung Folge geleistet wird. Am Sonntag hat die Gemeindeversammlung den Neubau resp. die Erweiterung der Synagoge beschlossen und dafür 160,000 Franken votirt. Man hält hier viel darauf, nach Außen, wenn auch nicht als streng orthodox, so doch als konservativ in religiösen Angelegenheiten zu gelten. Wir sind nun begierig, ob die neue Synagoge auch au Sabbat und jüd. Feiertagen gebaut und sie somit schon vor ihrer Fertigstellung profanisirt wird, oder ob man den Anforderungen des Religionsgcsetzcs in dieser bedeutsamen Frage wenigstens Rechnung tragen wird. Es ist dies im Grunde genommen nur eine Geldfrage, da die Einstellung der Bauthätigkett am wv dvi rat? gegen eine zu vereinbarende Entschädigung leicht zu ermöglichen ist. Gewinnen cs aber unsere Gemeindewürdenträger über sich, einen Synagogenban am Sabbat scrupellos zu betreiben, so wird der letzte Rest von conservativem Nimbus, den man uni sich zu verbreiten suchte, endlich in die Brüche gehen. Auch das hat sein Gutes; und ich bin vielleicht nach den Feiertagen so frei noch einige Beiträge für diesen Zweck zu liefern. > Vermischtes. < Leipzig, 4. April Vom Landgerichte Ansbach ist der Handelsmann Siegmund Hamburger aus Kolmberg wegen Religionsvergehen und Ruhestörung in realer Konknrenz, also wegen zweier strafbaren Handlungen, zu Strafe vernrtheilt worden. Er hatte Revision eingelegt und sich in der Hauptsache darüber beschwert, daß zwei verschiedene Straf- Ihaten angenommen waren. Er drang mit dieser Ansicht durch, denn das Reichsgericht ll. Strafsenat) hob das Uriheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück mit der Begründung, daß nur eine f o r t g e s e tz t e H a n dlung anzunehmen sei. Der Sachverhalt war folgender. Im jüdischen Tempel sollte gerade das Abendgebet beginnen, als der Angeklagte mit einem anderen Handelsmanne, Salomon H., in Streit gerieth und dadurch solchen Lärm verursachte, daß der Beginn des Gottesdienstes hinausgeschoben werden mußte. Endlich entschloß man sich, ohne die beiden Disputanten das Gebet zu beginnen. Als der Gottesdienst etwa 20 Minuten gedauert hatte, begann jedoch Hamburger, wie festgestellt wurde, außerhalb des Tempels wieder derartig zu lärmen, daß die Andacht im Innern gestört wurde, trotzdem Thüre und Fenstern geschlossen waren. Das Landgericht hatte nun den vom Angeklagten verursachten Lärm nach zwei verschiedenen Richtungen unter das Gesetz subsumirt, das Reichsgericht aber war der Ansicht, daß der zweite Störungsakt die Fortsetzung des ersten gewesen sei und daß der Lärm zugleich eine Störung der gottesdienstlichen Handlung (8 107) und ruhestörendcr Lärm (8 300,16) sei, daß also ideale Kokurrenz vorliege. Krotoschin, 5. April. Die hierorts seit Jahren bestehende hebräische Unterrichts-Anstalt ist, nachdem die Gemeindevertretung die jahrelang gewährte Subvention zurückgezogen hat, Privatanstalt geworden und wird nun unter völliger Neugestaltung mit drei Mädchen- und drei Knabenklassen ins neue Schuljahr treten. In einer Mädchenbezw. Knabenklasse werden ausschließlich Schülerinnen der Töchterschule bezw.Gymnasiasten hebräischen Unterricht erhalten, während inzwei anderen Klassen Mädchen undKnabender jüdischen Volksschule Ausnahme finden. Außer dem Rabbiner, welcher die im Hebräischen vorgeschrittenen Knaben in einer Selckta unterrichet, wirken an der Anstalt die drei Lehrer der jüdischen Volksschule. Für arme Schüler, von welchen kein Schuldgeld erhoben wird, gewährt die Gemeindevertretung die Einnahmen ans dem Talmund-Thora-Verein. Kolomea.UllsereHofsnnng,schreibt die ..Test. Wochenschr.", daß die Gemüther sich endlich besänftigen werden, wurden leider bis jetzt nicht erfüllt. In Tnrka und Slavee sind wieder arge Ausschreitungen vorgekommcn. In der Nacht vom 17. auf den 18* wurde die jüdische Eolonie in Turka bei Kolomea durch Banernbanden arg au Leib und Vermögen geschädigt. Verflossene Nacht wurden im Dorfe Sopor den Juden alle Fenster eingeschlagen, wobei es jedoch wenigstens zu keinen Mißhandlungen gekommen ist; dagegen ereigneten sich hier auf der Vorstadt Mnichürka Ercesse ärgerer Natur. Die Crcedenten begnügten sich nicht mit dem Einschlagen der Fenster, sie mißhandelten die Inden und raubten in einem Schankhanse Branntwein und Brot. Außerdem wurden einzeln reisende Inden überfallen, mißhandelt und beraubt. Die ganze Bewegung nimmt einen schlimmen Charakter an. Unter dem Volke ist das Gerücht ansgestreut, daß die Inden vom Kaiser für drei Monate als vogelfrei erklärt wurden. Die hiesige Bewegung ist auch in soeialökonomischer Beziehung sehr gefährlich. Die Hetzer haben die Parole ansgegeben, „kauft nicht bei den Juden", und ist dies bei uns gefährlicher als in der Großstadt. Einzelne Christen werden, wenn sie der ansgegebenen Parole keine Folge leisten, förmlich terrorisirt. Die jüdischen Krämer erleiden dadurch unersetzlichen Schaden. Es hieße sich einer argen Täuschung hingeben, wenn man glauben würde, der Ausfall der Wahl in Kolomea- Bnczaez-Sniatyu sei Ursache der Ercesse und der Aufregung gegen die Inden. Im Gegcntheil, wäre Graf Stareenski dnrchgedrnngen, die Ansschreitnngen gegen die Inden, die ihren Candidatcn nicht dnrchzusctzen vermochten, würde vielleicht blutiger sich gestaltet haben. Es spielen hier ganz andere Fäden, und die Apostel der Antisemiten, die schon seit längerer Ieit bei uns im Stillen ihre Minirarbeit betrieben, haben diese Fäden in ihren Händen. Jerusalem. Die englische Regierung hat in dem ^Nachfolger von Mr. Noch Temple Moore im Amte eines Consnls eine treffliche Wahl getroffen. Mr. John Dickson, der neue Consnl für Jerusalem, war bis vor Kurzem Consul in Damascns. Cs ist noch in Jedermanns Erinnerung, daß vergangene Dstern daselbst der Versuch gemacht wurde, die Blntbeschuldigung gegen die Juden dieser Stadt wieder aufznbringen. Sofort erkannte Mr. Dickson die Gefahr, in welcher die Juden schwebten und wandte sich direct an den Dberrabbiner und bot ihm an, seinen mächtigen Einfluß zum Schutze der Juden geltend zu machen. Mr. Dickson stand bei dieser humanen Action im ganzen Consularcorps allein da.