Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 29 (9.4.1891)
- Date
- 1891-04-09
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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561 Frankreich. Paris, 24. März. Der Schriftsteller Vonoden, welcher sich durch einige Stellen des jüngst unter dem Titel „Testament d’un antisemite“ erschienenen Buches Drnmont's beleidigt hielt, forderte den Letzteren und fand heute Früh zwischen Beiden ein Degenduell statt, bei welchem Vonoven an der Brust verwundet wurde. Paris, 28. März. Die Mitglieder des Israelitischen Konsistoriums, welches einen neuen Großrabbiner für Paris zu wählen hat, hatten heute Besprechungen mit den Großrabbinern von Brüssel, Bordeaux und Lyon, den Kandidaten für das vakante Amt. Doch soll vor der Rückkehr Rothschild's, welcher gegenwärtig in Aegypten weilt, keine Beschlußfassung stattfinden. Rußland. Aus Krettingen (Gouvernement Kowno) schreibt man der „Lib. Ztg.": Die Luft zur Auswanderung nach Amerika hat unsere Israeliten ergriffen. So verließen vor einer Woche einige Glieder der jüdischen Gemeinde Krettingen, in der lebhaftesten Hoffnung, ihr Glück in dem fernen Amerika zu machen. Vor einigen Tagen folgte der ersten Emigranten-Expedition eine zweite, aus 17 jungen Jüdinnen bestehend. Doch dieses Mal erlitt der Zug eine Niederlage. Ganz unvorhergesehen wurde derselbe von der Polizei angehalten und in dem freien Absteigequartier „Hotel Fink" über Nacht behalten, von wo sie dann am folgenden Tage per Etappe nach der Kreisstadt Telsch befördert wurden. Die Mehrzahl der Auswanderer war paßlos. Da es dem Herrn Kownoschen Generalgouverneur zur Kenntniß gebracht worden, daß sehr Viele, namentlich Juden aus dem Kownoschen durch Agenten, die auch hier vertreten sind, nach Amerika gelockt werden, um dort von ihnen ausgebeutet und ihrer Habseligkeiten beraubt, dem fürchterlichsten Elende überlassen zu werden, so hat der Herr Generalgouverneur den Befehl ergehen lassen, die Auswandernden aufzuhalten und der örtlichen Polizei zu übergeben. vermischtes. Mainz, 17. März. Prof. Ludwig Geiger von der Berliner Universität hat der Vossifchen Zeitung zufolge im Frankfurter Stadtarchiv einen bisher unbekannten Brief Johann Reuchlin's aufgefunden, der mehrfach von Interesse ist. Derselbe stammt aus dem Jahre 1514 und ist an den Rath der Stadt Frankfurt gerichtet. Reuchlin gibt sich darin als Bittsteller und zwar sucht er den Schutz des Rathes wegen eines Pamphlets nach, das auf der Ostermesse zu Frankfurt wider ihn ausgeboten werden sollte. Weil Reuchlin dem Pfefferkorn'schen Antrag auf Verbrennung aller rabbinischen Schriften nicht zugestimmt hatte (Pfefferkorn, ein getaufter Jude, richtete dieserhalb gegen Reuchlin eine Streitschrift „Handspiegel", die Reuchlin mit dem „Augenspiegel" beantwortete), war ihm von Jakob von Hoogstraten, dem Oberketzerrichter von Köln, ein Prozeß gemacht worden, für den einige für ketzerisch angegebene Stellen als Unterlage dienen mußten. Auf Reuchlin's Einspruch an den Papst wurde die endgiltige Entscheidung dem Bischof von Speier übertragen, den im März 1514 sich zu Reuchlin's Gunsten äußerte. Gleichwohl hatte man in Köln, ohne diese im Aufträge des Papstes ergangene Entscheidung abzuwarten, Reuchlin's Augenspiegel öffentlich verbrannt. Von dieser Verbrennung nun gab Ortuin Gratius in einem Büchlein „Praenotamenta“, das bei Quentel in Köln herauskam, öffentliche Kunde. Die Verbreitung dieses Schmähbüchleins auf der großen Frankfurter Meffe zu verhindern, darum war es Reuchlin sehr zu thun. Er schrieb in diesem Sinne von Stuttgart unter dem Datum Donnerstag vor palmarum a. o. 1514 ]]. Klage führend an den Rath von Frankfurt trotz des kaiserlichen Pamphletverbotes „nich dessnunder hat ein buchtührer genannt Quentel inn diese lobliehe Statt Franckfort ain nüwes sehmaehbüchlin wider mich zu Coeln ussgangen u.gedruckt allher gebracht. Inn Übung dieselben lasferschriff allen menschen zu verkauften, dadurch mir min glimpff und das höchste, so der mensch haben mag nemlich die eere mit ganzer Unwahrheit abgeschnitten unnd genommen würdt — so bitt ich underteniglich unnd mit flyss ernstlich Ir. mine herren woeilen durch das Edel ampt üwer oberkait soelliche Schmach buchlen alle zu üwern haenden nehmen unnd darmit tun und hanndeln nach Inhalt der Rechte wie sich gebürt uft das ich nit in üwer löblichen statt miner eeren also öffentlich beroupt werde.“ Unterschrift ist der Brief „Johanns Reuchlin Weltlicher Rechte Doctor“. Nach Geiger stempelt eine Stelle dieses Briefes das Schriftstück zu einem wichtigen kulturgeschichtlichen Zeugniß, nämlich diejenige, wo von der „eere“ als dem „höchsten, so der mensch haben mag", die Rede ist, in so fern niemals zuvor der Ehrbegriff in dieser Fassung zum Ausdruck gebracht wird.?Der Reuchlin'sche Brief ist nach Geiger das älteste Dokument, das für den Begriff der Ehre im modernen Sinne angezogen werden kann. Cöln, 25. März. Dem hiesigen Innungs-Ausschuß wurde von einer Berliner Firma eine größere Anzahl antisemitischer Flugblätter zum weitern Vertreiben übersandt. Ter Ausschuß beschloß in feiner jüngsten Sitzung, sich auf solche Dinge überhaupt nicht einzulaffen. Göttingen. Der hier gewählte Rabbiner Dr. Deutsch aus Brüx hat die Wahl aus Familienrücksichten abgelehnt. Petersburgs. März. Der „Grashdanin" theilt folgendes Cirkular mit: „Das Ministerium des Innern hat an alle russischen diplomatischen Konsularagenten im Auslande ein Cirkular hinsichtlich der Revision der Pässe von nach Rußland reisenden Personen jüdischer Konfession versandt. Auf Grund dieses Cirkulars muß ein Jude, welcher eine Erlaubniß, nach Rußland zu reisen, zu erhalten wünscht, zuvor eine Bittschrift ans Ministerium des Innern einreichen und einen Bericht über seine Person beifügen sowie den Zweck seiner Reise angeben. Nach Durchsicht der Bittschrift wird das Ministerium einen günstigen oder ungünstigen Bescheid ertheilen, und nur im Falle einer günstigen Antwort ist der russische Agent im Auslände berechtigt, den Paß zu visiren und zu unterschreiben. Eine Ausnahme bei Anwendung dieser Maßregel wird für Vertreter großer Bankhäuser und Finanzinstitutionen, welche mit Empfehlungsbriefen von dem Cbef der Firma erscheinen, gemacht werden. Wenn diese Vertreter, sollten sie auch Juden sein, Revision des Passes fordern, so haben die Konsuln das Recht, ihre Unterschrift beizufügen. Dieser Paß gilt aber dann nur für einen dreimonatlichen Aufenthalt in Rußland._ Für den folgenden Theil ist die Redaction nicht verantwortlich.