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Der Israelit · 1891-02-19 · Heft 15 (19.2.1891) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 15 (19.2.1891)
Date
1891-02-19
Page
– (sequence 18)
Language
German
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292 mal die Freiheits- und Menschenliebe gewisser französischer Demokraten, die mit dem Zaren liebäugeln, in das rechte Licht gerückt wird. Rußland. Petersburg, 12. Febr. Die „Polit. Corr." brachte vor Kurzem die Nachricht, aus Petersburg, daß die aus dem Jahre 1838 stammende Bestimmung, wonach Kinder, Enkel und Neffen von Juden, welche dem rusischen Heere angehört haben, in den zwei Hauptstädten Petersburg und Moskau unbeschränkten Aufenthalt nehmen dürfen, dahin beschränkt worden sei, daß dieses Recht nur noch die Kinder solcher Militärpersonen haben sollen. Diese Mittheilung ist nicht richtig und bedarf einer Erklärung und Ergänzung. Nach dem Gesetze von 1838 genießen die Kinder von Soldaten, die einen 30jährigen Militärdienst (wie er früher, bis zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht existirte) absolvirt haben, das Recht der Freizügigkeit und können Handel treiben, nicht nur in den beiden Residenzen, sondern auch im ganzen Reihe. Dieses Recht ist nicht geschmälert worden. Dahingegen sind jüdische Soldaten neuester Formation (d. h. die ihre Militärpflicht nach der neuen Verordnung erfüllen) von diesen Rechten ausgeschlossen, und sie genießen nicht das Recht der Freizügigkeit, sondern müssen nach „Verbüßung" ihrer Militärpflicht wieder in den Juden- Rayon zurückkehren. Selbst Georgenritter, d. h. jüdische Soldaten, die durch persönliche Tapferkeit aus dem Schlachtselde die Militärauszeichnung für Bravour erhalten, ihr Vaterland tapfer vcrtheidigt und für dasselbe ihr Blut vergossen haben, genießen nicht das Recht, außerhalb des Rayons zu wohnen. Sobald der Jude nicht mehr als Kanonenfutter dienen kann, muß er in's Ghetto zurück, um im Nothfalle wieder aus demselben hervorgeholt zu werden, um seine Blutschuld an die Heimath, die ihn so stiefmütterlich behandelt, zu entrichten. England. London. Bezüglich der Sabbat- und Sonntagsruhe besteht in England folgendes Gesetz: „Niemand soll bestraft werden wegen irgendwelcher Arbeit, welche Sonntag in einer Fabrik oder Werkstätte durch junge Leute oder Frauen jüdischer Religion verrichtet wird, und zwar unter den folgenden Bedingungen: 1) Der Besitzer der Fabrik oder Werkstätte muß jüdischer Religion sein; 2) die Werkstätte muß Samstag geschlossen werden und darf Sonntag für den Verkehr nicht offen sein; 3) der Arbeitgeber darf die Ausnahme (Abtheilung 50, Punkt) nicht benützen, welche die Verwendung von jungen Leuten und Frauen am Samstag Abend oder für eine Ergänzungstunde an irgend einem andern Tage gestattet; 4) wo der Arbeitgeber diese Begünstigung benützt, hat dieses Gesetz auf die Fabrik oder Werkstätte in ähnlicher Weise angewendet zu werden, als wenn es in den diesbezüglichen Bestimmungen anstatt „Sonntag" „Samstag" hieße u. s. w." Auch in Holland ist der Jude von der Sonntagsruhe mittelst Gesetzes „De Arbeidswet, wet van 5. Mei 1889, Art. 7" absolut dispensirt." ■¥> Vermischtes. < Sohran, O/Schl. Am 19. Schewat hauchte der Eiseuhüttenbesitzer, Herr Joseph Panofsky, im ehrwürdigen Alter von 81 Jahren seine fromme und edle Seele aus. Aus der Nähe und Ferne, aus der Stadt und Umgegend waren in großer Zahl seine Freunde und Verehrer herbeigeeilt, um ihm die letze Ehre und Liebe zu erweisen. Bei Groß und Klein, bei Alt und Jung, bei Juden und Christen hatte er sich stets des größten Vertrauens und der höchsten Achtung zu erfreuen. Seinen Arbeitern war er stets einer der humansten und wohlwollendsten Brodherren. Der Stadt- und Gemeindeverwaltung hat er vor Jahren als Rathmann und Gemeindevorsteher nahe gestanden, denen er durch seine reichen Kenntnisse, seine hohe Intelligenz, seine Um- und Einsicht, seine Gewissenhaftigkeit und Arbeitslust die werthvollsten Dienste geleistet. Einer der besten und edelsten Menschen, einer der gewissenhaftesten, ungeheuchelt frommen, wahrhaft demüthigen Israeliten, der mit peinlicher Strenge bis in sein hohes Alter an alle heiligen Satzungen und frommen Gebräuche unserer Religion sich gebunden erachtete, war er uns als Mensch, Mann, Bürger und Israelit ein leuchtendes Vorbild, ein mustcrgiltiges Beispiel dafür, wie auch in heutiger Zeit streng moderne Bildung mit streng israelitischer Religiosität auf's Glücklichste sich vereinigen lasse. Ein Freund und Helfer der Armen ohne Unterschied der Confessio», ein Berather und Tröster der Wittwen und Waisen, flößte er Allen, welche seine gedeihliche Hilfe oder seinen weisen Rath in Anspruch nahmen, durch sein Wohlwollen, seine innige Theilnahme, Milde und Menschenfreundlichkeit unbedingtes Vertrauen ein. Er war bei aller weltlichen Bildung immer auch das, was man einen schönen jnr nennt. Er hob die Industrie in unserem etwas stiefmütterlich bedachten Winkel Oberschlesiens. Möge der Allgütige den trauernden Hinterbliebenen und uns Trost spenden in dem erhebenden Bewußtsein: np"ia “p"D nintf mNSn mt:y nxd n. Dessau, 2. Februar. Der Hofbankier Kaiser Wilhelm's I, Baron Cohn, hat den Herzog und den Magistrat um die Erlaubniß gebeten, auf eigene Kosten in Dessau ein Denkmal Kaiser Wilhelm's I errichten zu dürfen. Bielefeld, 4. Febr. Der älteste Mann Deutschlands, der Rentner Marcus Jordan zu Bielefeld, ist heute Morgen zur letzten Ruhe eingegangen. Der Entschlafene, der bis auf wenige Tage vor seinem Tode sich einer bewundernswerthen körperlichen und geistigen Frische erfreute, stand im 112. Lebensjahre. Er war im Jahre 1779 geboren. San Francisco, 6. Febr. Hier hat sich eine Gesellschaft für Kolonisation russischer Juden mit einem Kapital von einer Million Dollars gebildet. Die Gesellsaft will Ländereien kaufen, um dieselben nebst Vieh und Werkzeugen unter den Ansiedlern zu vertheilen. Auch soll gegen Hypothek Vorschüsse unter günstigen Bedingungen gewährt werden, bis das Land ertragsfähig wird.

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