Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 12 (9.2.1891)
- Date
- 1891-02-09
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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für das V^ WrthodoLe MuderrchumÄ l-O/W 0 S £ S vJV Atätter für die israelitische Schule. (Erscheinen in zwanglosen Nummern.) Nr. 1.] nnriMfo 1U/ >. M. I». Febr. 1891. Inhalt: 35. Jahresversammlung der isr. Lehrer von Rheinland - Westphalen in Bielefeld am 27. und 28. Mai 1890. — Literarische Rundschau. — Aus Stadt und Land: Mannheim. Neuenburg i. W.-Pr. Hintersteinau. — Büchermarkt. 35. Fohres VersÄtttmlung der isr. Lehrer von Rheinland - Westphalen in Bielefeld am 27♦ und 28. Mai 1890, Die jüdischen Lehrer mußten Steuern und Abgaben bezahlen, während ihre christlichen College» von Staats- und Communalbeiträgen befreit waren. Auch in den ersten 10—15 Jahren nach dem Erlaß des Judengesetzes war eine wesentliche Aenderung nicht wahrnehmbar. Erst seit den sechsziger Jahren ist eine Wendung zum Bessern eingetreten. Die betreffenden auf das jüdische Schulwesen sich beziehenden Paragraphen im Judengesetze waren von großem Segen gewesen. Durch die darin ausgesprochene Beitragspflicht zu den Synagogengcmeindelasten hat die Schule eine gewisse Stetigkeit erlangt und ihr Bestand ist nicht mehr abhängig von der Laune Einzelner. Es können nunmehr öffentliche jüdische Schulen errichtet werden, wenn in einem Orte oder Schulbezirk eine an Zahl hinreichende jüdische Bevölkerung vorhanden ist und dieselbe nicht überbürdet wird, oder wenn im allgemeinen Schulinteresse Gründe dazu vorhanden sind. Die öffentliche jüdische Schule und ihre Lehrer haben alle Rechte und Pflichten der christlichen Schulen und Lehrer. Die Aufbringung der Kosten zur Unterhaltung der jüdischen Schulen ist Sache der Synagogengemeinde. In den letzten 15 Jahren aber haben die einzelnen Socictätsschulen nach und nach aufgehört und die Kommunen haben dieselben, katholische, evangelische und jüdische Schulen, auf ihren Etat übernommen. Der Redner beklagt es, daß trotzdem viele jüdische Gemeinden sich mit Religionsschulen begnügen, von öffentlichen jüdischen Volksschulen Abstand nehmen und ihre Kinder in die christlichen Ortsschulen schicken — die wenigen paritätischen Schulen sind unerheblich. Ueber die Rothwendigkeit der jüdischen Elementar-Schulen kann kein Zweifel sein, denn in Preußen besteht der konfessionelle Charakter der Volksschule gesetzlich und tatsächlich und wird in neuester Zeit noch besonders verschärft. Von den evangelischen und katholischen Minoritäten werden, von den Behörden unterstützt, zur Erhaltung und Neueinrichtung ihrer konfessionellen Schulen die größten Anstrengungen gemacht, und wir Juden sollen zurückstehen? Die konfessionellen jüdischen Schulen sind im Interesse unserer Religion, unserer Gemeinden und Lehrer als förderlich zu erachten. Die Volksschule in Preußen hat ein so durchaus konfessionelles Gepräge, daß es dem Juden schwer fallen muß, seine Kinder dieser Unterrichtsanstalt anzuvertrauen. Die Schule soll nicht bloß be. lehren, sondern auch erziehen, und die Erziehung in der christlichen Schule soll von streng konfessionell christlichem Geiste durchdrungen sein. Dagegen können und wollen wir gewiß nichts sagen. Deshalb kann man aber auch nichts dagegen haben, daß unsere jüdischen Kinder im Geiste der Religion erzogen werden, die wir von unseren Voreltern ererbt haben. Das kann aber durch die bloße Religionsschule nicht erreicht werden, denn der Besuch