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Der Israelit · 1891-02-05 · Heft 11 (5.2.1891) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 11 (5.2.1891)
Date
1891-02-05
Page
– (sequence 18)
Language
German
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206 Der k. k. Landesschulrath hat in Erledigung des Berichtes, womit das Resultat der Erhebungen über die zu Beginn des Jahres 1890 in der „Wiener Sonn- und Montagszeitung" veröffentlichte Artikelserie „Antisemitismus in der Schule" hochdorthin bekannt gegeben worden, eröffnet, daß er bei diesem Anlasse und in Hinblick auf die hochgehende antisemitische Bewegung sich bemüssigt sieht, den Bezirksschulrath zu benachrichtigen, die Wiener Lehrer überhaupt unter Androhung der schärfsten Disciplinarstrafen nachdrücklich vor einem Verhalten zu warnen, wodurch ihre Wirksamkeit als Erzieher und Lehrer geschädigt wird. — Dem Erlasse liegen die zahlreichen Klagen zu Grunde, welche in den letzten Jahren gegen einzelne Lehrer geführt werden mußten, die sich nicht entblödeten, den Antisemitismus zu propagiren und für denselben Stimmung zu machen. Durch den Erlaß wird diesem Nebel hoffentlich gründlich abgeholfen werden. Prag, 11. Januar. In der heutigen Sitzung der Cultusgemeinde-Repräserrtanz wurde über einen Antrag des Herrn k. Rath Bunzl verhandelt, daß sämmtliche Sammlungen der Cultus-Gemeinde (für Talmud Thora, Bikur Cholim und Brennmaterialienvertheilung,)das letztemal vorzunehmen sind. (Die Aufhebung der Sammlung für Mazzos wurde schon in der letzten Sitzung beschlossen.) Herr Bunzl begründet seinen Antrag damit, daß derartige Sammlungen der Würde der Gemeinde nicht entsprechen. Diese habe für alle Gemeindebedürfnisse zu sorgen und diese durch eine gleichmäßige Umlage zu decken. Antragsteller hält es für zweckmäßig, die durch diese Aufhebung nothwendig werdende Steuererhöhung schon Heuer, das letzte Jahr, wo die Umlage noch von der h. Statthalterei bestätigt wird, vorzunehmen. Schwab (dagegen) plaidirt für das Bestehende, Bewährte. Einreißen sei leicht, aufbauen schwer. Diese Institutionen seien zumeist aus Vereinen hervorgegangen, die ein Zweckvermögen besitzen, welches auch vom Rechtsstandpunkte aus dem ursprünglichen Zweck nicht entfremdet werden dürfe. K. Rath Bunzl replicirt, daß sich für diese Zwecke wieder Privatvereine bilden können. Haurowitz spricht für den Antrag. Dr. Bendiener (dafür), wenn auch nicht aus den Gründen des Herrn Antragstellers. Sammlungen seien nicht unwürdig, auch die Stadtgemeinde veranstalte Sammlungen zu Specialzwecken. Doch solle man versuchen, den Gesammtbedarf der Gemeinde durch Umlage zu decken. Sollte sich dies als unzweckmäßig erweisen, könne man wieder zu den Sammlungen zurückkehren. Präses (dagegen). Er sehe nicht ein, weshalb mau die Gaben Einzelner, welche diese gerne und freiwillig, aus Liebe zu dem Zwecke leisten, aber eine Steuererhöhung mit Unlust aufnehmen, zurückweisen soll. Er kenne Personen, die sich bei Sammlungen mit großen Summen betheiligen, aber bei Steuererhöhung recurriren und den größten Widerstand leisten. Kohn (dagegen) ist der Ansicht, daß ohne zwingenden Grund die Umlagen nicht erhöht werden sollen, es erscheint ihm ein unrichtiges System, jene, die freiwillig geben wollen, gegen ihren Willen zu belasten. K. Rath Bunzl hat als Antragsteller das Schlußwort, er widerlegt die vorgebrachten Gegengründe, beharrt bei seinem Anträge, der auch bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit zum Beschlüsse erhoben wird. Amerika. Baltimore. Cardinal Gibbon hat sich, wie wir bereits kurz gemeldet, gelegentlich eines Interview dem Proteste des Cardinal Manning gegen die Verfolgung der Juden in Rußland angeschloffen und hierbei Folgendes bemerkt: „Ich bin gesonnen über diese Angelegenheit sehr ernstlich zu sprechen, so wie ich es im Herzen fühle. Als allgemeine Regel hat die Erfahrung aller Zeiten gelehrt, daß keine Race und kein Volk durch Verfolgung ausgeroltet werden kann und daß das systematische Quälen, welches von mehreren Nationen prakticirt wird, sehr oft einen Rückschlag ausgeübt und gegen diese Nationen selbst reagirt hat. Im Gegensätze zu dieser unbilligen Behandlung bieten die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika der Welt das schönste Beispiel religiöser Toleranz, indem sie Allen, ohne Unterschied des Glaubens, große Freiheiten gewähren; sie beschützen die Religionen in gleicher Weise, ohne das Gewissen der Individuen zu beeinträchtigen, und es wäre innigst zu wünschen, daß andere Nationen, insbesondere Rußland, diesem glänzenden Beispiele folgen möchten. Das Christeuthum ist der jüdischen Race tief verpflichtet für die höchsten Segnungen, deren sich das christliche Volk erfreut, für die geoffenbarten Blätter der heiligen Schrift des alten Testamentes, welche ein Trost für alle Nationen waren, indem sie die höchsten übernatürlichen Weisheiten aufwiesen. Der Stifter unserer heiligen Religion war ein Jude seiner Abstimmung nach und so war es auch seine Mutter und die Aposteln. Deßhalb sollten alle Christen gegen die Juden freundlich gestimmt sein. Wenn irgend welche Individuen jüdischer Race sich eines Angriffes gegen Gesellschaft oder Moral in Rußland schuldig machen, so sollten sie in Gemäßheit der Gesetze des Landes behandelt werden, und das Gesetzbuch aller civilisirten Staaten sollte hinreichen, um ihre Völker vor so drastischen Mitteln, wie es der Ansrottnngsproceß ist, zu bewahren. Die Juden haben allgemein den Ruf erworben, daß sie gute Ehegatten und hingebungsvolle Väter sind und ehrlich ihren häuslichen Pflichten Nachkommen: so können denn die Beschuldigungen in Bezug auf ihre Moraliät schwerlich wahr sein. Wenn ihnen aber Anderes in die Schuhe geschoben werden sollte, so kann man leicht Mittel gegen alle behaupteten Vergehen anwenden, ohne daß man zu den äußersten Maßregeln greifen müßte, ohne ihnen das Leben unausstehlich zu machen und das ganze Volk um seine Existenz zu bringen. Im strengen Gegensätze zu diesem Vorgehen, dessen man jetzt Rußland beschuldigt, steht ein Vorfall im Leben des Papstes Gregor welcher der Große genannt wird und im 6. Jahrhunderte lebte.

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