Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 32 (1891)
- Issue
- Heft 3 (8.1.1891)
- Date
- 1891-01-08
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448122-2448126--31372-2479169- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Enquete einigte sich dahin, daß ein neues Statut ausgefertigt werde, welches sich an die Bestimmungen der beiden Normatstatute anlehnen soll. Als Referent wurde Herr Dr. Arnold Rosenbacher gewählt. Die Enquete faßte ferner folgende principielle Beschlüsse: 1. Das der Negierung borzulegende Normalstatut habe für Prag nicht zu gelten, weil die Prager Cultnsgemeinde specielle Verhältnisse aufweist, daher für dieselbe ein allgemeines Normalstatut sich nicht eignen würde. 2. Eine längere Debatte ergab sich über die Frage, ob in das Normalstatut Generalversammlungen der Cultusgemeinden aufzunehmen sei. Mit Rücksicht darauf, daß dagegen mancherlei gerechtfertigte Bedenken geltend gemacht wurden, daß aber doch viele der klnineren Eultusgemeinden für ihre Verhältnisse die Aufnahme der Generalversammlung als wünschenswerth erachten, wurde beschlossen, die Generalversammlung zwar im Rormalstatnt nicht anfzunehmen, aber in einem Anhänge zu demselben Bestimmungen über die Generalversammlung fcstzusetzen zunächst für jene Gemeinden, welche bereu Einführung respective Beibehaltung anstrcbeii. 3. Im Ronnalstatute selbst wurden bei der Wahlordnung Wahlkörper nicht aufgenornmeu, weil im Gros der Eultusgemeinden Wahlkörper überhaupt nicht üblich sind; mit Rücksicht aber darauf, daß Wahlkörper aus vieler! Gründen ernpfehlenswcrth sind, insbesondere für größere Cultusgemeinden, so wurden die Bestimmungen über Wahlkörper im Anhänge näher specificirt. 4. Das Gesetz vom 2l. März 1890 verlangt, daß nicht nur die Rechte und Pflichten des Rabbiners, sondern auch die Rechte und Pflichten der übrigen Eultusfunetionäre im Statut norrnirt werden. — Nach einer eingehenden Berathnng gelangte aber die Enquete mit Rücksicht auf die langjährigen Gepflogenheiten der Cultusgemcindcu zur Ueberzeugung, daß unmöglich in einem Normalstatutc die Rechte und Pflichten der übrigen Functioliiiie außer dem Rabbiner specificirt werden können, weil in den verschiedenen Cultusgemeinden ein ganz verschiedener Modus bei Bestellung dieser Funcnonäre beobachtet wird, so daß es jeder einzelnen Cultnsgemeinde ganz überlassen bleiben muß, diesen Punkt im Statute selbst näher festznsetzen. 5. Die Enquete faßte ferner den Beschluß, im Normalstatut weder die einzelnen Arten der Gebühren, welche die Eultnsgeuieiuden für verschiedene Zwecke (Trauungen, Aufgebot, Matrikenführung, Beerdigung n. s. w.) ciubcbt, fcstzusetzen, noch auch die Beträge derselben, sondern es den Eultusgemeinden zu überlassen, diesen Punkt im Normalstatut selbst zu specificiren, weil die Einhebung dieser Gebühren in den Gemeinden sehr verschieden ist, und die Andeutung eines gleichartigen Vorganges im Normalstatut sich somit nicht empfehlen läßt. 6. Bezüglich der Rechte und Pflichten des Rabbiners wurden die bisherigen Gepflogenheiten aufs möglichste berücksichtigt und solche Bestimmungen ausgenommen, welche der Autonomie der Gemeinde Rechnung tragen, überdies aber auch der Würde des Rabbiners vollkommen entsprechen. Die Enquete hat drei officielle Sitzungen und zwei vorbereitende private Sitzungen abgehalten, in welchen aufs gewissenhafteste alle mitunter zweifelhafte Fragen öeutiltrt und wo möglich präcificiert wurden, so daß zu hoffen ist, daß dieses von der Enquete verfaßte Normalstatut für alle Eultusgemeinden, welcher religiösen Richtung sie immerhin angehören mögen, sich vollkominen eignen dürfte. Am Schluffe dieser Enquetberathungen ergriff Herr Dr. Moritz Lichtenstern das Wort und dankte der Negierung für das besondere Wohlwollen, welches sie neuerdings durch die Einberufung dieser Enquete den isr. Glaubensgenossen bezeugte; Herr Dr. Friedrich Duschenes gab hierauf unter Zustimmung der übrigen Enquetmitglieder die Erklärung v ab, daß die Theilnehmer dieser Enquete gerne bereit sind, in allen Fragen, welche mit der Durchführung des neuen Gesetzes verbunden sind, auf Wunsch der Negierung auch fernerhin ihr Gutachten abzugeben, welche Erklärung vom Regierungs- Vertreter dankend angenommen wurde. England. London, 30. Dezember. Die Bittschrift an den Zaren zu Gunsten der russischen Juden wurde vom Lord Mayor nach Petersburg gesendet. Von der Ucberreichung derselben durch eine Deputation wurde in Folge Vorstellungen aus Petersburg Abstand genommen. > Vermischtes. < Berlin, 26. Dez. Herr Landesgerichtsrath Masse ist zum Lber-Laudesgcrichtsrath in Marienwerder ernannt worden — innerhalb weniger Wochen die zweite Beförderung eines Juden zu dieser hohen richterlichen Würde, welche bisher keiner unserer Glaubensgenossen bekleidet hat. Trier, 2t'. Dezember. Herr Rabbiner Dr. Baßfreund- Taruowitz ist einstimmig zum Rabbiner der hiesigen Gemeinde gewählt worden. Berichtigung. In dem literarischen Berichte der Nr. 100 dieser Zeitschr. muß es heißen: statt Bachler. Bacher (und zwar ist dies Prof. Dr. W. Bacher), und statt Braun, Braun, Dr. M. Brann, Rabbiner in Pleß.)