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Der Israelit · 1891-01-01 · Heft 1 (1.1.1891) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
32 (1891)
Issue
Heft 1 (1.1.1891)
Date
1891-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXII Jahrgang. Beilage ju M 1 des „Israelit & Ieschurun" Literarischer Bericht. Juden in Freiburg i. B. von Rabbiner Dr. Adolf Lewin, Trier. Gebr. 9Jlaa$ u. Cie. 1890 (Schluß). Daß die gegen die Inden erhobene Beschuldigung der Brunnenvergiftung kaum ernstlich geglaubt worden, ergiebt, wie Lewin mit Recht bemerkt, die Thatsache, daß man sie fast überall sehr bald wieder aufnimmt und der alte Königshorren hat sicherlich Recht, wenn er schreibt „und was mau den Juden schuldig war, das war auch die Vergift , die die Juden dötete." Schon vor dem Jahre 1360 haben sich Juden wieder in Freibnrg niedergelassen. Im Jahre 1368 kam Freiburg unter die Herrschaft Oesterreichs, vermöge der Machinationen der eigensüchtigen Patrizier. Die Judenhetzer waren es, welche ihre Grafen verrathen und ihre Vaterstadt verkauft'haben. Es wird ausgemacht, daß ein Dritttheil der Steuern und Gefalle der Juden der Stadt und zwei Dritttheile den Herzogen zufallen solleil. 1392 wird ein eigener Schultheiß von Herzog Leopold eingesetzt, welcher die Juden-Steuern erhebt. Im Jahre 1394 wird eine Judenordnung erlassen mit allen lästigen, beschimpfenden und vexirenden Bestimmungen. Sie sollen einfarbige Mäntel tragen und großgestreifte, spitze Hüte, dürfen in der Osterwoche sich nicht öffentlich zeigen u. s. w. u. s. w. Daß die Juden trotz aller Bedrückung und Ueberlastnng dennoch vorwärts kommen, erregt Neid und Mißgunst. Der Fanatismus hat ein neues blödsinniges Märchen ausgeheckt: den Blutdurst der Juden, die Mißhandlung von Hostien bis daß solche Blut geschwitzt. Im Mai 1401 befiehlt der Freiburger Rath die Gefangensetzung der Juden und weist Schultheiß oder Bürgermeister an, sie peinlich zu verhören, zu richten und zu strafen. Der Rath fürchtet, daß, falls solches nicht geschehe, „großer schade und gebreste davon ufferston möchte." Am 6. Juni theilt der Herzog mit, daß er Commissare entsendet habe „von unsere juden wegen, di bi üch von redlicher sach wegen gevangen sint", den Freiburgern des Herzogs Meinung zu bringen. Lcwin meint, daß hierin die verblümte Aufforderung an die Stadt enthalten sei, sich mit diesen Abgesandten über eine Abfindungssumme zu einigen. Die Einigung scheint sehr schnell erfolgt zu sein. Am 4. Juli wird beschlossen und von den Kanzeln verkündet auch in das große Diplomatarium eingeschrieben, daß nie mehr ein Jude in Freiburg^sein soll, es sei denn, daß es der Herrschaft von Oesterreich beliebte. Schon am 28. Juni 1411 aber ertheilt Herzog Friedrich „dem bescheidenen Juden Salomon" und zwei anderen Juden die Erlaubniß, in Freiburg mit ihreni Hausgesind unbehelligt zu wohnen und ihr Gewerbe zu betreiben. Am 22. Februar 1424 aber ertheilt König Sigmund, der die Lande Herzogs Friedrich, während dessen Acht in des Reiches Namen verwaltete, seine Zustimmung zur Austreibung der Juden aus Freiburg. Fortan durfte kein Jude in Freiburg wohnen. Wenn sie die Stadt passirten oder in derselben zu thun hatten, so mußten sie vier Kreuzer Zoll und für jede Stunde dem sie begleitenden Rathsboten ein Schilling zahlen. 1805 wurde Freiburg Baden zugetheilt. Die Juden durften jedoch auch dann noch nicht in der Stadt wohnen. Der erste Jude, welchem die Niederlassung gewährt wurde, war Schmoll aus Altdorf. Es waren nämlich die Juden, welche in Freiburg in Geschäften oder bei Gericht zu verkehren hatten, dahin vorstellig geworden, daß eine jüdische Gast- und Tafelwirthschaft am Ort sein müsse, damit sie rituell bereitete Kost hier finden. Dann wurde nachgegeben und der erwähnte Schmoll war von der Regierung im Jahre 1808 als „Wirth für die jüdische Nation" angenommen. Die Gewerkmeister der Stadt erhoben aber hiegegen als gegen eine „Bedrückung" (!) Beschwerde. Darauf wies die Regierung den Magistrat an, binnen drei Monate für eine solche Restauration zu sorgen und sie einem in der Landgrafschaft bereits ansässigen Juden mit der Beschränkung zu verleihen, daß er nur Verpflegung der fremden Juden und sonst kein anderes Gewerbe betreiben dürfe. Das Buch enthält außer den speziell Freiburg betreffenden Mittheilungen eine sehr interessante Beleuchtung der Anschuldigungen, welche im Mittelalter gegen die Juden erhoben wurden. Wir wünschen demselben eine weite Verbreitung. Hannover, 19. Dezember 1890. Jsaak Hirsch. Zeitungsnachrichten und (Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, 22. Dezember. Unser Glaubensgenosse, Landgerichtsrath Litten ist zum Oberlandesgerichts - Präsidenten in Hamm ernannt worden. Oberlandesgerichtspräsident Litten ist der erste Jude in Preußen, dem diese Würde verliehen wird.

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