Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 93 (27.11.1890)
- Date
- 1890-11-27
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1685 schon zweimal vorher in Bielefeld getagt, er freue sich auch, daß jetzt wieder die Betheiligung eine verhältnißmäßiggroße sei. Nach einigen Mittheilungen wurde in die umfangreiche Tagesordnung eingetreten. Als erster Punkt stand auf derselben die Erstattung des Jahresberichtes. Der Verein ist im Jahre 1856 gleichzeitig mit der Unterstützungskasse gegründet worden. Nicht weniger als 43487,50 M. sind bisher in 851 Antheilen als Unterstützungen gezahlt worden. Die Mitgliederzahl betrug 105, ausgeschieden durch Tod, Auswanderung 2c. 30, so daß der Verein jetzt 75 Mitglieder zählt. Ferner hatte der Verein 11 Ehrenmitglieder, der Vermögensstand des Vereins beträgt heute etwa 69000 M. Mit der Berathung der Statutenveränderung schloß die Versammlung um ersten Tage. Der erste Punkt des 2. Sitzungstages betraf die Ersatzwahl eines Vorstandsmitgliedes. Aus derselben ging Herr College Lcvi in Neuß als Sieger hervor. — Hierauf ergriff der nunmehrige Vorsitzende Herr Blumenfeld-Effen das Wort, um in seiner herzgewinnenden und packenden Art als Dolmetsch des Vereins dem ausscheidenden Herrn Blumeuau die Gefühle der Dankbarkeit und Freundschaft kund zu geben und überreichte demselben eine kunstvoll ausgestattete Adresse. Zugleich beantragte derselbe, Herrn Blumenau zum Ehrenpräses zu ernennen, was unter lautem Beifall einstimmig geschah. Tief ergriffen dankte der so Geehrte für die ihm in so reichem Maße erwiesene Liebe und Anhänglichkeit und schloß, daß es auch ferner eine seiner Hauptaufgaben sein werde, den Verein überall zu fördern. Daß nach einer solchen Scene eine längere Pause eintreten mußte, war selbstverständlich. Nach derselben und nach Empfehlung einiger Bücher, der Friedrich-Wilhelm-Viktoria-Stiftung 2c., ergriff der College Herr Spier-Bocholt das Wort zu seinem überaus anziehenden und ausführlichen Vortrages: „Die gesetzliche Stellung der jüdischen Schule in Preußen, besonders in Rheinland und Westfalen." Der Redner entwirft ein anschauliches Bild von der gesetzlichen Stellung derselben und von den Fortschritten des jüdischen Schulwesens in den verflossenen 70 Jahren und unterscheidet hierbei zwei Perioden, und zwar die Zeit vor 1847, dem Jahre des Erlasses des sogenannten Judengesetzes, und die Zeit nach 1847. In der ersten Periode waren die jüdischen Gemeinden geduldete Privatgesellschaften. Die Juden waren verpflichtet, ihre Kinder in die christliche Ortsschule zu schicken. Es war ihnen jedoch gestattet, sowohl Privatals öffentliche Schulen zu errichten, deren Lehrer ihre Tüchtigkeit durch eine vorschriftsmäßige Prüfung nachzuweisen hatten. Die Lehrer hatten nur eine rein kontraktliche Anstellung auf 1—3 Jahre. Die Inspektion der Schule war dem Ortsgeistlichen übertragen, die Oberaufsicht führte die Regierung. Die Kosten zur Unterhaltung der Schulen lagen den Gemeinden ob, eine Beihilfe aus Staatsmitteln erfolgte nie, aus Communalmitteln nur in Ausnahmefällen. Dagegen waren die Juden verpflichtet, zur Unterhaltung der christlichen Ortsschulen beizutragen. Die einzige Lehrerbildungsanstalt, die Haindorssche Vereinsschule zu Münster, welcher die meisten Lehrer aus jener Zeit ihre Ausbildung verdanken, wurde von den Juden unterhalten.*) (Schluß folgt.) Literarischer Wericht. Dr. Theodor Kroner, Uebersetzurrgslurch zu den Gebeten der Mittelstufe. (!) Hannover 1891. Carl Manz. Preis 1 Mark. Das uns zur Beurtheilung vorliegende Buch bringt freilich nichts Neues. Es enthält eine Auswahl von Gebeten aus dem Siddur, zur Uebersetzung für die Schüler der Mittelstufe geeignet und von dem Verfasser nach den Vorschlägen verschiedener Lehrerversammlungen der Provinz Hannover ausgewählt. Das Büchlein kann uns trotzdem gefallen, besonders, da es durch die Stoffvertheilung auf drei Jahre von pädagogischem Verständniß des Verfassers zeugt. Die Uebersetzung ist im Großen und Ganzen correct, doch haben wir einige Ausstellungen zu machen, die bei etwaiger Neuauflage zu berücksichtigen wären. S. 6 -pariN, „ich erhebe Dich", uns scheint besser: „Ich will Dich erheben; ebenso nnaw. Warum fehlt der Vers 'ui nv — S. 12. vrrwö IBM, „seine Diener", besser „dessen Diener." c&ij; oro, „in ewiger Höhe". (?) S. 26. nya, „wenn". (?) S. 28. n'zms onon, „große Wohlthaten". (!) S. 34. umwi 'o, „wenn wir gesündigt haben." Ferner darf, da das Buch ja nicht als Gebetbuch benützt werden soll, der Hinweis auf Gebete fehlen, wie in Seite 83, woselbst anstatt „Pitum haktaures“ — „oben" zitirt wird und beim Mincha-Gebet am Sabbat das Gebetstück „uwo l’zijon gauel“ nicht erwähnt wird. S. 110. hzh ntca, „allen Fleischwesen" ist wenigstens eine seltsame Uebersetzung, ebenso der Titel: „zu den Gebeten der Mittelstufe"; soll wohl heißen: „zu den, *) Der geehrte Herr Referent irrt. Die Lehrerbildungsanstalt in Münster war nicht die einzige. Einen ganz bedeutenden Ruf hatte die unter der Direktion des hochberühmten jüdischen Gelehrten Dr. Leopold Zunz stehende Lehrerbildungsanstalt zu Berlin, welche 1632 eröffnet und 1850 erst geschlossen wurde. Im Jahre 1859 wurde sie von neuem durch den seligen Reetor Horwitz eröffnet. Sie zählt nach den Zeugnissen der Regierungsbehörden stets zu den besten Seminaren des Staates. Gr.