Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 75 (22.9.1890)
- Date
- 1890-09-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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M¥5> XXXI. Jahrgang. ^KFUüt ► :V>- Israelit..Ieschunul Mslhrifl juc Förderung D. Gelges Md jSd. Kebess ln Aus. Gmeiudc Md Flhilir. Gentrat-Hrgan für das orthodoxe Iudentßum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 22 September 5651 (1890). Ilm ein Mehrgewicht -er nächsten Doppelnummer zu vermeiden, legen wir die für diese Nummer bestimmte „Erste belletristische Beilage", sowie die Spenden-Verzeichnisse des Hern Dr. Salven di vj bereits der heutigen Ausgabe bei.. WlMIffP''' ®fl &cm Oftober 1890 ein neues Quartal beginnt, so erlauben wir uns, die geehrten WUWW? Abonnenten daraus aufmerksam zu machen, daß namentlich bei der Post das Abonnement frühzeitig erneuert werden muß, damit die Versendung keine Unterbrechung erleidet. Leitender Artikel. Der Gegensatz in den Gemeinden. Von Isaak Hirsch. (Schluß.) Wer auch nur eine oberflächliche Kenntnitz des Judenthums besitzt, weiß, daß der vorhandene Gegensatz innerhalb der Judenheit der denkbar größte ist. Wer denselben als eine harmlose Differenz einer religiösen Anschauung zu charakterisiren wagt, „die ja eigentlich doch nur die Stellung zu einzelnen Fragen des Ritnalgesetzes betrifft", dem muß entweder ein jegliches Verständnis; des Judenthums mangeln, oder dessen Wahrheitsliebe muß auf ein sehr geringes Niveau bereits gesunken sein. Die Heilighaltnng des Sabbats durch Einstellung der Werkthätigkeit, die Weihe des Ehelebens durch Beobachtung der betreffenden Gesetze, die Heilighaltnng der leiblichen Ernährung durch gewissenhafte Befolgung der religionsgesetzlicheu Vorschriften lt. dgl.m., das und nichts Geringeres sind „die einzelnen Fragen des Ritnalgesetzes", zu welchen „die verschiedenen religiösen Anschauungen" eine von einander abweichende Stellung einnehmen, und diese Stellung ist so grundverschieden, daß die eine religiöse Anschauung in der Mißachtung und Uebertretung der Sabbat-, Ehe- und Speisegesetze des Judenthums gar keine Sünde erblickt, während die andere deren geflissentliche Verletzung als eine offene Empörung gegen Gott und eine frevelhafte Verhöhnung des göttlichen Willens aus tiefster Seele perhorrescirt. Wir haben es schon des Oeftern betont, daß der Gegensatz zwischen dem Katholicismus und Protestantismus in dem Ehristenthum auch nicht entfernt so groß ist, als dieser Gegensatz zwischen dem wahrhaftigen, einzigen Judenthume und dessen Farce, der Reform. Die gesetzestrenen Juden haben in dem laugen, schweren Vertheidigungskampf, der gegen die mächtige rmdiMEthättyr- Reform M-führen war, sich und ihren Kindern das Gottesheiligthum in seiner Reinheit gerettet. Das wahnwitzige Vorhaben, das von Gott gegebene Gesetz umzugestalten, ist kläglich gescheitert, und die Richtigkeit und Hohlheit der Reform wird heute von keinem Denkenden mehr in Abrede genommen werden können. Die au die Gesctzestreuen sich wendende Zumnthung, die Gleichberechtigung der Reform anzuerkennen, erscheint dcßhalb eine Ungeheuerlichkeit sondergleichen. Eine solche Anerkennung wäre eine Leugnung des Judenthums. Für das Reformprinzip und das orthodoxe Judeuthum kann nicht ein gemeinsames Reiigiouswesen geschaffen werden. Man kann nicht zugleich der Wahrheit huldigen und der Lüge den Altar errichten. Wenn das Vaud einer religiösen Gemeinde die Juden eines Ortes oder eines Landes allesammt umschließen soll, so muß dieses Gemeinwesen mit Ausschluß eines jeden anderen Prinzips ganz aus den Boden des Judenthunls im orthodoxen Sinne gestellt werden, so müssen die aus Leichtsinn, Schwäche und Unwissenheit Sündigenden auf das ebenso unsittliche, wie widersinnige Vertangen verzichten, den Abfall vom Gesetze und die Nichtanerkennung desselben als einen gleichberechtigten Standpunkt mit der Treue und dem aufrichtigen Bekenntniß erklären zu wollen. Wer dieses „orthodoxe Pcinzipienreiterei" zu schtm-