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Der Israelit · 1890-09-01 · Heft 69 (1.9.1890) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 69 (1.9.1890)
Date
1890-09-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1280 UBerlin, 27. August. Aus dem antisemitischen Lager weiß der „Rcichsbotc" Folgendes mitzutheilen: „In der „Antis. Korresp." befindet sich ein energischer Artikel Liebermanns v. Sonnenberg gegen Dr. Böckel. Aus demselben ergibt sich, daß die Partei Böckels in der letzten R^ichstagswahl 21,991, die deutsch-soziale Richtung Liebermanns v. Sonnenberg dagegen 25,545 Stimmen erhielt. Von besonderem Interesse ist, daß in Rintelen Herr Werner aus Kassel als deutschsozialer Kandidat ausgetreten und gewählt ist. Im Reichstag dagegen hat dieser Herr die Front geändert und sich Böckel angeschlossen. Gegenwärtig greift er die deutschsoziale Richtung, als deren Vertreter er sich wählen ließ, auf das heftigste an. Wie uns mitgetheilt wird, sind die Konservativen desRintelnschen Wahlkreises deßwegen sehr verstimmt und hat Herr Werner keine Aussicht, dort später wieder gewählt zu werden. Unter solchen Umständen sollte Herr'.Werner sein Mandat niederlegen, daran ist aber — so wie wir ihn kennen — gar nicht zu denken." Schierstein, 29. Aug. Unsere israelitische Gemeinde beftaltete seither ihre Tobten auf dem Wiesbadener israel. Friedhofe. Da jedoch mit dem 1. Januar n. I. keine Todten von Auswärts mehr dorthin begraben werden können, so hat unser Gcmeinderath der hiesigen Gemeinde nahe der Wallnfer Gemarkung einen Acker als Friedhof überwiesen, an dem zugleich die Fraueusteiner Gemeinde Autheil erhalten hat. Magdeburg. Zum erstenmal hat der Vorstand der hiesigen Synagogengemeinoe es unternommen, den Mitgliedern der Gemeinde durch einen gedruckten Verwaltungs-Bericht Kenntniß von den Verhältnissen und den einzelnen Institutionen des Gemeindewesens zu verschaffen. Der Vorstand drückt die Hoffnung aus, daß dieser Bericht, sowie die demselben vorangehende geschichtliche Skizze über die Entstehung und Entwickelung der Gemeinde, vom Sccretär Herrn M. Spanier verfaßt, die Mitglieder zu einem erhöhten Interesse für das Gemeindeleben anspornen werde. Die Entstehung der hiesigen Gemeinde datirt aus der Zeit der Errichtung des napolconischen Königsreichs Westphalcn; vorher „genossen 2 jüd. Familien den Schutz des Raths der Stadt, andere Juden wurden außer der Hccrmcssc und den Jahrmärkten nicht in der Stadt geduldet." Doch findet sich in einem Schreiben der Aeltesten der Gemeinde an den Minister von Klewitz unter dem 21. Januar 1829, daß bis zum Jahre 1806 nur ein israel. Schutzverwaudter hier wohnhaft war. Mit dem Regierungsantritt des Hieronymus Napoleon - 15. Sbejcmbcr 1807 — dem die Regentschaft über das Königreich Westfalen mit dem Sitz in Cassel übertragen war, änderte sich die Lage der Juden. Während bis dahin die verschiedenen Innungen Möglichste thaten, die Niederlassung der Juden am hiesigen Orte zu Hintertreiben, wurde jetzt eine allgemeine Handelsfreiheit nach französischem Muster lnangnrirt. Es war natürlich, daß unsere Glaubensgenossen unter dem Geiste einer solchen Gesetzgebung frei ausathmeten und sich zahlreich in hiesiger Stadt niederließcn. Um nun das jüdische Gemeinwesen einheitlich zu regeln, wurde durch ein Königliches D.cret vom 31. März 1808 die Errichtung eines Consistoriums und die Bestellung von Syndiken zur Aufsicht über den jüdischen Gottesdienst angeordnet. Das Decret beginnt mit den Worten: „Wir Hieronymus Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Constitution König von Westfalen u. s. w. haben in Erwägung, daß, wenn die Juden gleich Unseren anderen Uuterthanen die freie Ausübung ihres Gottesdienstes genießen sollen, die Religionsübung auch, wie die anderer, Unserer Aufsicht unterworfen sein muß, damit sie nicht mit der Gesetzgebung und derjenigen öffentlichen Moral in Widerspruch stehe, welche die Richtschnur aller Menschen sein und ans ihnen nur eine einzige politische Gesellschaft bilden muß; daß die Inden nicht ferner eine getrennte Gesellschaft im Staate ausmachen dürfen, sondern nach dem Beispiele aller Unserer anderen Unterthanen, sich mit der Nation, deren Glieder sie sind, verschmelzen müssen." Das Consistorium bestand aus einem Präsidenten, drei Rabbinern, zwei jüdischen Gelehrten und einem Secretär und hatte die Aufgabe, die Aufsicht zu führen 1. über alles, was die Religionsübung betrifft, 2. über die Verwaltungsangetegenheiten, 3. über den Gottesdienst, die Synagogen, die Disciplin und den Religionsunterricht. In einem jeden Departement — Magdeburg war der Hauptort das Elbdepartement — sollen Syndiken zur Aussicht bestellt werden. Artikel 20 der Syndikenpflichten beftimmt: „Jeder Syndikus wird sein vorzügliches Augenmerk dahin richten, daß zwischen seiner und anderen Religionsparteien keine Zwietracht entstehe, kein Aergerniß gegeben, sondern gutes Einverftändniß erhalten und die Wahrheit allgemein anerkannt werden möge, daß alle Religionen, die ein ewiges Wesen verehren, im Grunde nur Schwestern, alle Menschen aber Kinder eines Vaters sind." In Folge des Westfälischen Decrets vom 31. März 1808 wurden für die hiesigen Departements 2 Syndike gewählt. Zum Syndikatsbczirk Magdeburg gehörten der Syndikatsbezirk Stendal und die Gemeindeu Schönebeck, Gom-

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