Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 66 (21.8.1890)
- Date
- 1890-08-21
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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1223 Mirs und fatti». Mainz. Die Schülerzahl des hiesigen Gymnasiums betrug am Ende des Sommerhalbjahres 531 und die der Vorschule 235. Die Konfessionen stellen sich wie folgt: 367 kath., 275 evangelisch, 135 israelitisch, 12 freireligiös und 3 altkatholisch. Düren (Rheinland). Der jüdischen zweiklassischen Schule Hierselbst ist unter Umwandlung derselben in eine einklassische der Charakter einer öffentlichen Volksschule beigelegt worden. Ans dem Grotzherzogthuur Baden. Wer für seine Religion noch Herz und Gefühl hat, den muß es mit Betrübniß erfüllen, daß in einer Zeit, in welcher alle Berufsklassen eine Besserung ihrer Lage erfahren und jedem Arbeiter eine Altersversorgung geschaffen wird, daß in unserer Zeit die Anstellung der Religionslehrer noch nach alter Weise geschieht, in einer Form, die ihnen kaum Sicherheit für die Gegenwart, keine Aussicht für die Zukunft bietet. Wehe dem Lehrer, der nun noch das Mißgeschick hat, einen Vorsteher zu finden, der von dem Bewußtsein seiner eigenen Würde so tief durchdrungen ist, daß er den Religionslehrer jeden Augenblick fühlen lassen möchte, wie abhängig er von ihm sei. Solch' einem gestrengen Repräsentanten ist es weniger um eine pünktliche Versetzung des Dienstes zu thun, als um die Herbeiführung einer Kriecherei, mit welcher sich der Kultusbeamte ihm nahen soll. Welche Entmuthigung muß es in dem Herzen eines berufstreuen, charaktervollen Lehrers erzeugen, welche Erbitterung gegen seine eigenen Glaubensgenossen erwecken, wenn er sich so von oben herab, oft mit wegwerfender Miene, von einem Geldprotzen anherrschen lassen muß, von einem Menschen, der weder die Verantwortlichkeit des Lehramtes kennt, noch von der Wichtigkeit des Lehrerberufes und dessen segensreicher Wirksamkeit eine Ahnung hat. Soll der so tief gesunkene religiöse Sinn in unseren Gemeinden wieder gehoben werden, so muß auch dem jüdischen Lehrer eine feines heiligen Amtes würdige Stellung eingeräumt werden. Wie oft sind es gerade die Herren Vorsteher, welche das Ansehen der Lehrer bei den Gemeindemitgliedern verringern, in der Sorge, ihre eigene Würde nicht anbringen zu können. Der von den bad. Religionslehrern gegründete Pensionsfond könnte durch die Hülfe der Gemeinden bedeutend gehoben werden und Großes leisten, wenn die Herren Lehrer selbst energischer für denselben wirken würden und in ihren Conferenzen Berathungen hierüber pflegten. Eine Verschmelzung mit dem Eppstein-Verein, die von gewisser Seite angestrebt wird, wäre sehr zu bedauern. Ein Nichtlehrer. Burgpreppach, den 22. Juli. In dem trefflichen Aufsatz: „Der Chorgesang in unseren Synagogen" in der Pädagogischen Beilage zu Nr. 56 des „Israelit" werden unsere Chordirigenten mit Recht davor gewarnt, solche Gesänge und Melodieen zum Vortrag bringen zu lassen, die einem fremden Kultus entlehnt sind, oder bei welchen Wörter und Sätze wiederholt werden müssen. Ich möchte dem hinzufügen, daß auch noch der Vortrag solcher Kompositionen zu verwerfen ist, die bei der Theilung der Verse zwischen Vorbeter und Sänger auf die religionsgesetzliche Norm: »mwa?pT© sbi 'pM bn p’pcD vb ]i* keine Rücksicht nehmen. Gilt auch jene Regel nicht von jeder Theilung eines Schriftverses bei wechselseitigem Vortrage zwischen Chor und Vorsänger, so doch von solchen Compositionen, durch welche ein wirklicher pio'B eines Bibelverses veranlaßt wird. Es dürfte für weitere Kreise von Interesse sein, die Ansicht des scl. Rabbiner Hirsch ystf über diese Frage zu erfahren, zumal die israelitische Religionsgesellschaft in Frankfurt a. M. wohl die erste orthodoxe Vereinigung war, die Chorgesang in ihren Gottesdienst eingeführt und welche hierin Muster und tonangebend für alle anderen ähnlichen Vereinigungen geworden. In einer Zuschrift, dat. Falkenstein i. T., den 14. Aug. 1887, an den Schreiber dieser Zeilen, spricht sich der unvergeßliche Mann, der cs mit üewundernswerrher Meisterschaft verstanden hat, in allen religionsgesetzlichen Fragen die überlieferte Form mit dem Hauche der Wissenschaft zu durchwehen, über das beregte gesangliche Verfahren folgendermaßen aus: „ . . . Was nun die Vortragsweise betrifft, daß der Vorsänger den einen Theil, das Chor hingegen den anderen Theil eines Verses singen, was gegen die Norm 'Di ’pios bj zu verstoßen scheint, so scheint mir doch unmaßgeblich aus Succa 38: VWU?b 'H UV2 DHOIN 0.11 N3.1 101« N1H roijD unzweideutig sich zu ergeben, daß wenn der Vorsänger die eine Hälfte und das Chor die andere Hälfte spricht, dieses nicht als eine Unterbrechung des Satzes gilt, vielmehr nach dem Grundsätze ruiya yow der Vorbeter sowohl, wie das Chor beide den ganzen Vers gesprochen haben. Daher macht dort Toßafot die Einrede 'di vp'ddo xr< inoxi ryw auch nicht hiergegen, sondern gegen iow «in 'n njn onoi» nm ti, denn dies ist wirklich pio'v, da hier durch die Wiederholung der vom Vorbeter begonnene Vers in der Thal unterbrochen wird, und rechtfertigt dies Toßafot durch irvna*w uw *on dis *22 *jv, was wohl nicht heißt, daß es in Re-