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Der Israelit · 1890-08-14 · Heft 64 (14.8.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 64 (14.8.1890)
Date
1890-08-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Erste Beilage M M 64 des „Isrn elit"§- „Ieschurun" Leitendem Artikel. ©in neuer Mm gegen dag Mlhlen. (Fortsetzung ans Nr. 59.) Mainz, 11. August. Soweit sich diese Agitation, wie sie von dem Vorstand der deutschen Th.-Sch.-Vereine neuerdings betrieben wird, aus die Verbreitung von Flugschnften und ähnliche Schritte beschränkt, halten wir es unsererseits nutzlos, derselben entgegen zu treten. Jnsoferne sich dieselbe aber direkt an Behörden und besonders an den Reichstag wendet, scheint eine Wahrung unseres Standpunktes dringend geboten. Bei den einzelnen Behörden dürften geeignete Vorstellungen der direkt betroffenen jüdischen Gemeinden genügen, um die Gefahr abzuwenden. Die Behörden handeln in ihrer großen Majorität bona fide; eine Beeinträchtigung der jüdischen Bürger liegt ihnen fern, wie dies alle bis jetzt in Betracht gekommenen Fälle gezeigt haben. Auch wird wohl kein Reichstag sich principiell mit dem Votum vom 13. Mai 1887 in Widerspruch setzen und einen Beschluß fassen, welcher den Forderungen religiöser Toleranz und wissenschaftlicher Forschung Hohn spricht. Die Gefahr liegt bei dem erneuten Vorgehen nur darin, daß das Schächten eben gar nicht dabei erwähnt wird, formell also gar keine Veranlassung vorliegt, dasselbe zu bekämpfen oder zu vertheidigen. Es scheint also geboten, daß die jüdischen Gemeinden von Neuem sich petiiionirend an den Reichstag mit dem Verlangen wenden: „Für den Fall, daß die Petition des deutschen „Th.-Sch.-Verein-Verbandes berücksichtigt und die „Betäubung der Schlachtthiere vor der Tödtnng „gesetzlich beschlossen werde, dieser Beschluß auf „die zu schachtenden Thiere keine Anwendung „finden solle." Wird diesem unserem berechtigten Verlangen Rechnung getragen, so ist die Gefahr trotzdem für die Schechita nicht beseitigt. Die Thierschutzvereine werden dann geltend machen, die Betäubung der Schlachtthiere sei nicht allgemein durchzuführen, so lauge noch den Juden eine Ausnahme bewilligt sei. Sie werden dann auch mit einem Schein von Recht dem Schächten den Charakter einer thierguälerischen Handlung beilegen, die sogar gesetzlich geschützt sei. Deßhalb dürfte cs am Platze sein, bei den Petitionen an den Reichstag zu betonen, wie auf Grund der zahlreichen vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten das ganze Vorgehen der Th.-Sch.-Vereine in dieser Angelegenheit von vornherein als verfehlt erscheint, auch wenn man vom Schächten und der religiösen Seite der Frage ganz absieht. Der gute Wille des Th. - Sch. - Vereins, die Qualen der Schlachtthiere zu mildern, soll gewiß nicht angezweifelt werden, aber der gute Wille allein genügt nicht, um diese schwierige Materie mit Erfolg zu behandeln. Es gehören dazu viele, gründliche, biologische und physiologische Kenntnisse und Beobachtungen, die dem Groß der Mitglieder des Th.-Sch.-Verein-Verbandes abgehen. Man braucht nur die Stimmen der gefeiertsten Vertreter der Physiologie und der Veterinärkunde über die Betäubung der Thiere durch Kopfschlag im Vergleich zur Tödtnng durch Verblutung zu beachten, um das ganze Begehren der Thierschützler in seiner Haltlosigkeit zu erkennen: A. Thiernesse, Professor der Anatomie an der K. Thierarzneischule zu Caregheim: Es gibt nach meiner Ansicht keine grausamere, folglich keine unmenschlichere Tödtungsart, als der Kopfschlag , und ich bin fest überzeugt, daß alle Mäuuer der Wissenschaft, welche Sie hierüber befragen, derselben Ansicht sein werden. — Ich erkläre also, daß die Art, in welcher die Israeliten ihre zur Nahrung bestimmten Thiere tödten lassen, nichts Widerstrebendes bietet, sie ist in jedem Fall dem Kopfschlag vorzuziehen, welchen ich nicht sehen kann, ohne ein Gefühl des Schauderns zu emfindcn. H. Bouley, Generalinspector sämmtlicher Thierarzneischulen in Frankreich: „Die Physiologie und analoge Thatsachen, die im menschlichen Leben zu Tage treten, weisen sehr bestimmt nach, daß, wenn das Blut verhindert wird, sich in das Gehirn zu ergießen, das Bewußtsein erlischt, und daß folglich die Schmerzen nicht empfunden werden können, d. h. sie cxistiren nicht, denn der Schmerz an sich ist keine Empfindung." A. Chauv e au, Professor an der Thierarzneischule in Lyon: „Beim Kopfschlag, wenn er mit einem gewöhnlichen Kolben ansgesnhrt wird, kann die Qual zuweilen in einer wirklich barbarischen Weise verlängert werden, wie ich mehrere Male Gelegenheit hatte, es mit eigenen Augen anzusehen. „Die Tödtungsart durch Blutverlust ist eine der am wenigsteu grausamen, welche man kennt, und es würde gegen alle physiologischen Grundsätze sein, diese Tödtungsart unter dem Vorwände, daß sie einen Akt der Grausamkeit darstelle, zu verbieten." Gerl ach, Direktor der Kgl. Thierarzneischule B e r l i n: „Die Eontraktionen in den contraktilen Gebitden, die Zuckungen llvd Convulsionen, sind also die letzten Actionen nach bereits untergegangenem Leben des Individuums; man ist mithin physiologisch vollkommen berechtigt zu dem Satze, daß bei Perblutungen durch den Halsschnitt, wie er beim Schächten ausgeführt wird, der Todeskamps post mortem kommt. Das anderweitig gebräuchliche Schlachten der größeren Wiederkäuer und Pferde durch einen Schlag auf den Kopf ist

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