Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-08-04 · Heft 61 (4.8.1890) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 61 (4.8.1890)
Date
1890-08-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448083--30481-2478261
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

1114 Nebenbei bemerkt, werden auch aus Riga, Libau, Rostow und anderen bedeutenden Handelsplätzen die jüdischen Kaufleute Vertrieben werden müssen. Das ist das Resultat der seit Jahren währenden Erörterungen, welche durch die ad hoc eingesetzten Commissionen gepflogen und im Schooße des Staatsraths erwogen worden sind. Erst vor wenigen Wochen hatten wir Gelegenheit, von durchaus zuständiger, mit den russischen Verhältnissen vertrauter Seite eine Schilderung der ökonomischen Lage des überwiegend größten Theils der Juden in den Städten zu vernehmen. Die Meisten leben von der Hand in den Mund, und leben heißt die knappe Stillung des Hungers durch ein. kärgliches Stück trockenen Brodes, ein Paar Zwiebeln und vielleicht ein Stückchen Häring. Ein Zimmer dient oft mehreren Familien zur Wohnung. Durch dieses neue Gesetz, das eine Million Seelen von dem Lande in die Städte treibt, müssen dcßhalb mit zwingender Nothwcndigkeit Hunger und Noth in einem Umfange zunehmen, daß die große Mehrheit der Juden buchstäblich aufgerieben werden wird. Fragt man nach dem Grunde dieser entsetzlichen Maßregeln, so sucht man vergebens nach einem Anhaltspunkte. Wir haben im Jahre 1883 *) auf Grund authentischer Quellen eine aktenmüßige Darstellung der jüdischen Zustände in Rußland veröffentlicht, aus welcher wir Einiges in Folgendem anführen. Im Jahre 1858 sprach sich der Finanzminister Knosewitz in einem amtlichen Aktenstücke dahin aus, daß die Gesetze, welche den Juden die Niederlassung in allen Thcilcn des Reichs erschweren, zu Gunsten der Juden abzuändern seien. Ebenso äußerte sich im Jahre 1863 der Minister Reutern dahin, daß es die heilige Pflicht der Regierung sei, die gesetzlichen Beschränkungen aufzuheben, unter welchen die Juden zu leiden haben. Aus dem Anhänge zu dem Gesetze vom 28. Juni 1865, durch welches den jüdischen Handwerkern die allerdings durch viele Einschränkungen nur illusorische Befugniß ertheilt worden ist, auch in den den Juden sonst verschlossenen Theilen des Landes auf Jahrcspässen zu wohnen, ist ersichtlich, daß fast alle Gouverneure und Oberbehörden der Wohnungsgebicte der Juden der Verbesserung des unglücklichen Zustandes der Juden das Wort reden. Der Generalgouverneur von Kiew, Podolien und Volhynien berichtet im Jahre 1873 an den Minister des Innern in der anerkennendsten Weise über die von Juden geschaffenen und unterhaltenen zahlreichen Institute der Wohlthätigkeit, welche dem Staate und gemeinem Wohle wichtige Dienste leisten. Durch amtliche statistische Erhebungen ist im Jahre 1871 festgestellt worden, daß in den Gebieten, wo Juden wohnen dürfen und auch das Schankgewerbe treiben, die Branntweinsteuer, welche damals erhöht wurde, nur um 0,2°/0, in den von Juden verschlossenen Gebieten aber um 17 °/0 mehr ergeben habe. In den ersteren Landestheilen hatten sich die Branntweinbrennereien um 34°/0 und die Schenken um 8°/0 vermindert, tu den letzteren aber um 45% und 60°/0 vermchrt. Aus den Rechnungen des Finanzministers vom Jahre 1876 ergiebt sich, daß in den den Juden geöffneten Landestheilen auf jeden Kopf 0,31 Maß (Wieden) Branntwein kommt, in den anderen Landestheilen aber, wo keine Juden wohnen, 0,37 Wieden. — Während in den 5 Jahren, 1858—1862, in den von Juden bewohnten Gegenden je 1 an Trunksucht Gestorbener auf 850,560 Einwohner kam, stellt sich dieses Verhältniß in den anderen Gouvernements ohne jüdische Bevölkerung wie 1 zu 472,867. Aus diesen Daten geht bis zur Evidenz hervor, daß die jüdischen Schänker an der Trunksucht der allgemeinen Landesbevölkerung durchaus keine Schuld tragen. In Betreff des Militärverhältniffes haben wir dort umständlich den Beweis erbracht, daß die Juden in höherem Verhältnisse, als die übrige Bevölkerung, in der Armee vertreten sind. Wir haben ferner dort eingehend nachgewiesen, das; im Handel und Verkehr der jüdische Kaufmann und Händler sich durchweg weit reeller und zuverlässiger bewährt, als der nichtjüdische Russe, Grieche und Armenier. Es würde mit einer Aufhebung aller gesetzlichen Schranken, durch welche den Juden der größte Theil des weiten russischen Reiches verschlossen ist, nicht nur ihnen eine Wohlthat erwiesen werden, sondern in ni ch t m inder em M aße dem russischen Staate und der russischen Landesbevölkerung. Durch die erweiterte Thätigkeit der Juden würde der Wohlstand des Reiches sich mehren, die Finanzen des Staates würden sich heben, der Unzufriedenheit im Reiche würde gesteuert und die drohende Gefahr des Ausbreitens des Nihilismus würde beseitigt werden. Das steht unwiderleglich fest; Rußland schlägt sich eine unheilbare Wunde, indem es durch diese neuen Gesetze die Existenz der Juden vernichtet. Und dennoch diese Erlasse, welche der Humanität, der Gerechtigkeit, der Vernunft, der Billigkeit und dem Staatswohl widersprechen! *) Jeschurun, Jahrgang 1883, Nr. 11 bis 21.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.