Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 59 (28.7.1890)
- Date
- 1890-07-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Israelit... Aschara«. « B'uchhtndiuai '‘N^AWURT '•2tS M 59. XXXI. Jahrgang. Mslhrifi?ut Fördems {HD. deines m W. Dm in Uns. Gemme MMie. Gentrak-Hrgan für das orthodoxe Iudenthum. Begründet von Vr. Lehmann in Mainz. Montag, den 28. Juli 5650 (1800). Leitender Artikel. ©In neuer MlW gegen Das SlhWe». Mainz, 25. Juli. Die Vermuthung, welche wir vor einigen Wochen an dieser Stelle ausgesprochen, daß uämlich die Gegner des Schächtens im Stillen einen neuen Angriff auf die Schechita planen, bestätigt sich nach den uns vorliegenden Berichten nur allzusehr. Der Angriff ist allerdings noch ein verkappter, aber dadurch um vieles gefährlicher. Die Taktik, welche dabei angewandt wird, ist viel leichter zu durchschauen, als mit Erfolg zu bekämpfen. Es erscheint deßhalb angezeigt, die neueste Phase in der Agitation gegen das Schächten zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und zu erwägen, ob und was unsererseits dagegen geschehen könne. Zur richtigen Würdigung der ganzen Sachlage ist es erforderlich, auf die Verhandlungen des deutschen Reichstages am 18. Mai 1887 zurückzugreifen. Den Gegenstand derselben bildete die Petition des Verbandes der Thierschutzvereine des deutschen Reiches, welche eine bessere Behandlung der Schlachtthiere bei der Tödtung verlangte. Dieselben haben bei dieser Gelegenheit das Schächten als eine thierquälerische Handlung bezeichnet, die keine bindende religiöse Satzung und daher zu verbieten sei. Der Reichstag erkannte die Mißstände an, die beim Schlachten der Thiere vielfach zu Tage treten, constatirte aber gleichzeitig, daß beim Schächten mit keinem Schein von Recht von einer Thierquälerei gesprochen werden könne und beschloß: „Dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung „zu überweisen, ob und auf welche Weise, Insbesondere durch Abänderung des Reichsstrafge- „setzbuches, den in der Petition geltend gemachten „Mißständen entgegenzutreten ist, insofern aber „die Petitionen sich auf das jüdische Schächten „beziehen, über dieselben zur Tagesordnung über- „zugehen." So liegen die Dinge seit dem 13. Mai 1887. — Die Wünsche des deutschen Thierschutz - Verein- Verbandes für eine bessere Behandlung der Schlachtthiere, resp. für eine Betäubung derselben vor ihrer Tödtung liegen zur Zeit im Reichskanzleramte zu ihrer Erledigung. Bis diese Behörde ihre Entschließungen getroffen hat, liegt formell für den deutschen Th.-Sch.-V.-Verband keine Veranlassung vor, eine neue Agitation in's Leben zu rufen, wenn er wirklich sonst keine Nebenabsichten hat. Hat er aber solche, und bestünden sie z. B. darin, durch seine Agitation das Schächten zu beseitigen, so könnte er sich bei dem Umstande nicht beruhigen, daß die Angelegenheit dem Reichskanzler zur Erledigung übergeben wurde, weil über diesen Punkt die Vertreter des deutschen Volkes zur Tagesordnung übergegangen sind, und zwar in einer Weise, die es auch der ausgebildetsten Unverfrorenheit schwer machen dürfte, wieder mit den alten, nunmehr abgethanen Tiraden auf dieselbe Sache zurückzukommen. Damals, am 13. Mai 1887, erklärte der Berichterstatter der Commission, Abgeordnete von Goldfns: „In der vorigen Session hat die Petition bereits dem Reichstage Vorgelegen; es ist darüber von Ihrer Kommission Verricht erstattet worden, in den auch einige Bemerkungen eingrflossen sind über das Schächten. Dieser Umstand, meine Herren, hat bei den jüdischen Gemeinden eine große Agitation hervorgerufen, so daß im Augenblick denk Reichstage 2031 Petitionen vorlicgen (Hort! Hört!), die darauf gerichtet sind und ausführen, daß in diesen Bestrebungen der Th erschutzvereine eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer rituellen Gebräuche liegen würde, falls der Antrag der Petenten zur Annahme im Reichstage gelangen sollte. Sie haben ihren Ausführungen fast ein halbes Hundert Gutachten und Voten von Sachverständigen und wissenschaftlichen Autoritäten hinzugesügt, in denen ausgeführt wird, daß daS jüdische Schächten möglicherweise so-