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Der Israelit · 1890-07-24 · Heft 58 (24.7.1890) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 58 (24.7.1890)
Date
1890-07-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1055 alle religiösen Angelegenheiten der Gemeinde ist ihm, als dem religiösen Oberhaupte derselben, die ausschließliche Entscheidung und Bestimmung zugestanden worden. Diese Stellung macht ihn von vornherein für immer unabhängig von allen religiösen Streitigkeiten. Er hat sich auf keinerlei zukünftige Wünsche nach Reformen gefaßt zu machen, er hat nicht vor irgendeiner „Ritual-Commission" zu zittern. Er ist somit allen nieder« Schwierigkeiten enthoben, welchen viele Rabbiner ausgesetzt sind. Er kann sich mit ungetheiltem Eifer den höchsten Zielen seines Amts widmen. Kühn und furchtlos vermag er sich dem Ausbau seines Gemeindewesens hinzugeben, vermag er sich dem Anbau der jüdischen Wissenschaft und der gedeihlichen Entwickelung unseres Gemeinde- Schulwesens zu weihen. Der „American Hebrew" schließt mit dem Ausdrucke der zuversichtlichen Erwartung , daß der Rabbiner der Gemeinde „Oheb Zedck", Herr Dr. Klein, berufen ist, in dem großen jüdischen Gemeinwesen New-Aorks überhaupt eine hervorragende und einflußreiche Stellung einzunehmen und eine heilbringende Wirksamkeit zu entfalten. Wir rufen allen Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, rw>»^ mey ■vinr6 ein freudiges n^a 3311 zu : Greift fest durch, schreitet rüstig fort, tretet muthig ein für die Sache der Wahrheit und des Rechts, das leider so oft ohne Annehmer ist; *pnm msiu, dann werdet ihr Großes, Staunenswerthes erreichen, dann wird es euch gelingen, was eure Rechte erstrebt, dann wird Gott Seinen Segen gewähren. Zeitungsnachrichten und Correspondenze«. Deutschland. Mannheim, 9. Juli. Vor dem hiesigen Schöffengerichte spielte sich gestern ein Antisemiten- Prozeß ab. Demselben lag eine Privatbeleidigungsklage des Professors Dr. Sevin in Ladenburg gegen Kaufmann Karl Frey tag, Kaufmann Karl Mayer und Redacteur Karl Molitor, sämmtlich von Ladenburg, zugrunde. Die Anklage besagt, daß Freitag zur Zeit der letzten Reichstagswahl beleidigende Ausdrücke gegen den Privatkläger gebraucht und einen Artikel im Ladenburger Wochenblatt verfaßt habe, dessen Inhalt ebenfalls beleidigend war. Außerdem hat Freytag gemeinsam mit Mayer ein Schreiben an den Gemeinderath Ladenburg gerichtet, worin sie sich über das antisemitische Treiben des Sevin beschwerten und dessen Entfernung aus dem Amte verlangten. Molitor ist als verantwortlicher Redacteur angeklagt, diesen Artikel ausgenommen zu haben. Der Gerichtshof konnte sich nicht überzeugen, daß in dem Schreiben an den Ladenburger Gemeinderath eine Handlung wider besseres Wissen enthalten sei; die Verfasser hätten vielmehr gute Gründe zu der Annahme gehabt, daß Sevin antisemitische Zwecke fördere. Auch sei die Behauptung, daß Jemand antisemitische Agitation treibe, durchaus keine Beleidigung. Allerdings fiel erschwerender in's Gewicht, daß dieser Eingabe ein durchaus gehässiges Motiv zu Grunde gelegen ist, nämlich Sevin um Amt und Brod zu bringen. Die Angeklagten Mayer und Freytag erhalten wegen Beleidigung im Sinne des § 185 des R.-St.-G.-B. eine Geldstrafe und zwar ersterer von 20, letzterer von 23 Mk. Molitor wird freigesprochen, weil aus dem Artikel keinesfalls hervorgeht, daß Sevin gemeint sei. Der Privatkläger Sevin, gegen welchen die Angeklagten eine Wiederklage angestrengt hatten, erhielt wegen einfacher Beleidigung des Mayer eine Geldstrafe von 3 Mk. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Preßbrrrg, 17. Juli. Wie aus Satorallya- Ujhely hierher gemeldet wird, hat die dortige 8tatu8 guo-Gemeinde den Rabbiner von Karlsburg, Rabbi Kalman Weiß, zu ihrem Rabbiner mit einem Gehalte von 2100 fl. ernannt. Ujhely, das sich rühmen darf, einst den großen Rabbi Moses Teitelbaum, Verfasser des Werkes wo nor» (i"b dessen Name noch heute einen guten Klang in Ungarn hat, als Rabbiner besessen zu haben, kann sich nun zu seinem neuen no beglückwünschen, da Rabbi Kalman Weiß den Ruf eines großen Talmudisten genießt und auch als guter Prediger bp3;tcni bekannt ist. Möge es nun dem neuen Hirten gegönnt sein, seine Heerde in Ruhe und Frieden zu weiden m>3 iy. Schweiz. Jnterlakcn, 20. Juli. Von einem angesehenen jüd. Curgaste erhalten wir folgende Zuschrift: Es dürfte die Leser Ihres geschätzten Blattes interessiren, daß jetzt hier eine recht gute jüdische Restauration (Pension Levy) ist, wodurch Gelegenheit geboten ist, für kürzere oder für längere Zeit diesen herrlichen Theil der Schweiz aufzusuchen und neben den schönen Naturgenüssen auch für leibliche Pflege zu sorgen. Jnterlaken eignet sich bekanntlich, als Mittel' Punkt des Berner Oberlandes, umgeben von einer Kette mächtiger Schneeberge, ebensowohl zu zahlreichen Ausflügen, als auch zum ruhigen längeren Aufenthalt, indem sowohl der Ort selbst als auch

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