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Der Israelit · 1890-06-26 · Heft 50 (26.6.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 50 (26.6.1890)
Date
1890-06-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Erste Beilage )\\M 50 des „Israelit"^ „Ieschurun" Leitender Artikel. Herr vr.Mayer und die budischenGemeinden. Wir haben dem Herrn Regierungsrath Dr. M a y e r die Gelegenheit zur vollsten Aussprache gewährt, obgleich dessen Ausführungen im Gegensatz zu der Absicht ihres Autors kaum in irgendeinem wesentlichen Punkte eine „thatsächliche Richtigstellung" bringen und absolut unerfindlich ist, wie dieselben „zur Klärung der Lage" (welche???) beizutragen geeignet sein könnten. Eine Untersuchung, ob offiziell oder offiziös, und die eingehendere Erörterung des Begriffs „offiziös" kann füglich erspart bleiben. Herr Regierungsrath Dr. Mayer ist gewiß Mitglied des Großh. Oberraths, und zwar ein sehr einflußreiches, wenn nicht das einflußreichste dieser obersten Behörde. Er hat jedenfalls das offizielle Material dieser hohen Behörde zur allgemeinsten Kunde gebracht und eingehende Erörterungen und weit aussehende Vorschläge daran geknüpft. Er drückt sich auch sehr vorsichtig aus. Er theilt mit, daß es „noch sehr ungewiß" sei, ob der Großh. Oberrath Verordnungen hinsichtlich des öffentlichen Gottesdienstes erlassen werde, und daß „bis jetzt" Erörterungen darüber im Schooße dieser hohen Be. Hörde nicht stattgefunden haben. Die Möglichkeit, daß solche Verordnungen erlassen werden, ist also keineswegs ausgeschlossen. Was hätten denn die umfassenden Erhebungen, die Kundgebungen derselben und die der Oeffentlichkeit unterbreiteten Vorschläge für einen Zweck?? Herr Regierungsrath Dr. Mayer hebt auch ausdrücklich in seiner Schrift hervor, daß die Herren Rabbinen zu Karlsruhe, Heidelberg und Mannheim, „welche zugleich Mitglieder der Religionskonferenz des Großherzoglichen Oberraths der Israeliten sind, sich gutachtlicher Aeußerungen vorerst enthalten haben." Heißt das etwas anders, als daß sie als maßgebende Factoren ihren zukünftigen offiziellen Entschließungen zu etwaigen Verordnungen nicht vorgreifen wollen? Herr Dr. Mayer spricht sich dahin aus, daß es sich um die „für die Weiterentwickelung des Iudenthums viel mehr ins Gewicht fallenden sog. Reformgemeinden" handele, um deren „auf Verbesserung des Bestehenden gerichteten Bestrebungen förderlich zu sein." Er hat ferner in seiner Schrift die Wiederherstellung der früheren Einheitlichkeit des Gottesdienstes — als es noch keine Reform gab — und die Ueberbrückung der „auf diesem Gebiete zwischen Stadt- und Landgemeinden bestehenden Kluft" als Ziel seiner Bestrebungen genannt. Kann man da etwas anders als Verordnungen zur Einführung einer allgemeinen Reform des Gottesdienstes für die ganze badische Landesjudenschaft erwarten?? Unsere Leitartikel erfahren demgemäß durch die vermeintlichen Berichtigungen des Herrn Regierungsraths nicht nur keine Widerlegung, sondern vielmehr eine volle Bekräftigung. Wir können deßhalb auf eine eingehende Besprechung vorläufig verzichten. Nur auf zwei Punkte sei noch hingewiesen. Herr Dr. Mayer begreift es nicht, wie man habe annehmen können, daß die interessanten Ausführungen des Synagogenraths in Konstanz, des Bezirksältesten in Lörrach und des Bezirksrabbiners von Freiburg sich auf die Gemeinden Konstanz, Lörrach und Freiburg beziehen. Aber um des Himmels Willen, über welche Verhältnisse, als die eigensten hätten sie sich zu beziehen? Die Herren Beamten in Konstanz, Lörrach und Freiburg sind doch nur befugt ihrer Vorgesetzten Behörde über die Verhältnisse ihres eignen Bezirks zu berichten. Nur dafür sind sie competent. Und ferner. Der Herr Regierungsrath Dr. Mayer bezeichnet den von ihm selbst in klaren und unzweideutigen Worten gebrachten Vorschlag der Einführung einer regelmäßigen Abwechselung zwischen einem reformirten und althergebrachten Gottesdienste an je zwei aufeinander folgenden Sabbaten als eine „absurde Idee." Er hat aber diese „absurde Idee" sehr eingehend und in allem Ernste Seite 42 bis 46 behandelt und zwar unter Ausdehnung derselben „absurden Idee" auch auf die Festtage. Wenn ihm später die Erkenntniß gekommen ist, daß diese Idee „absurd" ist, so möge er dieses offen und ehrlich eingeftehen, nicht aber sich über mißverständliche Auffassung seines Vorschlags beklagen. Er schreibt wörtlich: „Unser nächster Vorschlag geht dahin, dieselben (die Sabbatgottesdienste) abwechselnd an dem einen Sabbat, den wir mit A bezeichnen wollen, in der altherkömmlichen, an dem darauffolgenden B in geänderter Weise abzuhalteu", und führt dann bis ins Detail die Gestaltung des Gottesdienstes an

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