Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1890-05-19 · Heft 39 (19.5.1890) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 39 (19.5.1890)
Date
1890-05-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448024-2448062--30039-2477798
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

,-v.-;v?^'‘i-Tvt"'■> 'r??x&$^!r’','^'irv*i~'' "-'' —'<ZGlirr?.;*-■-■*-fit,. £, XXXI. Jahrgang. jyb AA Israelit..«»Zeschurun. BritrüirifT jut JFöröccuna {SU. Gellles und D. Keveus in Hans. Genreinde und Mule. KenLrat-Hrgan für das ortöodo.re Zudentlium. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, de« RS. Mai 565© (1800). Leitender Artikel. Air GkstsllMg des GoNesdienfles ln den Badischen Gemeinden. Von I s a a c Hirsch. (Fortsetzung.) Was ist durch die Reform des Gottesdienstes erreicht worden? Diese Frage drängt sich von selbst auf und zwar um so gebieterischer, wenn die Vermuthung, daß der Großherzogliche Oberrath zu Anordnungen geneigt sein könnte, welche der Reform auch den Weg in diejenigen Gemeinden erschließen soll, die bislang sich derselben erwehrt haben, nicht ganz unbegründet sein würde. Diese 113 Gemeinden haben — von der Religionsgesetzmäßigkeil der Reform ganz abgesehen — sich die 37 anderen Gemeinden, die den Gottesdienst einer Umgestaltung bereits unterzogen haben, anzuschauen, um zu untersuchen, ob denn dort die Reform irgendwelche heilsame Folgen aufzuweisen im Stande ist. Und auch die 37 Reformgemeinden sollten mit sich ernstlich zu Rathe gehen und sich prüfen, ob unter der Herrschaft der Reform in Wahrheit der wirkliche Zweck des Gottesdienstes besser gefördert worden, als bei ihren Vorfahren, die von Orgelklang und Frauengesang, von deutschen Gebeten und Streichungen von der Liturgie bei ihrer Gottesverehrung nichts wußten. Dann sollte auch der Großherzogliche Oberrath mit sich ernstlich Rath halten, ob er nicht vielmehr anstatt eine Reformirung des Gottesdienstes den 113 orthodoxen Gemeinden anzuempfehlen oder zu gebieten, den 37 Reformgemeinden dringend ans Herz zu legen hätte, zu der alten Liturgie und der frommen Väterweise zurnckzukehren. Zu diesem Behufe möchte es sich sehr empfehlen, die Wahrheit sich zu vergegenwärtigen, daß der öffentliche Gottesdienst, und wäre er auch noch so pomphaft ausgestattet und entspräche er auch noch so sehr dem verwöhntesten äftetischen Geschmacke, nimmer den wahrhaftigen und wirklichen Dienst Gottes ersetzen kann. Dieser wahrhaftige und wirkliche Gottesdienst beschränkt sich nicht auf die wenigen im Tempel verbrachten Stunden und auf den Raum der Synagoge, er umfaßt vielmehr das ganze Leben in allen seinen Bethätignngen, er heischt Erfüllung der Religionsgebote im Handel und Wandel, im Genießen, Empfinden und Denken. Die Heiligung des Sabbats und der Festtage vollzieht sich mit Nichten durch die Theilnahme am Gottesdienst und Anhörung der Predigt, sie will zunächst bethätigt werden durch die Einstellung der Arbeit, wie solche von dem Gesetze des Judenthums begriffen wird. Heiligung des Lebens heißt die gewissenhafte Beobachtung des Rcligionsgesetzes in Speise und Trank, in Bekleidung und Genuß, kurz in allen Beziehungen des Lebens, für welche das Judenthum seine ganz speziellen Vorschriften gegeben. Nur als Ausdruck des dem Judenthume dergestalt zu bezeugenden unbedingten Gehorsams und zur Förderung des Entschlusses zu solcher unwandelbaren Treue hat der Gottesdienst in Wort, Gesang und Predigt überhaupt Werth und Bedeutung. Er wird aber überall zur Lüge und zum Hohn, wo man vermeint, sich von diesem wirklichen und wahrhaftigen Gottes-Dienst entbinden zu können und Gott und dem Judenthum eine Huldigung darzubringen, wenn man in der Synagoge eine kurze Stunde geweilt und der Predigt gelauscht, shne zu gähnen. So wenig ein Zahlungsverfprecheu die Zahlung der Schuld selbst ersetzt, so wenig kann der Gottesdienst die vom Judenthum an jeden Juden gestellte Verpflichtung zum Dienste Gottes vertreten, und sowie es eine Lüge und Verhöhnung des Gläubigers ist, wenn der Schuldner ihm die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.