Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 37 (12.5.1890)
- Date
- 1890-05-12
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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680 noch viele hier wohnende JSraeliten sich der Pflicht entziehen, gemeinschaftlich mit uns die Roth armer Glaubensgenossen zu lindern und den entehrenden und entwürdigenden Hausbettel zu beseitigen, und daß sie somit Anderen die Aufgabe aufbürden, die mitzulösen für sie Gewissens- und Ehrensache sein müßte. Andererseits wurden uns außer den Geschenken für den unangreifbaren Capitalsftock an freiwilligen Gaben nur 557 Mk., somit 425 Mk. weniger als im vorhergehenden Jahre überwiesen. Wir schließen daher auch mit einem Cassenbestand von nur 19 Mark. Im abgelaufenen Jahre haben wie 1302 Unterstützungen im Betrage von 2761,80 Mk. verabfolgt. Freiburg i. B., 5. Mai. Die von dem akademischen Senat verhängte Suspension des Corps Rhenania ist vom großherzoglich badischen Ministerium am 1. Mai aufgehoben worden. Ebenso sind die vom Senat ausgesprochenen Relegationen der Ehrenrichter im Duell Vering-Salomon, soweit diese dagegen Rekurs ergriffen haben, vom Ministerium aufgehoben worden. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien Der Verein zur Befördernng der Handwerke unter den inländischen Israeliten in Wien hat soeben den Rechenschaftsbericht über das 49. Vereinsjahr 1889 versendet. Demselben entnehmen wir, daß der genannte Verein, der es sich zur Aufgabe setzt, arme Knaben nach Vollendung ihrer Schulpflicht dem Handwerke zuzuführen und in Wien zu tüchtigen, erwerbsfähigen Gehilfen heranzubilden, und der dieselben während der Lehrzeit mit Wäsche, Bekleidung, Lehrmitteln für die Gewerbeschulen, Werkzeugen rc. unterstützt, im verflossenen Jahre 1301 Zöglinge unter seiner Obhut hatte. Von diesen sind 132 zu Gehilfen freigesprochen worden und 1026 verblieben am 31. Dezember v. I. noch in Lehre. Die Ausgaben haben im Jahre 1889 den Betrag von 25,451 fl. 71 kr. erreicht, wovon auf die Rubrik „Wäsche und Bekleidung" allein 17,730 fl. 4 kr. entfielen. Dennoch haben sich, wie die Vorrede des Berichtes mit Bedauern betont, die Mitgliederbeiträge neuerlich verringert, und war der Verein nur durch ihm von zweckverwandten Instituten und insbesondere von Herrn Baron Hirsch in Paris bewilligte Subventionen im Stande, dem namhaften Zuwachs seiner Zöglinge zu genügen. Rußland. Petersburg, 1. Mai. Der „Pol. Corr." zufolge sollen nunmehr auf Anordnung der Regierung die Ausweisungsmaßregeln gegen Juden in den an Preußen anstoßenden Grenzbezirken Rußlands mit der gleichen Strenge gehandhabt werden, wie in den an die österreichische Grenze anstoßenden Bezirken. Warschau, 13. April. Wie es nunmehr sicher ist, wird der Antrag, das Gesetz vom 3. Mai 1882 über die Beschränkung der Rechte der Juden auch auf das Weichsel-Gouvernement auszudehnen, dem Reichsrathe schon in der nächsten, nach den russischen Osterfeiertagen flattfinbeubeu Sitzung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Danach wird den Juden die Erwerbung und Pachtung von Gütern, der dauernde Aufenthalt in Dörfern, die Ausübung der Advocatur, sowie die Aufnahme von Gesellen und Lehrlingen zur Betreibung eines Handwerks untersagt werden. — Die Grundlinien des Projectes, welches in der unter dem Vorsitze des Bar. Mendgen in Warschau gegründeten Commission ausgearbeitet wurde, sind folgende: „Die Juden in Polen können nur solche Güter besitzen und ankaufen, deren Größe 600 Morgen oder mehr auf einmal betrifft. Alle dieses Maß nicht erreichenden Grundstücke müßten im Verlaufe von 3—5 Jahren der Größe entsprechend verkauft werden. Pacht der Güter wird Juden unbedingt verboten. Juden soll es verboten sein, auf dem Lande zu wohnen, mit Ausnahme der Gutsbesitzer, die 600 Morgen und mehr besitzen, der Fabriksbesitzer und ihrer Familie und Bedienten (86N8u 8t,rieti88im0). In den Bädern und auf den Sommerwohnungen soll den Juden nur dann erlaubt sein zu weilen, wenn sie eine Erlaubniß hierzu Seitens des Gouverneurs besitzen; der Aufenthalt in den Sommerwohnungen soll jedoch nicht über 3 Monate dauern. Die Juden können nur solche Fabriken auf dem Lande besitzen, welche mit Maschinen betrieben werden und wenigstens 16 Arbeiter beschäftigen. Alle anderen sollen im Verlaufe von 5 Jahren verkauft werden. Es wird gestattet, Wälder über 8 Morgen (inclusive) zu kaufen. Wochen - Kalender. Freitag, 16. Mai, 26. Jjar. Samstag, 17. Mai, 27. Jjar 'n p“)D rrroö ’hpra “m Sabbat-Ausgang 8 Uhr 25 Min. (Mainzer Uhr). Dienstag, 26. Mai, 1. Siwan t£Hn