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Der Israelit · 1890-05-08 · Heft 36 (8.5.1890) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 36 (8.5.1890)
Date
1890-05-08
Page
– (sequence 11)
Language
German
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655 Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Schweiz. Basel. Unter dem Titel: „Das Sch ächten d c r I s r a e I i t e n" ist von dem Präsidenten des aargauischen Thierschutzvereins eine Schrift erschienen, welche folgenden Passus enthält: „In Gens schloß der Großrabbiner Wert- Heim er mit dem dortigen Thierschutzverein den bedauerlichen Compromiß, daß die geschächteten Thiere unmittelbar nach dem Halsschnitt den Genickstich erhalten. Einen solchen Compromiß muthetc Herr Wertheimer auch uns zu, zu welchem Zweck er vor ca. zwei Jahren persönlich nach Aarau kam. Anläßlich der geführten Verhandlungen, bei welchen wir als unerläßliche Bedingung des Schächtens die Betäubung vor dem Halsschnitte aufstellten, richtete der Sprechende die directe Frage an Herrn Wertheimer: Welchen Unterschied in ritueller Hinsicht es sei, wenn die Betäubung nach, statt vor dem Schnitte erfolge. Herr Großrabbiner Wertheimer erklärte im Beisein zweier Vorstandsmitglieder als Zeugen und Urkund spersonen nach einigemBesinnen, daß er keinen Unterschied kenne. Damit ist doch wohl die Haltlosigkeit des Schächtens ohne vorgängige Betäubung erwiesen. Herr Wertheimer meinte nach seiner Ueberzeugung sei das Schächten bis in dr ein ig I ahr en völlig beseitigt undlege er persönlich demselben keinen Werth bei. Den orthodoxen Juden —soll wohl heißen den orthodoxenRabbinen — sollte man aber diese Zeit noch gönnen, damit sie sich in ihrenGlaubensansichtennicht verletzt fühlen." Die Ungeheuerlichkeit, daß ein Rabbiner eine derartige Behauptung aufstellt, ist von so verblüffendem Eindruck, daß man immer noch versucht wäre an ihrer Richtigkeit zu zweifeln, wenn sie nicht schon seit mehreren Monaten unwidersprochen in Schweizerischen Blättern die Runde machte. Wer Herrn Wertheimer und seine Antecedenzien kennt, wird sich zwar über solche Aeußerungen nicht wundern. Viel staunenswerther ist es, daß es in der Schweiz immer noch Leute und selbst Gemeinden gibt, welche in diesem Manne den Schirmvogt ihres bedrohten Glaubens erblicken, und speciell in der Schächtangelegenheit eine Zeit lang von der Vermittelung dieses Herrn eine Wendung zum Besseren erwarten konnten. Wenn Herr Wertheimer diese Beschuldigungen auch weiterhin unwiderlegt auf sich lasten lassen muß, so dürfte doch über kurz oder lang an d'" Rabbiner und Gemeinden der Schweiz die Frag-, herantreten, ob sie nicht Mittel und Wege suchen müssen, sich vor solchen Freunden zu schützen! Daß Herr Wertheimer, der sich selber den Titel Grand- Rabbin verliehen hat, bereits viel von seinem früheren Nimbus verloren hat, soll nicht in Abrede gestellt werden, aber im Interesse der guten Sache wäre doch zu wünschen, daß er sich mehr auf sein metier als Schadchen und seine sonstigen Nebengeschäfte werfe, auf denen er viel mehr Lorbeeren zu holen Aussicht hat, als in seiner Carriere als Rabbiner. Anzeigen. Für de« folgende« Theil ist die Redaktion nicht verantwortlich. 5,8 iJte Kllvermaren-FMiK to» Lazariii Posen Wwei» Frankfurt a. M. empfiehlt ihre künstlerisch ausgestatteten isr. Cultusgegenstände: 12z Cha.jim, Tass, Kronen, Channkahlampen, Besomimbüchsen, Seder- Clegenstfinde, Pokale, Weinhnmpen etc. ete. und versendet Muster- Hefte nebst Preis-Courante gratis und franco. Verkaufs - Lokalitäten: Frankfurt a. 9t., Berlin W., Zeil 46a., im „Hessischen Palais“. Franzos. Strasse 49, im „Faberhause“. Für Metzger. Eine gut gehende Metzgerei mir Wurst- Geschäft ist in einer größeren Stadt Süddeutschlands billig zu vergeben. Offerten erbitte unter 8. 2564 an die Expedition d. Bl. «ür meine Tochter, 17 Jahre alt, wird ö Stelle gesucht in einer religiösen Familie zur Erlernung der Küche und Haushaltung. Familiäre Behandlung wird gewünscht. Ph. Schwarz, 2562) Embken. Kreis Düren.

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