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Der Israelit · 1890-05-08 · Heft 36 (8.5.1890) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 36 (8.5.1890)
Date
1890-05-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXI. JahrMS. Jß 36. " Israelit...... Jeschumn. 3fitfd)iift }u FörderW jild. ©Eides uitü jSd. Hebens in Uns. Gemeinde nnü Mir. Kentrak-Argan für das orLkodore Iudentkum. Begründet von Vr Lehmann in Mainz. Donnerstag, den 8. Mai 5650 (1890). Leitender Artikel. Sprüche der Mater. Viertes Buch. XXIII. Fortgesetzt von Liepman Philip Prins. Frankfurt a. M., 5. Mai. inDDO'DW Dt? ^non ^d pom npna p ]Jnv 'n .□tvn to^na t;ö nrwt mr ihn »to udd yyiBJ „Rabbi Jochanan ben Berokah's Spruch ist: Wer den Namen des Himmels (Gottes) heimlich entweiht, den trifft die Strafe öffentlich — aus Versehen oder ans Muthwillen, gleichviel bei Entweihung des Namens." Den Namen dieses Weisen treffen wir häufig in der der Erforschung unserer heiligen Religion geweihten Literatur. Er war ein Freund von Rabbi Eleasar ben Chisma (letzterer bekannt durch sein allumfassendes Wissen, sowie durch seine grenzenlose Armuth) und lebte zu jener Zeit, in welcher die Leitung der Hochschule zu Jabne abwechselnd zwei Wochen Rabbi Gamliel und eine Woche Rabbi Eleasar ben Asarjah unterstellt war. Es wird von ihm erzählt, daß er ein einziges Mal und zwar an Rofch Haschanah als Vorbeter in der Stadt Ufcha fungirte. Nach der Ansicht einiger Commentatoren soll die Sentenz einen Zusatz zu der vorhergegangenen des R. Lewita, der über die Demuth spricht, bilden. Bei näherer Betrachtung des Spruches erscheint uns mancherlei auffallend. W>n bw Dr die Entweihung des göttlichen Namens ist gewiß das größte Verbrechen, dessen der Jude sich schuldig machen kann, ebenso wie otpn wnp, das freudige Hingeben von Besitz und Leben für die Heiligung Gottes eines der höchsten Verdienste bildet, die zu erwerben man im Stande ist. Es erscheint uns daher natürlich, daß orn mit Strafe belegt wird. Wir sind aber gewohnt, mit dem Begriff o^n W>n stets die Ausübung dieser Sünde in der Oeffentlichkeit zu verbinden, entsprechend dem Thorawort: i»a n#yn “wk tpsm irQjn nmaai fpM srn 't nt* in pi mwn p non .noy aipD «»nn „Die Person, die mit hocherhobener Hand, d. i. vor aller Welt, eine Uebertretnng sich zu Schulden kommen läßt, eine solche lästert den Ewigen." Was bedeutet demnach "inoa" q'dw av hfam, der „im Geheimen" den Namen Gottes entweiht? Sollte Rabbi Jochanan ben Berokah es für seine Pflicht halten, gerade iveil wir uns den own ^>n meist öffentlich denken, darauf hinznweisen, daß auch im Geheimen eine Entweihung des göttlichen Namens statthaben kann? Alsdann müßte er doch wenigstens -,r>oa t^bh sagen. Einer allzuknappen Ausdrucksweise scheint sich dieser Thanna ja ohnedies nicht zu befleißigen, ansonst er Wohl ja nur einfach oicm ohne Zusatz des Wortes D'dp gesagt haben würde, wie er ja auch schließt ottn ^na V Auch daß der Autor unseres Spruches das Zeitwort : Wien in die Mehrzahl gestellt, will uns nicht einleuchten. Raschi zur Stelle möchte allerdings die Lesart in uöd rrapn jnwi, also in die Einzahl verbessert sehen, doch wollen wir uns mit dieser einfachen Correctur nicht begnügen, vielmehr zu ergründen suchen, ob in dieser Mehrzahl yy-iEm nicht ein tieferer Sinn liegt. Daß für dem ^rn eine Strafe existiren muß, haben wir oben schon gesagt, doch wozu muß die Strafe ’ta, öffentlich, für eine ->riva im Geheimen begangene Sünde sein? Wir finden doch sonst bet jeder Strafe das mo ma mn, das „Maaß für Maaß" angewendet, wie auchJithro, der sah, wie die Egypter die Söhne Israels in das Wasser warfen und deßhalb selbst im Wasser um-

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