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Der Israelit · 1890-03-20 · Heft 23 (20.3.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 23 (20.3.1890)
Date
1890-03-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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>« 'JUJ l liguiun l IM I II l|.|li|l, U! >' PWWWW.MK XXXI. Jahrgang. Erste Beilage zu M 23 -w „Israeli!" & „Ieschurun". Leitender Artikel. Z>ie Wruderschast Homte Waffadim in Frankfurt a. M. 8. Dieser Tage ist hier in Frankfurt eine kleine Schrift erschienen, die auch außerhalb des Weichbildes unseres Stadt Interesse erwecken dürfte, insofern sie nicht nur die Satzungen eines hier wirkenden Vereines der Bruderliebe enthält, sondern uns auch in kurzen Zügen die Geschichte dieses Vereines erzählt und somit einen Beitrag zur Geschichte jüdischen Wohlthuns uns gibt. — Es ist bekannt, daß innerhalb der Judenheit sich eine Institution ausgebildet und erhalten hat, von welcher man außerhalb jüdischer Kreise sich nichts träumen läßt: die Institutionen der Gemiluth Chessed übenden Bruderschaften. Wenn anderswo die Sorge für die Bestattung der Todten — Waschung, Einkleidung und Beerdigung — bezahlten Personen überlassen wird: so hat es innerhalb der Judenheit stets als eine gottgefällige Ehrenpflicht gegolten, von allen den genannten Verrichtungen bezahlte Personen fernznhalten. In eine solche Liebesdienste übende Bruderschaft ausgenommen zu werden, galt als die größte Ehre, zu welcher man sich unter Aufwendung großer materieller Opfer drängte, die nicht allein für die Aufnahme gefordert wurden, sondern auch für die Zeit der Mitgliedschaft aufgewendet werden mußten. Denn dieselbe erheischte nicht nur stets Geldopfer, sondern — was noch mehr war — Hingabe von Zeit mehr, als man wohl glaubt. Dazu kommen noch die persönlichen Opfer an Ruhe, an Bequemlichkeit und die vielen Fälle von mannhafter Selbstüberwindung, die sich nicht scheute, oft Hand an solche Verstorbene zu legen, deren Anblick Schrecken und Entsetzen einflößt, und da thätig zu sein, wo die Furcht vor Ansteckung vollständig überwunden sein mußte. Wenn in anderen Kreisen der Geistliche an das Lager eines Verscheidenden gerufen wird, hier sind es die in Wohlstand lebenden Männer der Brüdervereine, die, zumeist Geschäftsleute, oft mitten aus dem Schlafe geweckt werden und ohne Rücksicht auf Sturm und Wetter an das Bett des Sterbenden eilen, oder mitten in den Tafelfreuden einer Hochzeitsgesellschaft oder fröhlicher Stimmung des Familientisches am Festtage in die traurige Stille des Sterbezimmers gerufen werden. Hier gibt sich ein wahrer Heroismus kund, von dem nicht viel gesprochen, und der nicht durch Auszeichnungen und Orden dekorirt wird, und solchen Heroismus üben nicht Leute, die durch Schiffbruch im Leben zur Entsagung getrieben wurden, sondern solche, die alle Mittel besitzen, sich das Leben schön und angenehm zu machen, die es nicht nöthig hätten, ihren Schmerz und ihren Kummer im Angesicht der Leiden und des letzten Kampfes, den ein Menschendasein auskämpft, zu vergessen. So war es überall in jüdischen Kreisen, und so ist es heute noch in allen denen, in welchen altjüdisches Leben pulsirt. So ist es auch hier in Frankfurt, wo zwei Bruderschaften, Chewrath Kabranim und Chewrath Gemiluth Chassadim seit alten, alten Zeiten existiren, die manche Funktionen gemeinschaftlich, manche getrennt üben. Sie haben die Reform, die in den dreißiger Jahren sich hier in gehässiger Weise zu regen begann, und die dann später in einer Weise alles Altjüdische verfolgte, über die selbst die heutigen Reformer staunen, überlebt, obwohl man der Thätigkeit dieser Bruderschaften durch Zwangsmaßregeln ein Ende machen wollte. Infolge dieser Maßregeln wurde der „Verein zur Gegenseitigkeit" gegründet, der für die Mitglieder die Bedeutung der Willenserklärung hat, nach altjüdischem Ritus dereinst begraben zu werden, und die Betheiligung der Bruderschaften bei der Leiche wünscht. Dieser Willenserklärung gegenüber waren die Verordnungen des Vorstandes wirkungslos. Es ist nun ein schönes Zeichen dieser Bruderschaften, obwohl nur solche als Mitglieder in dieselben ausgenommen werden, die streng religiös leben, daß sie allen ohne Unterschied der religiösen Richtung ihre Wohlthaten zuwenden, sobald sie Mitglieder der „Gegenseitigkeit" sind, und diesem Vereine gehören Männer der radikalsten Richtung an. Vor uns liegen nun die eben erschienenen, bereits aber 1884 angenommenen Statuten der Bruderschaft Gomle Chassadim, die auf Grund der im Jahre 1796 verfaßten und im Jahre 1859 revidirten Satzungen aufgestellt sind. Was nun weiterstehende Kreise besonders interessirt, ist der historische Anhang, für dessen Abfassung aber nur dürftige Quellen vorhanden waren. Bekanntlich ist während des Fettmilch'schen Aufstandes! '■ I ) I i u >;!■ :?#. : - ] : i 1 4;

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