Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 22 (17.3.1890)
- Date
- 1890-03-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. Erste Beilage ju M 22 in® „Israelit" & „Ieschurun". Leitender Artikel. I>as „dogmafreie Iudentfium." (Fortsetzung und Schluß.) 8. „Wie das private, religiöse Leben Sache jedes einzelnen Juden ist, wie es von ihm abhängt, was er thun oder lassen will, so hängt das öffentliche, der Kultus, von der Gemeinde ab. Was die Gemeinde dafür ausgibt, ist KnltuS; ein Einzelner, heißt er Rabbiner oder Vorsteher, hat nichts zu normiren. Der Rabbiner, der vermöge seines Berufes (!) immer den konservativen, den dogmatischen Standpunkt zu vertreten hat (!!), kann innerhalb des dogmafreien Judenthums nichts mehr sein als der Lehrer, der die Religionsvorschriften erklärt, auf sie hinweist und wird, wenn er seinen Beruf mit seiner ganzen Persönlichkeit vertritt, immer Vorbild und Muster bleiben. Nur sein Amt bedarf der Autorität und ruft dadurch einen Gegensatz hervor (!), sein Beruf hingegen verlangt Idealismus und erweckt Hochachtung. Der Rabbiner wird, wenn er seinem Berufe lebt, nicht müde zu ermahnen, zu belehren, wie es einst die Propheten thaten, aber wie diese wird er immer (!) mit seiner Gemeinde gehen (!!). Jeremias predigte gegen den Abzug der Juden nach Egypten, aber als diese dennoch hinzogen, ging er mit ihnen (!!). Der Rabbiner wird auch selten durch neue Einführungen im Kultus, durch Abschaffung der Auswüchse den neuen Religionsbedürfnissen Rechnung tragen dürfen; deßhalb wäre es am angezeigtesten, wenn jede Gemeinde einen Synagogenrath besäße, gebildet aus zwei oder drei freigewählten Vertrauensmännern der Gemeinde, an dessen Spitze der Rabbiner steht. Dieser Rath faßt Beschlüsse mit Stimmenmehrheit und bleibt vom Vorstand, welcher nichts als zu verwalten hat, unabhängig. Die Leitung des Kultus liegt in der Hand des Synagogenrathes, die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten in der Hand des Vorstandes. Die Gemeinde kann den Synagogenrath ihren Anschauungen gemäß zusammensetzen, und fällt auch einmal eine Wahl schlecht aus, so ist durch die nächste Wahl die Sache leicht zu repariren, da die Wahlperioden so kurz als möglich sein können. Dabei darf die Minorität nicht vergewaltigt werden, und es muß ihr die Möglichkeit sreigestellt werden, sich einen Kultus nach eigenem Belieben einzurichten. Als Grundsatz gilt: Die Majorität darf die Minorität nicht hindern, muß sie aber auch nicht fördern. (!) Noch Eins steht fest, daß nicht zuviel experimentirt werde, der Zusammenhang mit der großen Vergangenheit muß gewahrt bleiben. Dieses Moment festzuhalten und zu vertreten, ist Sache des die Entwickelungsgeschichte des Judenthums kennenden Rabbiners." „Der Rabbiner wird so ans der prekären Stellung befreit, in welcher er jetzt lebt, er wird das nicht vertreten müssen, was er in seinem Innern längst aufgegeben hat. Denn nicht ihm wird die neue Einrichtung zugeschrieben werden, nicht er wird das ganze Odium der Orthodoxen zu tragen haben, sondern der Synagogenrath, der, weil gewählt von der Gemeinde, ganz unangefochten bleibt." Soll man mehr über die Naivetät oder mehr über die Unverfrorenheit erstaunt sein, mit welcher der Verf. die Stellung eines Rabbiners präzisirt? Er versteht es recht gut, den Mann von seinem Amt zu scheiden; dem Berns nach ist er konservativ, der Rabbiner, dem Amte noch ideal, heißt mit andern Worten: der Rabbiner im „dogmafreien Judenthum" soll im Sinne des Herrn Vers, ein Pfaffe durch und durch sein, je mehr Pfaff desto mehr füllt er sein Amt aus. Darum wird dieser nichts reformiren — Gott bewahre! — oder nur in den seltensten Fällen, das überläßt er dem Synagogenrathe, der „das ganze Odium der Orthodoxen" wird zu tragen haben, ihm wird man keine Vorwürfe machen können, ist er doch nur ein Mitglied des Rathes, was soll der arme Ueberstimmte machen? Innerlich kann er sich ja freuen, daß es so gekommen, er ist ja „aus der prekären Stellung befreit", er muß ja nicht mehr vertreten, „was er in seinem Innern längst ausgegeben hat." Ja, der kann lachen, der ist schön raus. Da nun nach der Definition, die uns der Verf. vom Kultus gibt, alles das Kultus sei, wofür die Gemeinde Geld ausgibt, so fällt darunter nicht allein die Synagoge, sondern auch Schochet, Bad u. s. w., wofür also trotz öffentlicher Opposition des Rabbiners die Majorität des Synagogeurathes maßgebend ist. Wie die Minorität unter solchen Umständen nicht vergewaltigt werden soll, wie der Verf. schreibt, ist uns unklar. Daß die Minorität, wenn sie eine orthodoxe ist — und au eine solche denkt ja der Vers, in erster Linie — einen solchen Pfaffen, der während er mit dem Auge weint, im Herzen lacht, der mit dem Munde opponirt, während er im Geiste zuftimmt, dem sein Amt nichts weiter ist als die melkende Kuh, die ihn mit Butter versorgt, der nicht den Muth und nicht die Ehrlichkeit besitzt seine Meinung offen und frei zu bekennen, daß die Minorität einen solchen Pfaffen und Heuchler, nicht als ihren Rabbiner anerkennen und um Rath und Antwort angehen kann!, das bedarf keines Beweises. Eher könnte sich der strengste Orthodoxe an den radikalsten Reformrabbiner, vorausgesetzt, daß dieser das halachische Gebiet beherrscht, mit einer religiösen Anfrage wenden, da er von diesem Manne, der doch immerhin offen und ehrlich seine radikale Meinung bekennt, eher eine ehrliche Antwort erwarten kann als an einen solchen Jammerlappen, wie der Verfasser sich einen Rabbiner ausmalt, das sich Rabbiner nennen läßt, und sich mit einem Rathe umgibt, der die Kastanien für ihn aus dem Feuer holt. — Allein die Concession, die der Verf. der