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Der Israelit · 1890-03-10 · Heft 20 (10.3.1890) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 20 (10.3.1890)
Date
1890-03-10
Page
– (sequence 11)
Language
German
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359 eine Entree-Karte für den an jenem Abende stattfindenden Technikerball gelöst hatte, mit der Motivirung aus dem Stephaniesaale gewiesen, daß Ries deßhalb nicht auf dem Technikerball bleiben dürfe, weil er ein Jude sei, wobei Peter Eyermann zu Ries noch die Aeußerung that, daß, wenn sich Ries nicht aus dem Ballsaale entferne, er durch einen oder zwei Diener hinausgeführt werden würde. Es wurde schon bei der Verhandlung am 13. Februar constatirt, daß seitens des Ballcomites für den Technikerball ein allgemeines Verbot, wonach Juden nicht auf dem Technikerball erscheinen dürfen, nicht ausgesprochen worden war, daß Ries sich die Entree- Karte beim Somit« ordnungsgemäß gelöst hatte und trotzdem von dem Ball gewiesen wurde. Der Richter traf die Entscheidung dahin, daß er die Acten an die Staatsanwaltschaft abtreten werde, weil das Verbrechen der Erpressung nach § 89 lit. b) vorzuliegen scheine. Die Staatsanwaltschaft hat aber in dem geschilderten Vorgehen der Comit6- Mitglieder den Sachverhalt der Erpressung nicht gefunden, weßhalb heute vor dem Einzelrichtcr Herrn Dr. Eugen Müller die neuerliche Verhandlung in erster Instanz stattfand. Die Angeklagten sind nicht erschienen, sondern nur ihr Vertheidiger Herr Dr. Holzinger; der Kläger Ludwig Ries ist mit seinem Vertreter Dr. Posener erschienen. Der vom Vertheidiger beantragte Wahrheitsbeweis, daß die Comitö-Mitglieder Grund und Ursache hatten, den Ludwig Ries vom Balle abzuschaffen, und daß derselbe die Eintrittskarte nur durch ein Versehen erhalten hatte, wurde vom Richter nicht zugelassen, worauf Dr. Posener die Verurteilung der Angeklagten beantragte, Dr. Holzinger für Freisprechung plaidirte. Der Richter fällt das Urtheil dahin, daß Peter Eyermann den Ludwig Ries durch den Anwurf: weil dieser ein Jude sei, müsse er den Ball verlassen, widrigenfalls er durch einen Diener hinausgeführt werde, dem öffentlichen Spotte preisgegeben habe, weßhalb Peter Eyermann nach §491 St. G. schuldig sei und zu einer Geldstrafe von zehn Gulden zu Gunsten des Armenfonds von Graz und zum Kostenersatz verurtheilt werde; Ernst Schneefuß wurde freigesprochen, da bei ihm weder subjectiv noch objectiv eine Ehrenbeleidigung vorliege. England. Portsea (Aria College), 26. Febr. Der bekannte hebr. Sprachkenner Herr Joseph Kohn- Zedek in London hat so eben ein kleines Merkchen unter dem Titel „Aleph Alphim" in! hebr. Sprache veröffentlicht. Dasselbe ist ein Elegie j auf den Tod des jüngstverstorbenen Herrn Oberi rabbiner Dr. R. M. Adler b"* und enthält 1000 Wörter, jedes Wort mit 'n anfangend. — Ich habe das Heftchen aufmerksam durchgelesen und finde daß es ein Meisterstück der heiligen Sprache ist. So gering es ist in Quantität, so groß ist es in Qualität. Es schildert in einem rein hebräischen, ungezwungenen und fließenden Styl die erhabenen Tugenden und große Gelehrsamkeit der Verklärten und zugleich die herrschenden Berhältnisse^des Judenthums im englischen Reiche und den Colonien und schließt mit dem Wunsche und der Hoffnung, den Sohn Herrn Dr. Hermann Adler bald it n« n^dd nnn zu sehen. — Niemand wird ohne Vergnügen und Bewunderung dieses Büchlein aus der Hand legen. Dr. M. Stern. Spanien. Aus Madrid wird gemeldet, daß die Akademie der Wissenschaften auf den Vorschlag eines Je suite»paters den hervorragenden jüdischen Gelehrten Moses Schwab in Paris zum correspondirenden Mitgliede ernannt hat. Aus dem Schreiben des Paters an Herrn Schwab ist folgende bezeichnende Stelle besonders hervorzuheben: „Die Akademie ehrt sich durch Aufnahme solcher gelehrten Israeliten wie Oppert, Graetz, Loeb und Harkavy. Früher war dies anders; die Wissenschaft bringt Diejenigen nach Spanien zurück, welche Unwissenheit von dort vertrieben hat." Rußland. Warschau. Die hiesige Polizei scheint um die Gesundheit der Israeliten sehr besorgt zu sein; der Oberpolizeimeister hat nämlich an die Polizeikommissäre eine Verordnung erlassen, wonach die „rituellen Bäder" der Israeliten einer strengen Beobachtung zu unterwerfen und monatlich zu revidiren seien. Sobald in denselben irgend welche Unreinlichkeit sich vorfinden sollte, müsse gegen die Gemeinde mit Geldstrafen vorgegangen event. diese Bäder geschlossen werden. Wochen - Kalender. Freitag, 14. März, 22. Adar. Samstag, 15. März, 23. Adar n"3D ms '2 ,’TipB bnp’7 Sabbat-Ausgang 6 Uhr 45 Min. (Mainzer Uhr).

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