Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 13 (13.2.1890)
- Date
- 1890-02-13
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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England. London, 7. Februar. Im Nachstehenden veröffentlichen wir eine Correspondenz, die zwischen dem verstorbenen Oberrabb. Dr. N. Adler nnd Cardinal Manning stattgesunden hat, aus welcher wieder einmal hervorgeht, daß die Antisemiten vor keiner Lüge zurückschrecken, wenn es sich darum handelt, den Juden zu schaden. Diesmal wollten sie sogar den Papst in ihr schändliches Gewerbe hineinzerren, was ihnen aber nicht gelungen ist, wie diese Briefe darthun. (Bureau des Ober-Rabbiners.) London, 11. Dezember 5650—1889. Geehrter Herr Cardinal Manning! Im Verein mit allen Mitgliedern meiner Gemeinde hege ich mit aufrichtiger Dankbarkeit das Andenken an den von Ew. Eminenz meinen Religionsbrüdern vor einigen Jahren, bei Gelegenheit der russischen Verfolgungen geleisteten unschätzbaren Dienste. Diese Erinnerung ermuthigt mich bei dem gegenwärtigen Anlaß an Ihre Gesinnungen menschlicher Theilnahme zu appelliren. Die Zeitungen melden, daß kürzlich ein Buch bei Henry Desportes unter dem Titel „Le Mystere du sang chez les Juifs“ erschienen ist, in welchem eine ungeheuerliche Fabel wieder erweckt wird, — ich schaudere, während ich es niederschreibe — daß Christenblut für die Ausübung jüdischer Religionsgebräuche nöthig sei. Die Thatsache ist tief zu beklagen, daß im 19. Jahrhundert ein literarischer „Wiederbeleber" den faulen Leichnam mittelalterlichen Aberglaubens ausgegraben hat und die Luft brüderlicher Liebe und Mildthätigkeit mit dem Miasma des Hasses und Unwillens zu füllen sucht. Trotzdem Hütten wir die Compilation eines unbekannten Schreibers ignoriren können, hoffend, daß sie bald der Vergessenheit anheimgefallen wäre. Die Angelegenheit nimmt aber ein anderes Ansehen an, wenn wir in den Zeitungen lesen, daß der E a r d i n a l R a m p o l l a dem Autor geschrieben hat, daß „der Papst sein Werk über den schrecklichen Gebrauch der rabbinischen Juden ganz billigt." Ich weigere mich zu glauben, daß das erhabene Oberhaupt der katholischen Kirche, welches wegen seiner Weisheit, Milde und Gerechtigkeit so berühmt ist, diesen Worten Ausdruck gegeben haben kann; denn es befindet sich in dem ganzen Corpus jüdischer Literatur keine einzige Stelle, die dahin ausgelegt werden kann, ein solch schreckliches Verbrechen annehmen zu können, noch befindet sich in der Geschichte irgend eine Thatsache, welche auch nur im Entferntesten eine so schmutzige Verleumdung bestätigt. Ich möchte Ew. Eminenz daran erinnern, daß die größten und gelehrtesten Würdenträger Ihrer Kirche, von dem erhabenen Papste abwärts, ihren Unglauben in Anklagen dieser Art erklärt haben. Ich citire nur einige Fälle: In einem Rescript vom Papste Jnnocenz IV. im Jahre 1247 erlassen an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands, sagt er: Falso impönunt eisdem, quod in ipsa solemnitate 86 corde pueri communicant interfecti, credendo id ipsarn legem praecipere, cum sit legi contrarium manifeste: ac eis malitiose obiciunt hominis cadaver mortui, si contigerit, illud, alicubi reperiri. (Reynaldi „Annales Ecclesiastici“ p. 581, tract. 83, 84.) Als ähnliche Anklagen gegen die Israeliten von Polen im Jahre 1759 gerichtet wurden, veröffentlichte Cardinal Ganganelli, nachmals Papst Clemens XIV., eine größere Vertheidigungsschrift, um ihre Unschuld zu beweisen. Zur Zeit der Damascus-Affaire im Jahre 1840 hielt der Canonicus Veith in der Wiener Cathedrale eine Predigt und legte darin einen feierlichen Eid ab, „daß die ganze Anklage eine gemeine und lästerliche Verleumdung sei, und daß gar keine Unterlage dafür weder in den Büchern des alten Testamentes, noch in denen des Talmud sich befindet, welche ich ganz genau durchforscht habe und genau kenne." Eine ähnliche Erklärung wurde im Jahre 1882 durch Dr. Kopp, Bischof von Fulda, abgegeben bei Gelegenheit des Prozesses von Tisza- Eszlar. Angesichts dieser Aeußerungen ist es nicht glaublich, daß Se. Heiligkeit die Erklärung abgegeben hat, die ihm zugeschoben wird. Aber ich brauche nicht erst darauf hinzuweisen, daß eine Behauptung dieser Art, wenn man sie unangefochten hingehen läßt, einen unermeßlichen Schaden erzeugen kann. Ich rechne daher bestimmt daraus, daß Ew. Eminenz in die Lage gesetzt werden, der Welt einen bündigen Widerspruch der Mittheilung zu geben, die in den Zeitungen erschienen ist. Mit der Versicherung meiner aufrichtigen Hochachtung verbleibe ich, geehrter Herr Cardinal Manning Ihr sehr ergebener Nathan Adler. * * Erzbischöfliches Haus, Westminster, 13. Dez. 1889. Geehrter Herr Rabbiner Adler! Ich weiß nicht, was Leo XIII. über den Gegenstand Ihres Briefes gesagt hat, aber ich will