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Der Israelit · 1890-01-30 · Heft 9 (30.1.1890) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 9 (30.1.1890)
Date
1890-01-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXI. Jahrgang. Erste Beilage g -es „Israelit" L „Ieschurun". Leitender Artikel. Die sociale Hkeichljeil als Gesetz in Bibel und Talmud. Von Rabbiner Heinrich Galan bauer in S o b o r t e n (Böhmen). (Fortsetzung.) Aus den in meinem vorigen Aufsätze angeführten Gründen muß also das Gesetz, wenn es die wahrhafte sociale Gleichheit Herstellen will, nicht nur auf die Interessen des Besitzenden und Befähigten allein bedacht sein, sondern cs muß auch die Interessen der niedrigsten Volks klaffen im Auge haben, welche weder Besitz noch Fähigkeiten haben, wo jeder Einzelne, auch der Niedrigste, die Berücksichtigung seiner Menschenrechte findet. Die Bibel, welche — wie wir oben gezeigt haben — die Menschenrechte eines jeden Einzelnen als die Gottesrechte betrachtet, weil jeder Mensch ein Theil der Gottheit ist, verordnet daher ihre Gleichheitsgesetze so, daß sie hauptsächlich auf die Interessen der Niedrigen, Armen und Hilflosen gerichtet sind. Denn, untersuchen wir genau den eigentlichen Zweck des Gesetzes, so finden wir, daß es einerseits dieMacht desMächtigen einzuschränken zum Ziele und andererseits dem Hilflosen zu seinem Rechte zu verhelfen zur Aufgabe hat; d. h., es legt dem Mächtigen Pflichten auf, und verleiht dem Hilflosen Rechte, weil der Erstere nicht erst des Gesetzes bedarf, um sich dadurch zu seinem Rechte zu verhelfen, welches er sich schon durch seine Macht zu verschaffen vermag, der Letztere hingegen erhält durch das Gesetz seine Rechte, weil er zu schwach ist, sich dieselben zu verschaffen; die Pflichten aber muß ihm nicht erst das Gesetz auferlegen, weil er dieselben schon vermöge seiner Abhängigkeit auszuüben genöthigt ist. Das Gesetz hat daher die Bestimmung, die Höhen in der Gesellschaft durch Pflichten zu ebnen und deren Niederungen durch Rechte zu erhöhen, damit eine Gleichmäßigkeit hergestellt werde, welche die Macht des Mächtigen einschränkt und den Niedrigen und Hilflosen auf eine gleiche moralische Höhe mit dem Hohen und Gewaltigen bringt. Wir wollen nun im Weiteren sehen, wie die Bibel diese Aufgabe in ihren Gesetzen erfüllt und wie sie darin die Menschenrechte der Armen, Unterdrückten und Niedrigen in Berücksichtigung zieht. Der größte Theil jener biblischen Gesetze, welche nicht allein für die Hebräer, sondern für die allgemeine Menschheit Giltigkeit haben, sind auf das Wohl der Armen, der Wittwen, der Waisen, der Fremdlinge, der Sklaven und Unterdrückten gerichtet; sie werden in ihren Menschenrechten vollkommen gleichgestellt dem Reichen und Mächtigen. Zunächst verordnet die Bibel, daß vor demGesetze vollkommene Gleichheit herrschen soll. Einerlei Lehre, heißt es, soll sein für den Einheimischen und für den Fremdling, der unter Euch wohnt" (Exodus, K. 12, V. 49). *) „Ferner: Gleiches Gesetz sollt ihr haben für den Fremdling wie für den Einheimischen" (Numeri, Cap. 9, V. 14).2) „Gl eich e Lehre und gleiches Recht soll sein für euch und für den Fremdling, der bei euch wohnt" (daselbst Cap. 15, V. 15, 16).3) „Einerlei Recht sollt ihr haben für den Fremdling wie für den Einheimischen" (Leviticus, Cap. 24, V. 22).4) „Du sollst kein Unrecht thun beim Gerichts berücksichtige dabei weder den Armen, noch den Großen, mit G e r e ch t i g k e i t richte deinen Nächsten (Leviticus, Cap. 19, V. 15)." ^) „Gerecht sollt ihr richten zwischen Einem und dem Andern und dem Fremdling, Ihr sollt kein Ansehen achten beim Gericht, den Kleinen wie den Großen sollt Ihr anhören, fürchtet Euch vor Niemanden, denn das Recht ist Gottes" (Deutronom, Cap. 1, V. 16, 17).°) „Du sollst nicht beugen das Recht, Du sollst kein Ansehen achten" (daselbst, Cap. 16, ,2"' n'i2ü?) D33ina tjh t6i mixh rrrr nrw mm (1 .<8*0 PDS (T* ,'ü "13"IE3) pNH "U^l Ü3^> .TD’ HflN NPN (2 □uns “un i^i nsb rvrv im ISSLD1 rin« min (3 - .(i"lli ,ro PDS ,i*d DtsO ,T3 {Op) rvrr m?N3 ~U3 cob nvv nrw OSLD (4 - .(3*3 PDS ’js mnn xb p 'ZS Nt^n xb 0SLD3 wyn (5 .(V'D PDS ,0"' rop'1) *]n’oy ODvn P3U3 Vn'j v'ZS -ran Miiz;'3i rnt* p3i p piu onoBitn (6 oBtwsn *3 wu 'ZSQ nun xb pyvrrrn Sn» PP3 0SLD3 .(T"’l ,T*Ü PDS ,‘X 3031) N1H D’p^

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