Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 7 (23.1.1890)
- Date
- 1890-01-23
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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indem er seinen Mitschülern zu beweisen sucht, daß er eigentlich — wie das auch wirklich der Fall ist — ihnen Allen geistig überlegen ist." „Man weiß, wie die Jugend — besonders die erste Jugend — der verbotenen Frucht, selbst der, die den besten Sinn dieses Ausdruckes beanspruchen kann, hold ist. Wissen — mehr wissen — Neues wissen — das wissen, womit die „Großen" sich brüsten — dies ist ja ihr einziger Ehrgeiz! Und da wird der Judenknabe zum Mentor. — Man lacht ihn während der Stunde seines wenigen Wissens halber aus, man glaubt sich bei dem Lehrerbeliebt zu machen, wenn man ihn verhöhnt; aber in den Zwischenstunden lauscht mau seinen Worten mit Andacht . . . ." Wird nun in diesen Sätzen nicht haarscharf bewiesen, daß das jüdische Schulkind durch die Lehrer, „die noch heute nicht gänzlich von der Antipathie befreit sind, welche sie dem Juden gegenüber empfinden", zum Märtyrer gemacht wird? Tönt nicht aus allen diesen Sätzen den Lehrern der Vorwurf entgegen: „Ihr laßt die Armen schuldig werden, Dann überlaßt ihr sie ihrer Pein" - Und diesen Vorwurf erhebt nicht etwa ein Jude oder ein Philofomit; nein, ein „unverfälschter deutschnationaler" Antisemit! Denn diese oben citirten Sätze finden sich, Lnereäibils äietu, in dem Oktoberhefte der „Antisemitischen Blätter aus dem nationalen Lager", von v. I., deren Eigentümer und Herausgeber Ernst Vergani ist. Der Artikel ist überschrieben: „Zur Berechtigung des Antisemitismus." S. 38, sqq. Jeder weitere Kommentar ist überflüssig. (Neuzeit.) Wien, 15. Januar. Das Reichsgericht publicirte heute das Erkenntniß über die Beschwerde des Schulvereins für Deutsche gegen dessen behördliche Auflösung. Das Reichsgericht hat zu Recht erkannt, daß durch den angefochtenen Erlaß des Ministeriums des Innern eine Verletzung des im Artikel 12 St. G. G. gewährleisteten Rechtes, Vereine zu bilden, nicht stattgefunden habe. In den Motiven dieses Erkenntnisses wird ausgeführt: Wie aus den vom Vertreter des Ministeriums des Innern verlesenen Bertchtsstellen, deren Richtigkeit von der gegnerischen Seite nicht bestritten wurde, zu entnehmen ist, wurden bei den Zusammenkünften von dem Vereinsobmanne und den Vereinsmilgliedern Vorträge gehalten, deren Inhalt und Tendenz unverkennbar politischer Natur waren und in welchen die antisemitische Agitation als ein Hauptzweck des Vereins hingestellt wurde. Derartige Kundgebungen liegen jedoch außerhalb des im §. 1 der Vereinsstatuten angegebenen, auf Förderung deutscher Erziehung und deutschen Unterrichts beschränkten Wirkungskreises des Vereins und müssen daher als eine Ueberschreitung des letzteren angesehen werden. Wenn es auch richtig ist, daß, wie der Vertreter der Beschwerde bemerkte, diese Kundgebungen nur von einzelnen Vereinsmitgliedern und nicht vom Verein als solchem ausgingen und ein Verein nicht für alle Aeußerungen und Handlungen einzelner Mitglieder verantwortlich gemacht werden könne, so ist doch zu berücksichtigen, daß die erwähnten Knndgebungen in allen Versammlungen sich wiederholten, daß dieselben theils vom Bereinsobmann selbst ausgtngen und von ihm unbeanstandet blieben, ja selbst ungetheilten lebhaften Beifall fanden, mithin gutgeheißen wurden, daß dieselben demnach Enunciationen des Vereins darstellen, für welche der letztere auch die Verantwortung zu tragen hat. Pretzbrrrg, 19. Januar. Verschiedene Blätter treiben mit einem Briefe des Oberrabbiners von Paris ihr Unwesen und benützen denselben, um über sämmtliche orth. Rabbiner Ungarns in undenkbarster Weise den Stab zu brechen, daß es nöthig erscheint, den Thatbestand klarzulegen. Herr Zadok Kahn wurde nämlich vom Redakteur eines ung. R e f o r m blättchens um Abgabe seiner Meinung bezüglich der im Schooße der ung. Judenheit herrschenden Bewegung ersucht; hierauf schrieb Herr Zadok Kahn, ohne Erkundigungen über den wahren Sachverhalt auch von orth. Seite einzuholen, einen Privatbrief, der selbstverständlich zu Gunsten der Reformpartei lautete. Dies ist Thatsache. Ich muß jedoch — was Jeder zugegestehen wird — bemerken, daß Herr Zadok Kahn, als er auf Grund einseitiger Darstellung ein Urtheil abgab, einen großen, nicht zu motivtrenden Fehler begangen, »^uäiatur st altera pars* wird doch wohl auch Seiner Hochw. einleuchtend fein! Nach dem Gesagten wird es jeder Vernünftige einsehen, daß — ich sage dies bei aller Hochachtung, die ich gegen die Gelehrsamkeit eines Zadok Kahn hege — das leichtfertige Urtheil des Oberrabbiners von Paris bei dieser Angelegenheit jeden Anspruch ans Beachtung verloren hat, und dennoch erdreisten sich manche Blätter, dasselbe über das Urtheil 239 orth. Rabbiner zu stellen und dieselben mit Hohn und Spott zu bewerfen! L. G—-g.