Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 5 (16.1.1890)
- Date
- 1890-01-16
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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82 Er gibt seiner Freude darüber Ausdruck, daß der Verein diesmal wieder in Hannover tage. In die Tagesordnung eintretend, erledigte der Vorsitzende zunächst einige geschäftliche Mittheilungen. Aus denselben ist hervorzuheben, daß dem Vereine, wie schon seit vielen Jahren, auch in diesem Jahre von dem verehrlichen Ausschüsse des „Deutsch-Jsr. Gemeindebundes" ein Zuschuß von 100 M. gewährt wurde, wofür am Schlüsse der Verhandlungen dem Wohllöblichen Gemeindebunde der Dank der Versammlung gezollt wurde. Ferner theilt der Vorsitzende mit, daß er ans Wunsch vieler Vereinsmitglieder bei den Herren Landrabbinern der Provinz vorstellig geworden sei, daß den jüdischen Lehrern der Provinz Hannover die Dienftalterszulagen in gleicher Höhe gewährt würden, wie dieselben laut ministerieller Verfügung vom 1. April d. Js. ab den christlichen Lehrern zuertheilt werden, und verliest die ihm diesbezüglich zugegangenen Antworten, welche durchwegs günstig lauten. Herr Landrabbiner Dr. Guttmann-Hildesheim ergreift hierauf das Wort zur Berichterstattung und erklärt, daß er bei der Königl. Negierung zu Hildesheim den Antrag gestellt habe, den Elementarlehrern die Alterszulagen aus Staatsmitteln zu gewähren, und daß die Regierung diesem Anträge nicht abgeneigt scheine. Er hoffe, daß auch von Seiten der andern beiden Herren Landrabbiner der Provinz gleiche Schritte geschehen werden. Nur, so führt Redner aus, durch die Gewährung dieses Antrages von Seiten der Regierung könne sowohl den Elementar-, wie auch den Religionslehrern der Provinz eine dem Modus entsprechende Dienstalterszulage verschafft werden, denn dadurch, daß die Alterszulagen für die Elementarlehrer nicht wie bisher aus dem Provinzialfond zu fließen brauchten, könnten die Mittel des letzteren für die Alterszulagen der Religtonslchrer und zu Beihilfen für bedürftige Gemeinden verwandt werden. — Herr Landrabbiner Dr. Gronemann-Hannovcr gibt den Aeußerungen des Herrn Dr. Guttmann seine volle Anerkennung, da auch er dessen cingeschlagenen Weg für den richtigen halte. — Lehrer Levy-Norden erkennt mit Freuden das Wohlwollen an, das die Herren Landrabbincr in Bezug auf die Erhöhung der Alterszulagen den Lehrern zuwenden; denn es ei jedenfalls von weit größerem Erfolg, wenn die Herren Landrabbiner bei den Regierungen vorstellig werden, als wenn dieses die Lehrer thun würden, zumal Massenpetitionen von Seiten der Lehrer unzulässig seien. — Herr Landrabbiner Dr. Gronemann versichert, daß die Landrabbiner zu dieser Sache das ihrige thun werden. Nachdem sodann die bisherigen Vorsitzenden, Blumenfeld-Adelebsen und Stern-Hildesheim per Acclamation wiedergewählt, und Rose-Gehrden und der Unterzeichnete zu Schriftführern ernannt worden waren, ertheilte der Vorsitzende dem Lehrer Stern- Hildesheim das Wort zu seinem Referate: „Die Behandlung der T'fillat in der jüd. Volksschule." In seinem mit vielem Fleiße ausgearbeitetcn Vortrage führte Redner etwa folgendes aus: Es sei sehr bedauerlich, daß sich schon seit geraumer Zeit bei unserer jüngeren Generation eine Abneigung gegen die hebräischen Gebete kund thue. Dauere diese Abneigung so fort, so sei zu befürchten, daß mit der Zeit das hebräische Gebet ganz und gar aus unserem Gottcshanse verdrängt werde, um dem deutschen Gebete den Platz einzuräumen. Den Grund für diese Abneigung glaubt der Referent darin zu finden, daß ans Unverständniß sehr vieler Gebete kein Interesse für dieselben vorhanden sei. Man finde daher unter den Besuchern des Gotteshauses eine große Anzahl, die gar nicht betet, eine andere Anzahl, die ohne irgend welche Andacht die Gebete hersagt, weßhalb nach dem Aussprache unserer Weisen 'hn *}1jd hjid ’Va nBEu die Gebete der letzteren ebenfalls nicht als wahre Gebete zu betrachten seien. Da aber das Gebet nach dem Aussprache unseres Weisen pyoty pH*n einer der drei Grundpfeiler ist, auf denen die Welt beruht, und da das hebräische Gebet für den jüdischen Gottesdienst eine unbedingte Nothwendigkeit ist, so sei es eine unabweisbare Pflicht der jüdischen Volks- resp. Religiousschule der Pflege des hebräischen Gebetes mehr Zeit zuzuwenden, als dieses bisher der Fall war, ja, der Wichtigkeit des Gebetes entsprechend, müsse die Behandlung desselben an die Spitze sämmtlicher religiösen Disciplinen treten. Das Kind müsse mit sämmtlichen in der T'flllah enthaltenen Gebeten in gehöriger Weise vertraut gemacht und angeleitet werden, die Gebete ihrem Inhalte nach voll und ganz zu erfassen; denn nur, wenn das Kind das Gebet seinem Inhalte nach voll und ganz erfaßt haben wird, wird es Interesse am Gebete haben und in Folge dessen mit Liebe beten. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es daher erforderlich, den Stoff so planmäßig zu vertheilen, daß im Laufe der Schulzeit sämmtliche Gebete übersetzt und zum richtigen Verständnis; des Kindes gebracht werden können. Daneben dürfen aber keineswegs die Hebungen zur Erlangung der Fertigkeit im geläufigen Lesen, sowie im Auffinden und Zusammenstellen der Gebete vernachlässigt werden. — Damit das Uebersetzte auch dauerndes Eigenthum des Kindes bleibe, müsse das Kind, wie