Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 2 (6.1.1890)
- Date
- 1890-01-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. M S. IsraelitZeschmun. Wsltzrist }ut Földnnng W. Geistes uuä jild. Kebens in Anns, Gewrindr nndKlhnlr. Gentrat-Hrgan für das orthodore ZudenLHum. Herausgegeben von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 6. Januar 5650 (1890)« Leitende Artikel. Die sociale Gleichf-eit als Gesetz in Bibel und Talmud. Von Rabbiner Heinrich Galandauer in Soborten (Böhmen). (Fortsetzung.) Damit wären wir nun allerdings über das Ausnahmegesetz den Heiden gegenüber im Klaren, daß dieses mit dem allgEemwMeickch' itsgefetz der Bibel nicht im Widerspruch steht. Allein die Frage bleibt noch offen, wie sich die Gleichheit mit dem Sklavengesetz der Bibel vereinbaren läßt? Wenn wir aber das Sklavengesetz näher betrachten, so werden wir finden, daß dasselbe durchaus nicht als Ausnahmegesetz aufzufasfen ist, welches festzustellen hat, inwieweit der Sklave seinem Herrn oder dem Freien gegenüber rechtlos ist und außerhalb des Gesetzes steht, sondern es hat vielmehr die Bestimmung, die in der damaligen Weltordnung unter allen Völkern bestehende Institution der Sklaverei nach Möglichkeit zu beschränken und einzudämmen. Wir sagen, nach Möglichkeit, weil zu jener Zeit eine vollkommene Aufhebung der Sklaverei ganz unmöglich gewesen wäre. Bedenken wir nur, daß selbst ein Sokrates, ein Plato, ein Aristoteles, also die Weisesten und Besten des Alterthums, sich von diesen Anschauungen nicht befreien konnten, indem sie die Sklaverei als Recht anerkannten, so werden wir zugestehen müssen, daß ein Gesetz, welches die gänzliche Aufhebung der Sklaverei gebietet, in einem Volke, wie die damaligen Hebräer, welches zumindest nicht aus lauter solchen Elementen bestand, wie die angeführten Griechen, eine reine Unmöglichkeit war. Selbst wenn man einwenden wollte, daß die Bibel hätte einen unerbittlichen Zwang ausüben sollen, um einem solchen Gesetze Geltung zu verschaffen, wie sie ja so viele andere Gesetze verordnete, welche mit den damaligen allgemeinen Anschauungen in Widerspruch standen, so muß dennoch zugegeben werden, daß solchen allenthalben verbreiteten Bourtheilen, wie die Berechtigung des Sklavenbesitzes, in welchem die Humansten und Edelsten der damaligen Zeit nicht die geringste Rechtsverletzung erkannten, Rechnung getragen werden mußte. Einer solchen Rechtsanschauung, welche von 4osocialer Bedeutung war, mußte das Zugeständniß zuerkannt werden, daß' sie nicht mit einem Schlage aus der Welt geschafft werden konnte. Selbst in einem Falle, wo es sich sogar um eine Aenderung der ursprünglichen Regt e r u n g s f o r m im Hebräerstaate handelt, faßt die Bibel diese Aenderung ausdrücklich als ein Zugeständniß auf, welches den damaligen allgemein giltigen Anschauungen gemacht wurde. Wir meinen die Einführung der Monarchie im Hebräerstaate. Ursprünglich war es nicht im Interesse der Hebräer gelegen, diese Regierungsform zu wählen, wie es die Regierung des Moses, des Josua und der Richter lehrt. Im Gegentheil, als das Volk zu Samuel kam und die Wahl eines Königs forderte, wies er es darüber mit Härte und mit Strenge zurecht (Samuel 1, Cap. 8). Dennoch aber sagt die Bibel ganz deutlich: „Wenn du sprechen wirst, ich will einen König über mich setzen, wie alle anderen Völker um mich herum haben, so darfst du über dich einen König setzen. *) (Deuteronom. Cap. 17, V. 14, 15.) Das „wie alle andern Völker um mich herum" kann nur als Zull,^ : tio*2D "wn D'un 722 *|7o ’7y new moNi (* .(t"ö i"a pios ann) '121 -po pty doti