Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 31 (1890)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1890)
- Date
- 1890-01-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXI. Jahrgang. Beilage ju M\ des „Israelit" & „Iesthurun Leitender Artikel. Literarischer Wericht. Catalog des Herrn Abraham Bik. Der bekannte Gelehrte Abraham Bik in Preßburg versendet ein Verzeichniß der hebräischen Manuscripte und der Welke, die er bei seinen Reisen itl der Levante gesammelt hat. Es erscheint uns als publcistische Pflicht, die Aufmerksamkeit weiterer Kreise auf diesen Catalog zu lenken. Die Drucke entstammen zum größten Theile altberühmten O'fizincn Italiens und der Türkei. Venedig, Verona, Mantua, Sabbioueta, Salouichi, Constantinopel sind die am häufigsten vorkommenden Ortsnamen, welche die Titel höchst werthvoller und seltener Werke zieren. Dabei sind meistens solch' billige Preise angegeben, daß wir jedem Bücherfreund nur rathen können, sich das Verzeichniß von Herrn Bik kommen zu lassen. Noch mehr jedoch als die Druckwerke erregten die in dem Cataloge aufgezählten 37 Handschriften unser Interesse. Nr. 7. Vorträge und Gutachten des :mn ff onno, des berühmten Verfassers der talmudischen und halachischen Werke oncn riss und D’tPD Nr. 28. Gutachten von demselben Autor, sowie von dem Verfasser des omi im Nr. 19. Ein halachisches Werk des Rabbi Juda Scharf, Lehrer des jsnn ns. 9tr. 18: 40 agadische Vorträge des R. Israel Nagarra. Es ist dies der Dichterfürst, dem wir den erhabenen Hymnus psn uby verdanken. Nr. 32: Religionsphilosophische Vorträge von R. Jakob Szikli zum ganzen Pentateuch. Asulai, der nur einen Theil des Werkes gesehen hat, rühmt es außerordentlich. Eine agadische Schrift desselben Verfassers ist im Besitz der Bodlejana za Oxford. Diese wenigen Anführungen werden genügen, um die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Schätze des Herrn Bik zu lenken. In einer Beilage zum Cataloge theilt Herr Bik mit, daß er eine Druckerei eröffnet habe, und zunächst an Drucklegung seines die Keri und Ketib der heiligen Schrift behandelnden Werkes, O'hel Mved, beabsichtige. Schon wiederholt hat der Verfasser Auszüge seines gelehrten und scharfsinnigen Werkes erscheinen lassen und können wir nur wünschen, daß eine recht große Anzahl Subscribenten ihm die baldige Veröffentlichung des Ganzen ermögliche. ZeitnnLsuachrichten und Corr*,^onderrzeu Deutschland. Weikersheirrr, 27. Dezember. Kaum ist unsere Gemeinde aus der freudigen Aufregung des einen Jubiläums heraus, so wird sie durch ein zweites, das sich allerdings in schlichterem Rahmen abspielt, in dieselbe zurückversetzt. In den letzten Tagen erhielt nämlich Sophie Baer für die25jähr. treuen Dienste, die sie derselben Familie (Strauß) geleistet hat. von Ihrer Majestät der Königin Olga das von Höchstderselben gestiftete Ehrenzeichen nebst Diplom. Gewiß ist diese Auszeichnung von höchster Stelle der schönste Lohn, den die Jubilarin für ihr treues Ausharren finden konnte. Berlin, 24. Dezember. Eine interessante Beleidigungsklage mit antisemitischem Hintergründe beschäftigte heute die 90. Abtheilung des Schöffengerichts am Amtsgerichte'Berlin I. Wie den Lesern erinnerlich sein dürfte, erhielt im Monat Mai d. I. ein hiesiger Kaufmann von einem Kaufmann Kübler in Zeulenroda einen Brief, durch den sich Erstcrer beleidigt fühlte. Dieser forderte daher den Kübler auf, zu rcvoziren, widrigenfalls er seinen Rechtsbeistand, Herrn Rechtsanwalt Dr. Sello hierselbst, mit der Anstrengung der Beleidigungsklage beauftragen werde. Kübler antwortete: „Er würde revoziren, wenn sein Gegner sich dnrch einen reellen christlichen Rechtsanwalt hätte vertreten lassen, allein da der Gegner sich einen Rechtsbeistand gewählt, dem seine Religion das Betrügen jAndersgläubiger zur Pflicht macht, so widerstrebe es ihm, eine Ehrenerklärung zu geben. Rechtsauwalt Dr. Sello, zu dessen Kenntniß dieser Brief gelangte, forderte nun seinerseits den Kübler in einem eingeschriebenen Briefe ans, zu revoziren; allein da Kübler die Annahme des Briefes veriveigerte, so stellte Sello wegen Beleidigung seiner Standesehre den Strafantrag. Die königliche Staatsanwaltschaft des hiesigen Landgerichts verwies den Antragsteller auf den Weg der Privatbeleidigungsklage, da kein „öffentliches Interesse vorliege". Die Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft wurde mit dem Bemerken zurückgewiescn, daß in dem Kübler'schen Briefe nicht Sello, sondern die Rechtsanwälte jüdischer Konfession beleidigt seien. Da diese jedoch keinen Strafantrag gestellt haben, so sei die Erhebung der