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Der Israelit · 1890-01-02 · Heft 1 (2.1.1890) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
31 (1890)
Issue
Heft 1 (2.1.1890)
Date
1890-01-02
Page
– (sequence 1)
Language
German
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MMst M FSrdNW D. Gkikks unü D. Kebkilg in Mus. GrmlM md KAle. Gmtrak-Hrgan für das orthodoxe IudentHum. Herausgegeben von Dr. Lehmauu in Mainz. -ry, XXXI. Jahrgang. IsraelitZeschurun Donner st ag, den 2. Januar 5650 (1890). Leitender Artikel. Die sociale Kleichl-eit alS Gesetz in Bibel und Talmud. Von Rabbiner Heinrich Galandaner in Soborten (Böhmen). Zur Zeit, als die Menschen noch im Naturzustände lebten und eS noch keine Gesetze gab, welche die Verhältnisse und Zustände in der Gesellschaft regelten, da herrschte der Starke über den Schwach-"', der Mächtige über den Hilflosen; die Beeide und der Wille des Einzelnen waren bestim.w nd für die Gesammtheit und Jeder hatte das Neust, das zu thun, wozu er die Macht hatte. Da aber unter solchen Verhältnissen die Menschen in steter Furcht uud Angst leben mußten, der Willkür und der Gewalt des Starken ausgesetzt zu sein, so mußten sie sich nothwendigerweise vereinigen, um Gesetze aufzustellen, welche geeignet waren, das Naturrecht des Mächtigen aufzuheben und eine sociale Gleichheit zu bewirken, wodurch Alle nicht mehr von der Macht und dem Willen des Einzelnen, sondern von dem Willen der Gesammtheit geleitet wurden, welcher es jedem Einzelnen im Ganzen ermöglichte, ruhig und sicher zu leben und zu wirken. Da aber die Menschen von Natur aus vernünftige und freie Wesen sind, welche ihren Willen frei zu bestimmen vermögen, so konnte eine solche Gleichheit unter ihnen nur dann zu Stande kommen, wenn auch jeder Einzelne in der Gesellschaft seinen Willen freiwillig dem Willen der Gesammtheit unterordnete und in dem allgemeinen Willen den Setnigen ausgedrückt fand. Dieser allgemeine Wille ist das Gesetz.*) Das Gesetz an sich, d. h., als allgemeiner Wille aufgefaßt, läßt keinerlei Unterschiede zwischen Menschen und Menschen zu und stellt Alle vollkommen gleich, weil Alle in gleichem Maaße ihren Willen auf dasselbe übertragen haben. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber nur dann als der wirkliche Stellvertreter des Gesetzes betrachtet werden kann, wenn er mit Selbstverleugnung alle seine Neigungen und Vorurtheile außer Acht läßt, wenn er seine Persönlichkeit in den Hinterarund drängt und obne jede Rückückst. auf die Interessen des eigenen Jchs oöer einzelner Gruppen, den Gesammtwillen in der Gesellschaft zum Ausdruck bringt; sobald er aber in seinen Gesetzen sich von seinen Neigungen, Regungen, Vorurtheilen, Gewohnheiten oder andern individuellen Einflüssen bestimmen läßt, hört er auf, das Organ des Gesetzes zu sein, und seine Gesetze werden der Ausdruck seiner Willkür. Durch die Willkür des Gesetzgebers aber wird wieder die Macht und der Wille des Einzelnen für die Gesammtheit bestimmend und so ergibt sich, daß jedes durch Willkür geschaffene Gesetz, die sociale Gemeinschaft in mehr oder minderem Maaße in den Naturzustand zurückführt, wo es dem Starken vermöge seines Naturrechtes gestattet war, Alles zu thun, wozu ihn seine Neigung und feine Begierde trieb, nur mit dem einen Unterschiede, daß nunmehr die Ungesetzlichkeit zum Gesetz wird. Mit andern Worten: Im Naturzustände der Menschen herrschen sociale Gegensätze, das Gesetz gleicht sie aus, die Willkür des Gesetzgebers hebt die sociale Gleichheit wieder auf. Wir ersehen aus dieser Ausführung erstens: daß das Gesetz die Aufgabe hat, die sociale *) Vergleiche Spinoza's Theolog.-politisch. Traktat Cap. 18 und 17.

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