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Der Israelit · 1889-10-24 · Heft 83 (24.10.1889) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 83 (24.10.1889)
Date
1889-10-24
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXX. Jahrgang. KeilllgeM^83ües,Zsraelit"L„Ieschurlm". Zeitrrngsnachrichte» und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., im October. Am 11. Skpt. d. I. jfand dahier auf Einladung des geschäftsführenden Ausschnffes die diesjährige Sitzung des Gesammtvorstandcs der Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judenthums statt, zu der auch auswärtige Vorstandsmitglieder erschienen waren. Bei Eröffnung der Sitzung gedachte der Vorsitzende Herr E. Schwarzschild zunächst mit warmen Worten des herben, unersetzlichen Verlustes, den die Vereinigung durch den Heimgang ihres Begründers nnd ersten Vorsitzenden, des allgemein verehrten und betrauerten Herrn Rabbiner Samson Raphael Hirsch erlitten und knüpfte daran die allseitig mit Zustimmung begrüßte Aufforderung, das von demselben begonnene Werk mit vereinigten Kräften fortzusetzen. Aus dem sodann von dem geschästsiührenden Ausschuß erstatteten Bericht über die seitherige weitere Wirksamkeit seit der vorjährigen Vorstandssitzung (Juli 1888 bis September 1889) sei Nachstehendes hervorgehoben. Es wurde zunächst auf die Schritte hingewiesen, welche erfolgten zur Förderung der schon in der vorjährigen Vorstandssttzung beschlossenen Verbreitung der iiL'LQ-Glasröhrchen in denjenigen Gegenden, in welchen die nga mrso nicht gestattet ist. Nachdem durch Gutachten der bedeutendsten Coryphäen der medizinischen und chirurgischen Wissenschaft das Unbedenkliche der Anwendung solcher nyyv-Röhrchen in medizinischer und die Zulässigkeit derselben in religiöser Beziehung durch Gutachten anerkannter rabbinischer Autoritäten nachgewiesen worden, wurden diese Gutachten durch eine Extra-Beilage zu den auf religionsgesetzlichem Boden stehenden Zeitschriften: Israelit, Jeschurun, Jüdische Presse und Laubhütte zur öffentlichen Kenntniß gebracht, auch wurden mehrere Hundert dieser Glasröhrchen nebst geeigneten Etuis, auf Kosten der Freien Vereinigung angefertigt, mit sorgfältig ausgearbeiteter Gebrauchsanweisung versehen und den Mohelim kostenfrei zur Verfügung gestellt. In Folge dessen wurden diese ny'Lv-Röhrchen von einer großen Anzahl Mohelim verlangt und ihnen durch Vermittlung der hiesigen Handlung M. L. Schwab (Neue Zeil 16) zugesandt. Die von allen Seiten des In- und Auslandes eingelaufenen Dank- und Anerkennungsschreiben geben den Beweis für das Bedürfniß, sowie die praktische Verwendbarkeit dieser Röhrchen. Es ist dadurch in vielen Gegenden die Möglichkeit gegeben, die bis dahin verbotene ."Brno in gesetzlicher Weise vorzunchmen und die nd'v msa der religionsgesetzlichen Vorschrift entsprechend auszuüben. Von den anwesenden Herren Rabbinen wurde konstatirt, daß die ns'rrv-Röhrchen vollständig ihren Zweck erfüllen. Wo sie in einzelnen Fällen versagen, dürfte dies dem Mangel an Uebung in der Anwendung zuzuschreiben sein. — Man wird sich erinnern, daß durch eine Verfügung des preußischen Cultusministers die Anstaltsdirektoren angewiesen waren, bei Abiturientenprüfungen die Juden vom Schreiben am Sabbat nicht zu dispensiren. Durch diese Verfügung ward es unseren Glaubens- und Gesinnungsgenoffen außerordentlich erschwert, sich einem gelehrten Beruf, der den Besuch einer Universität voraussetzt, zu widmen. In Folge einer in der vorjährigen Sitzung gegebenen Anregung ist der verewigte Herr Vorsitzende *?"st tu Gemeinschaft mit vielen Rabbinen preußischer Gemeinden und unter Vorlage eines von mehr als 100 Rabbinen Unterzeichneten Gutachtens, welches die religionsgesetzliche Unzulässigkeit des Schreibens am rot? konstatirte, bei dem Herrn Cultusminister um Aufhebung dieser Bestimmung vorstellig geworden. Es ist hierauf der Bescheid erfolgt, daß rechtzeitig bei den Anstallsdirektoren jvorgebrachte Gesuche jüdischer Abiturienten um Berücksichtigung des Savbats bei Ansetzung der schriftlichen Prüfungsarbeiten auf wohlwollende Erwägung rechnen können. Offenbar war der Herr Minister bei Erlaß der ersteren Verfügung von der irrigen Ansicht ausgegangen, daß das Schreiben am Sabbat den Juden nicht religionsgesetzlich untersagt sei, welche Ansicht durch die gedachte Vorstellung berichtigt erscheint. Die Vereinigung hat sich jedoch auch in diesem Jahre nicht darauf beschränkt, für die allgemeinen Interessen des gesetzestreuen Judenthums thätig zu sein, sie hat in vielen Einzelfällen durch Gewährung direkter Unterstützung sich segensreich erwiesen. Es wurden vier Gemeinden Subventionen zur Herstellung oder zu Reparaturen von niNipö gewährt. Durch die daran geknüpfte Bedingung, daß ein von der Freien Vereinigung bezeichnter Rabbiner

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