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Der Israelit · 1889-06-17 · Heft 48 (17.6.1889) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 48 (17.6.1889)
Date
1889-06-17
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Vorbemerkungen (über Transskription, Citirungsweise, Erklärungen der Worte Mischna, Boraita, Tosesta, Gemara, Talmud, Midrasch, Halacha, Hagada), ferner eine Eintheilung der Mischna und Anordnung ihrer Theile (Alphabetisches Verzeichniß und tabellarische Umsicht aller Tractate), kurz den Inhalt der 63 Mischnatraktate, ein Capitel über die Abot d. R. Nathan und die kleineren Tractate, ein weiteres Capitel „zur Geschichte des Talmuds" (1. Entstehung und erste Entwickelung des traditionellen Gesetzes. 2. Verbot des Schreibens. 3. Zur Geschichte des tradit. Gesetzes bis zur Redaction der Mischna durch Rabbi. 4. Der palästinische Talmud. 5. Der babyl. Talmud. 6. Zur Geschichte des Talmudtextes), ein chronologisches Verzeichniß der Schriftgelehrten, ein Capitel zur Charakteristik des Talmuds und schließlich Literaturangaben. Der Charakter dieser Rubrik gestattet nicht ein näheres Eingehen auf Einzelheiten. Die Schrift wird allen, welche sich über eine talmudische Persönlichkeit oder ein sonstiges äußerliches Moment schnell informiren wollen, als ein recht kurzes und nützliches Nachschlagebuch Dienste leisten. S. 29 ist in der ersten Anmerkung der Druckfehler am haerez in am haarez zu verbessern. Zeitungsnachrichten und Correspondenzeu. Deutschland. Mannheim, 5. Juni. Aus dem Gerichtssaal theilt die „Neue Bad. Landesztg." Folgendes mit: „Vor der I. Civilkammer des Großh. Landgerichts, unter dem Vorsitz des Herrn Landgerichtsdircktor Müller, war heute in einem Civilprozesse erste Tagfahrt, die insofern von besonderem Interesse sein dürste, als der Kläger der antisemitische Agitator und Retchstagsabgeordnete Dr. Böckel in Marburg ist. Die Vorgeschichte des Prozesses ist in Kürze folgende: Im Jahre 1880, als Böckel noch in Heidelberg Student war, lernte er dort ein Dienstmädchen Namens Eva Hilkert aus Sulzbach, Amt Weinheim, kennen und alsbald lieben. Als Böckel nach Beendigung seiner Studien nach Frankfurt a. M., seiner Heimath, ging, folgte ihm das Mädchen in Folge wiederholter Bitten Böckel's dorthin; Böckel schrieb ihr, er könne ohne sie nicht leben. Die Folgen blieben nicht aus und im Jahr 1881 gebar das Mädchen ein todtes Kind. Als Böckel nach Marburg übersiedelte, nahm er die Hilkert auch dorthin mit, resp. ließ er sie nachkommen und machte sie zu seiner Haushälterin. Das Mädchen fühlte sich zum zweiten Male Mutter, und Böckel versprach ihr wiederholt die Ehe. Die Hilkert genas diesmal vorzeitig in Folge einer Erkältung in der Böckelschen Wohnung und in Folge dessen unterblieb die Heirath. Anfang 1887 fühlte sich die Hilkert zum dritten Male Mutter und nun sollte die Heirath vor sich gehen, j Böckel bewog das Mädchen, nach deren Heimath zu gehen, bis die Vorbereitungen zu Ende sein würden. Dann sollte die Trauung in aller Stille stattfinden. Die Zeit der Geburt rückte heran, ohne daß die Verehelichung vor sich ging. Am 1. Oktober 1887 gebar Hilkert in der Klinik zu Heidelberg ein Kind männlichen Geschlechts, welches Ereigniß sie dem Vater mitiheilte, der seiner Freude über den glücklichen Verlauf in einem Briefe Ausdruck gab. (Die Briefe sind durchweg noch vorhanden und im sichren Gewahrsam.) Nachdem seit der Geburt 6 Wochen verflossen waren und der Vater längere Zeit geschwiegen hatte, reiste die Hilkert nach Marburg, fand aber dort zu ihrer Ueberraschung bereits eine andere Braut des „neuesten Reformators" der Welt vor. Böckel erkannte die Vaterschaft an und verpflichtete sich, monatlich 30 M. als Alimentation zu zahlen; er heirathete seine neue Braut. Als aber die Unterstützungsgelder längere Zeit ausblieben, ward die Hilkert beim Landgericht Marburg klagbar und Böckel wurde zur Zahlung angehalten. Zehn Monatsraten waren mittlerweile fällig geworden, die mit 300 M. nachgezahlt werden mußten. Frau Böckel wollte jede weitere Zahlung verweigern, zahlte aber doch aus den Rath ihres hiesigen Anwalts. Nun drehte Herr Böckel, der sich bis hierher um das Wohl seines Kindes nicht im Entferntesten gekümmert hatte, den Spieß um und strengte eine Klage gegen die Hilkert auf Herausgabe des Kindes an; er begründete die Klage damit, daß die Mutter angeblich das Kind vernachlässige und auch nicht geeignet sei, das Kind standesgemäß zu erziehen. Diese letztere Klage wurde don dem Vertreter Böckel's, Herrn Rechtsanwalt Dr. Köhler, begründet mit dem Antrag, der Gerichtshof wolle beschließen, das Kind solle an Böckel, event. dessen Schwiegermutter zur Erziehung übergeben werden. Da das seinerzeit von Böckel abgegebene Anerkenntniß gesetzliche Giltigkeit nicht habe, so lege er ein neues Dokument vor, worin Böckel alle Rechte und Pflichten eines Vaters übernimmt. Das Dokument sei allerdings noch nicht in das Register eingetragen, allein dies werde alsbald geschehen. Der Vertreter der beklagten Hilkert, Herr Rechtsanwalt Dr. Wittmer, als Substitut des Herrn Dr. Rosenfeld, beantragt, den Kläger abzuweisen, da durch Zeugen nachgewiesen werden könne, daß

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