Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 38 (13.5.1889)
- Date
- 1889-05-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. M 88. Israelit »> Jeschmun. ZkttWlfl W FSrderuH jllkl. Geistes Md jild. Kevens ill Hm. GkNtillde Md Klyllie. Kenlrak-Hrgan für das orthodoxe ZudenLhum. Herausgegeben von Dr. Lehmann in Mainz« Montag, den IS Mai 5949 (1889). Leitender Artikel. Meder jüdische Vereinigungen. Von Isaak Hirsch. IV. Wenn Juden sich mit Juden zur Feier eines jüdischen Festes vereinigen, so wäre es frivol, den Festgenossen zuzumuthen, mit dieser Feier dem jüdischen Religionsgesetze Hohn zu sprechen. Nicht minder, -würde es von einer sittlichen Verrohung zeugen, wollte man den Theilnehmern die Gelegenheit gewähren, bei dieser Feier eines religiösen Festes religionswidrigen Genüssen zu fröhnen. Oder aber, man müßte bei Veranstaltern und Genossen der Festesfeier eine Unwissenheit erschreckendster Art voraussetzen können, daß sie gar keine Ahnung haben, daß diese oder jene zur Verherrlichung oder als integrirender Theil der Feftfeier getroffene Veranstaltung gegen das Religionsgesetz verstößt. Was würde man beispielsweise sagen, wenn eine Schaß- oder Gemiluth-Chaßadim-Chewra den Jahrestag ihrer Stiftung durch ein Festmahl feierlich begehen wollte, welches nicht koscher ist, oder bei welchem zwei Festtafeln ausgestellt werden sollen, die eine mit koscheren und die andere mit nichtkokoscheren Speisen, den Chewra-Mitgliedern es überlassend, an welcher sie sich zu Ehren der frommen Genossenschaft gütlich thun wollen? Würde man nicht über einen solchen an dem Heiligsten geübten Frevel entrüstet sein und die Herren vom Festkomite, die dem jüdischen Bewußtsein einen derartigen Affront zu bieten sich erdreiften, der frivolsten Schamlosigkeit oder, unter Zubilligung mildernder Umstände, der vollendetsten Jmbicillität zeihen?? Selbst jenseits des Ozeans hat es vor einigen Jahren doch einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen, als zu Ehren der feierlich abgelegten ersten Prüfung des berüchtigten Rabbiner-Seminars zu Cincinati den Abiturienten und Eximanatoren ein nichtkoscheres Bankett gegeben wurde. Geschweige denn in Deutschland, wo Gottlob die öffentliche Meinung bis jetzt einen derartigen Skandal auf das Allerhöchste verurtheilt. Wir betonen nachdrücklich „bis jetzt". Denn seit der kurzen Zeit, daß der Bene-Brith-Orden seine Logen auch in Deutschland eröffnet hat, ist durch diese auch ein solcher für unglaublich gehaltener Skandal verwirklicht worden. Es mögen wohl auch schon bevor das Bene-Brith- Unwesen Wurzel gefaßt hat in Deutschland Vereinigungen von Juden bestanden haben, in welchen dem jüdischen Heiligthume Hohn geboten worden. Es mag Vereine von Juden zum Zwecke des Vergnügens und des Zeitvertreibs gegeben haben, in welchen die jüdische Speisegesetze u. A. nicht beachtet sind. Daß aber ein Verein, welcher, wie wir nachgewiesen haben, den Anspruch erhebt, dem höchsten von Juden anzustrebenden Ideale zu dienen, und der sich mit einem Nimlus umgibt, als ob er alle bislang im jüdischen Kreise bekannten und gepflegten Genossenschaften an Heiligkeit und Bedeutsamkeit weit überragt, sich einer solchen frivolen Mißachtung des Judenthums in offizieller Weise schuldig machen könnte, das hätte man bis zur Aera des Bene-Berith-Ordens in Deutschland für unmöglich erachtet. Uns liegt ein von „Berlin, den 10. Februar 1889" datirtes gedrucktes Circularschreiben vor, welches an der Spitze die Initialen „U. O. B. B." trägt und „In W. B. und E. Das Fest-Comitö" unterzeichnet ist. Es folgen dann sieben Namen mit genauer Angabe der Wohnung. Wir haben keine Ursache, anzunehmen, daß dieses Schriftstück