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Der Israelit · 1889-05-02 · Heft 35 (2.5.1889) · page 23

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 35 (2.5.1889)
Date
1889-05-02
Page
– (sequence 23)
Language
German
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wird der Lehrer mit oder ohne seinen Willen in Verhältnisse hineingezogen, die ein friedliches Nebeneinandergehen des Beamten mit seiner Gemeinde ausschließen. In seltenen Fällen ist es dem Lehrer möglich, sein gutes Recht auf gesetzlichem Wege geltend zu machen; denn Prozesse kosten Geld und wieder Geld, und gerade kleinere Gemeinden, die das geringste Salair kaum zahlen mögen, leisten in Streitsucht und Chikane oft Großes. In diesem Falle aber ergeht an uns alle das Gebot der Thora ■jjn d*i by -iDpri Wir dürfen es nicht zugeben, daß unser Mitarbeiter an einem von Gt. geheiligten Werke seiner Last erliege und untergehe; wir sind solches der Ehre unseres ganzen Standes schuldig. Soll denn der Lehrer, auch wenn er im vollen Rechte ist, aus finanziellen Rücksichten gute Miene zu bösem Spiel machen; oder soll er dem frivolen Spotte und dem jüd. Rachmonus anheimfallen, daß er Gegenstand des „Ach nebbich" werde? Wehe, dreimal wehe, wenn letzteres der Fall ist! Wenn ich aber aus angeführten Gründen den Rechtsschutz verlange, so gilt diese Forderung immerhin nur für den in seinen berechtigten Ansprüchen gekränkten und zurückgesetztcn Lehrer. Ob nun dieses der Fall ist, das muß von der Entscheidung einer Rechtsschutz-Kommission abhängen, die in schwierigen Fragen die Meinung eines Rechtsgelehrten einzuholen hat. Es ist ja selbstverständlich, daß der Bund keine Streitsache unterstützen soll, bei welcher das Unrecht offenbar auf Seiten des Lehrers ist; wir wollen nichts weiter mit diesem gegenseitigen Rechtsschutz bezwecken, als das Standesbewußtsein zu heben und unsere Existenz zu befestigen. Die Pflicht der Selbsterhaltung gebietet uns solches. 3. Damit die Bundesmitglieder aber auch in stetem Verkehr mit einander bleiben, ist es dringend vonnöthen, daß der Bund ein eigenes Organ besitze. In diesem sollen alle Bundesangelegenheiten, soweit sie für die Oeffentlichkeit taugen, erörtert und besprochen werden. Ob nun zu diesem Zwecke eine neue Zeitschrift begründet und unterhalten werden soll, oder ob es zweckmäßiger sei, mit der Redaktion einer schon bestehenden Wochen- oder Monatsschrift ein dahin zielendes Abkommen zu treffen, will ich an dieser Stelle nicht entscheiden. Jedenfalls ist die Zeitungsfrage in jüngster Zeit vielfach Gegenstand der Tagesordnung auf Lehrerkonferenzen gewesen, und es muß anerkannt werden, daß einige Zeitschriften, unter ihnen besonders der „Israelit" in Mainz in seiner Päd. Beilage ein solches Organ geschaffen hat. 4. Es wird endlich eine Hauptaufgabe des Bundes sein müssen, den geeigneten Zeitpunkt zu erwarten und zu erfassen, in welchem wir unsere berechtigten Forderungen um Gleichstellung an höchster Stelle vortragen und ausbreiten können, um erforderlichen Falls auch im Wege der Gesetzgebung auf Verbesserung der Lage des jüdischen Lehrerstandes einzuwirken. Wohl weiß ich, daß in der gegenwärtigen Zeit, in welcher auf einzelnen Gebieten der Politik mit vollen Segeln auf die Reaktion losgesteuert wird, und in welcher die Wogen des Antisemitismus so hoch gehen, an die Ersprießlichkeit einer dahinzielenden Thätigkeit nicht zu denken ist; allein wer vermag denn mit Bestimmtheit vorauszusagen, daß es nun auch immer so bleiben muß. Wer hätte es in der sog. Falk'- schen Aera prophezeihen können, daß wir heute nach kaum 10 Jahren wie im Mittelalter angefeindet werden würden? Damals mochte man sich sagen: Wir stehen auf dem Boden des verbrieften Rechts, und wehe dem, der dieses anzutasten sich erkühnt! Für uns aber geht daraus die zu beherzigende Lehre hervor, daß die Zeiten und Ansichten sich ändern können. Wenn darum der Gedanke an eine durchgreifende Reform auf dem Gebiete des jüd. Unterrichtswesens in weite Ferne gerückt sein mag, so dürfen wir doch die Hoffnung auf eine Bessergestaltung unserer Angelegenheiten nicht sinken taffen. Haben doch wir Lehrer in der Provinz Hannover es ganz besonders mit Dank hervorzuheben, daß seit den letzten 20 Jahren auch uns manche Errungenschaften unserer christlichen Kollegen zugute kamen, und auch die anderen Provinzial-Regierungen stehen durchweg unseren Interessen und Wünschen nicht feindlich gegenüber; davon zeugen die jüngeren Erlasse und Reskripte in einigen östlichen Provinzen unseres Königreiches, die den Eltern die Theilnahme ihrer Kinder am jüd. Religionsunterrichte einschärfen und diesen selbst wiederholt für obligatorisch erklären. Denken Sie ferner an die durch die Zeitungen in jüngster Zeit kolportirte Nachricht, nach welcher die König!. Regierung zn Trier den Interessenten ihres Sprengels die Errichtung von Synagogengemeinden und demzufolge auch die Gründung von öffentlichen Schulen geradezu empfiehlt. Leider begegnet man in den jüd. Gemeinden dieser Empfehlung mit Mißtrauen,*) weil die Vorstände befürchten mögen, die Negierung werde bei einer Neugestaltung der Dinge ihre bisherige Macht und Selbstbestimmung beeinträchtigen. Uns aber dürfen solche Thatsachen nicht gleichgiltig *) Wie gut wären heute namentl. kleinere jüd. Gemeinden daran, wenn sie dieser Aufforderung nachgekommen wären, sie hätten doch mindestens den jährl. Staatszuschuß im Betrage von 400 Mark erkalten.

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