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Der Israelit · 1889-04-25 · Heft 32-33 (25.4.1889) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 32-33 (25.4.1889)
Date
1889-04-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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M M^WWWWMWW xxx. J-Hrgong. Erste Beilage M M 32 & 33 ües „Israelit" L „Ieschurun". Leitender Artikel. Weber jüdische Bereinigungen. Von Isaak Hirsch. Der Ausspruch Jehoschua-ben-Perachjns: mp 121 -fr „erwirb dir einen Genossen", enthält die Aufforderung zum innigen Anschluß gleichgesinnter, edeldenkender und nach Selstvervollkommnung strebender Menschen. Das Beispiel der Tugendübung, die gegenseitige Ermunterung zum Guten, die Berichtigung irriger Anschauungen bewirken die Läuterung des Herzens, die Erhaltung der Seele, die Begeisterung für die Erfüllung der göttlichen Gebote. Eine solche wahrhaft D'w ovb geschloffene Vereinigung wird zu einer Quelle frischen Lebens; — in der Jsolirung lauert nur zu oft der Jrrthum; «nitro in unron in, in der Vereinsamung erschlafft nur zu leicht der hohe Flügelschlag des Geistes, erlahmt nur zu leicht die Schwungkraft der Seele. Diese Wahrheit fand in dem jüdischen Volke schon in uralter Zeit volle Würdigung, welche namentlich in den nron, der Chawerim-Vereinigung, zum lebendigen Ausdruck gelangte. Es war dieses eine Vereinigung, welche in dem ganzem Volke sich weit ausbreitete, in welche Jeder eintrat, der ein höheres Streben nach Veredelung seines Wesens und zur Stärkung und Betätigung seiner Gewissenhaftigkeit hatte. Es bedurfte zum Eintritt in diese Chawerim-Genossenschaft keiner besonders feierlichen Aufnahme-Formalität. Es genügte die einfache Uebernahme-Erklärung vor drei Genossen des in der gewissenhaften Befolgung des Religionsgesetzes und der besondern Verpflichtung bestehenden Chawerthums mnos „ihre ganz gewöhnlichen und täglichen Genüsse in der Reinheit der mnta zu genießen, somit ihr ganzes Leben, auch den sinnlichsten Theil desselben, gleichsam im Umkreis und in Gegenwart des Heiligthums vollenden und so jede ihrer Beschäftigungen, ihren ganzen Verkehr mit Menschen und Dingen zugleich sich zu ewigen Mahnern an den sittlich heiligenden Menschenruf zu bestellen." *) Die Chawerim waren „die freie, offene Volksgenossenschaft, denen die Erhaltung des „Gesetzes" in Wissenschaft und Leben als Lebensaufgabe galt." 2) Dabei galt aber die Bedingung bapb «2,1 3) im« p^pO PN ifin 1210 pn nron '121; es wurde niemand in die Genossenschaft ausgenommen, der sich nicht zur vollen Uebernahme der m-on-Pflichten verstehen wollte, der vielmehr die eine oder andere derselben abzulehnen gedachte. Wie zur Selbstvervollkommnung bildeten sich auch Vereinigungen für die Erstrebung besonderer praktischer humaner und religiöser Ziele mannigfachster Art. Solche Genossenschaften, nmn, blühen gottlob auch in der Gegenwart, selbst in den kleinsten jüdischen Gemeinden. Üeberall bestehen derartige Vereinigungen zur Armen- und Krankenpflege, zur Erfüllung der letzten religiösen Liedespflicht gegen Sterbende und Todte, zum Studium der Religionslehre, zur Erziehung der Jugend u. dgl. m. Wer ermißt den Segen, der aus diesen Vereinen unausgesetzt dem Einzelnen und der Gesammtheit zuströmt? Das alte Ehawerthum hat das ganze Volk zu Chawerim gestaltet. Es hat die große, glorreiche Vergangenheit erzeugt, deren Spuren, dem Herrn sei Dank und Preis, die Gegenwart nicht zu verlöschen vermag. Es hat jene ernste Gewissenhaftigkeit im jüdischen Volksleben erzeugt, die in jeder Minute, bei jeglichem Anlaß den Gotteswillen befragt, es hat bewirkt, daß Jahrhunderte lang die Regel gelten konnte nntto npins ^iL" ^>3, es hat das jüdische Haus zu einem Tempel, den jüdischen Tisch zu einem Altar, die Männer und Frauen zu Priestern der Sittlichkeit, der Humanität und der unerschütterlichen Gesetzestreue erzogen. Die jüdischen nron haben die bittere Sorge und Roth aus dem jüdischen Kreise gebannt und das Bewußtsein der innigen Zusammengehörigkeit und die hingehendste, opferwilligste thätige Menschenliebe zu einer unverlierbaren jüdischen Eigenthümlichkeit gestaltet. Das jüdische Genossenschaftswesen hat sich aber allezeit im echtjüdischen Geiste freigehalten von jedem mystischen Firlefanz und eitlem Wichtigthun. Offen und frei vollzog und vollzieht sich das genossenschaftliche Wirken unter der Kontrolle der weitesten Oeffentlichkeit. Darum blieb es rein und lauter und artete niemals in Selbstüberschätzung und Verfolgung fremdartiger Ziele aus. i) Hirsch's Commentar zu Lcviticus II. *) Daselbst. 3) b nnui.

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