Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 30-31 (15.4.1889)
- Date
- 1889-04-15
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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562 der Grammatik ändern kann, so wenig kann eine Kaiserin dieses optische Gesetz abschaffen. Daß in dem Merkchen Wolf's beinahe so viel Schatten als Licht zu sehen ist, kommt wohl davon her, daß seine Mittheilungen 7 vorzüglich die'^religiöse und kirchliche Politik der Kaiserin betreffen, und hier befand sich die fromme und kluge Frau in einem beständigen Zwiespalte zwischen ihrer angeborenen und anerzogenen Frömmigkeit einerseits und dem nicht minder starken, Gefühl ihres Herrscherrechts und den Bedürfnissen des Staats andererseits. Wie ihr musterhaftes Familienleben von der Wirthschaft an den Höfen Ludwig's XV. und Katharina's II. grell abstach, so war sie auch vielleicht die einzige unter den Regenten der Zeit des aufgeklärten Absolutismus, welche noch frommgläubig und der Kirche so ergeben war, wie ihre Vorfahren im siebzehnten Jahrhundert. Denn Maria Theresia nächste Vorgänger in der Wiener Hofburg waren viel aufgeklärter als sie. In ihrem Onkel Josef I., der mit dem Papst Krieg führte, sehen wir das Vorbild des zweiten Josef und auch ihr Vater Karl VI. hat das Staatsinteresse dem kirchlichen vorangestellt. Wo die Kaiserin sich tolerant zeigte, folgte sie nur den Spuren des Vaters. So erzählte Wolf, daß sie die Triefter Juden, welche an der Börse handelten oder einen großen Ausfuhrhandel trieben, von der „Leibmauth" befreite. Er hätte aber hinzufügen können, daß es in dem Patent für die Triefter Juden vom 10. April 1772 ausdrücklich heißt, daß die Juden dahin „mit Patent unseres kaiserlichen Vaters eingeladen wurden." Es wird darin auch hervorgehoben, daß die an der Börse beschäftigten Juden „mit Rath und That den Handel und die Geschäfte zum Vortheile des Kaufmannsstandes und des Vaterlandes fördern." Wenn Wolf die gelinden Maßregeln der Kaiserin zur Abstellung einiger Mißbräuche der Geistlichkeit schildert, so muß hervorgehoben werden, daß schon Karl VI. gleich bei seinem Regierungsantritte geschrieben hatte: „Ich höre mit Unlust, daß in allen Erblanden der Klerus so gefallen ist, daß man kaum noch gemeine noch adelige capabele Subjekte findet, denn im Geistlichen nicht der Adel sondern die Gelehrigkeit und Exempel muß angeschaut werden, und muß man sehen wie diesem Nebel abzuhelfen und der Clerus aufzubringen sein wird." Ebenso datiren auch die ersten Schritte zur Hebung des Schulwesens aus der Zeit Karls VI. Doch kehren wir zu Wolf's Mittheilungen über Maria Theresia zurück. Er führt eine Beschwerdeschrift der Prager Judenschaft mit der darauf erfolgten Resolution der Kaiserin aus dem Jahre 1762 und ihr Rescript vom 14. November 1772 an, mittelst welchem sie eine „mildere" Praxis bei Behandlung der Protestanten in Mähren eintreten ließ. Wir finden in beiden Schriftstücken kaum einen Hauch des Jahrhunderts der Aufklärung. Der Schlußparagraph des letzterwähnten Rescripts lautet: „Worauf aber von denen Pfarrern und Seelsorgern die größte Aufmerksamkeit getragen und diese geistliche Bemühung von der weltlichen Oberaufsicht auf alle mögliche Art unterstützt werden muß, sind die bis zur Erreichung des vierundzwanzigsten Jahres noch minderjährigen Kinder der Irrgläubigen, welche nach dem Gesetze keinen freien Willen haben, folglich zur Anhörung der Christenlehre und des römisch-katholischen Religionsunterrichts anzuhalten; jedoch hätten die Pfarrer und Seelsorger in Ansehung jener Kinder, welche zwischen 18 und 24 Jahren alt wären, sich aller Mäßigung und Prudenz zu gebrauchen und sich damit zu begnügen, wenn nur einige bald weniger bald mehrere bei dem Religionsunterrichte erscheinen." Während hier von „Kindern" zwischen 18 und 24 Jahren die Rede ist, findet andererseits die Hofkanzlei, daß Kinder schon mit sieben Jahren Verstand genug haben, um ihre Religion zu wählen, und motivirt ihre Anschauung damit, „daß man erst in den abgelaufenen Jahren gewisse von Salzburg gebürtigte Kinder unter dem siebenten Jahre ihres Alters in der Welt herumgeführt, welche in der Musik so erfahren gewesen, daß sie selbst komponirt hätten." Wolf bemerkt, daß damit Mozart und seine Schwester gemeint seien. Gegen die bei der Geistlichkeit eingerissenen Mißbräuche ging die Kaiserin sehr schonend vor. Ein aus Anlaß eines besonderen Falles von der Hofkanzlei am 4. Juli 1778 gemachter Vorschlag, die Statuten aller geistlichen Orden in den österreichischen Ländern zu prüfen und aus»>eigener Macht in lewxoralidus abzuändern, wurde von der Kaiserin abgelehnt, doch verordnete sie auf einen Vortrag vom 9. Juli 17 ... (bei Wolf heißt es 1793, was jedenfalls ein Druckfehler ist, wahrscheinjcheinlich ist 1773 gemeint), daß in das Vermögen und den Wirthschaftsbetrieb der Frauenklöster nähere Einsicht genommen werde. In der That mußte auch der immer zunehmende Reichthum der Geistlichkeit und die Art, wie sie ihn erwarb und benutzte, der Kaiserin sowohl vom religiösen als vom politischen Gesichtspunkte aus bedenklich erscheinen, schätzte man doch die Einkünfte der Geistlichkeit auf wenigstens zwei Drittel der gesammten Staatseinkünfte. Deßhalb erfloß am 6. Februar 1772 eine Verordnung der Kaiserin, wodurch den Ordensgeistlichen die Führung aller Geldgeschäfte, soweit sie