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Der Israelit · 1889-04-01 · Heft 26 (1.4.1889) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
30 (1889)
Issue
Heft 26 (1.4.1889)
Date
1889-04-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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-'** ***"*'?&•^'.^,'.yv; - *;, » -. -:---.--wr*.r.--»---s . "..---'.'7». 483 Frankreich. Paris. (Monatsbericht) Februar der „All. Jsr. Univ." Das Comite des Mansion House Fund für die russischen Flüchtlinge in London hat dem Central- Comite die Summe von 500 Pfd. Sterling zukommen lassen als Beitrag zu den Ausgaben der Alliance für die russischen Studenten, die Subventionen von der Gesellschaft erhalten. Das Comite ist hoch erfreut über diese Theilnahme des Comites des Mansion House Fund. Es hat übrigens beschlossen, daß, infolge der steten Zunahme armer Studenten, keinen neu hinzutretenden eine Subvention bewilligt werden soll. (Israeliten Serbiens.) Seit dem Berliner Vertrage, welcher in seinen Artikel 35 civile und politische Rechte zu Gunsten aller serbischen Israeliten stipulirt, war ihre Emancipation eine vollständige. Die Regierung hatte in loyalster Weise die Clauseln dieses Vertrages gehalten; die restrictiven Dispositionen von 1856 und 1861, die der bürgerlichen Freiheit und der Gleichheit der Israeliten Eintrag thaten, blieben jedoch immer noch in der Berfaffung niedergelegt. Man durfte sie jedoch als außer Kraft gesetzt betrachten durch den Berliner Vertrag und das Cirlular des Justizministers vom 4. Mai 1884, der die Abschaffung jeder diesem Vertrage widersprechenden Einrichtung anerkannte. Eine neue Constitution, die auf Vorschlag des Königs Milan, vom serbischen Parlament am 2. Januar 1889 votirt wurde, verkündet die vollständige Gleichheit aller Serben, ohne Unterschied der Religion oder der Herkunft', und gibt keine der früheren Verordnungen wieder, die den Zweck hatten, die Rechte der Israeliten zu schmälern. Anbei einige der wichtigsten Punkte dieser Gesetzgebung, die beweisen, daß die Israeliten den andern Bürgern vollständig gleichgestellt sind. Art. 7. — Alle Serben sind gleich vor dem Gesetz. Art. 17. — Die religiöse Freiheit ist eine absolute. Alle anerkannten Religionen sind frei und stehen unter dem Schutz des Gesetzes insoweit ihre Ausübung nicht der öffentlichen Ordnung oder Moral schadet. Art. 84. — Jeder Serbe von Geburt oder durch Naturalisation, der das 21. Jahr erreicht hat und 15 Dinaren direkte Steurn jährlich zahlt, ist wahlberechtigt. Art. 204. — Vom Tage an, wo diese Constitution in Kraft tritt, treten sowohl die frühere Constitution wie auch alle widersprechenden, gesetzlichen Verordnungen außer Kraft. England. London. Anfangs dieses Monats wurde hier der Grundstein zu einer neu zu erbauenden Synagoge der Chewra Jerusalem in Whitechapel Union Street, durch das Parlamentsmitglied Herrn Samuel Montagu, gelegt. Der Präsident der Chewra Jerusalem dankte in einer Ansprache dem edlen Herrn Montagu für feine rastlosen Bemühungen zu Gunsten der jüdischen Bewohner des Last End Londons. In nächster Zeit werden hier 2 bedeutende jüd. Bibliotheken, worunter auch zahlreiche Manuscripte, zum öffentlichen Verkauf kommen und zwar diejenige des verst. Jsac Lyon Goldsmid und diejenige des so früh verstorbenen unvergeßlichen Dr. Ascher. London. Der neue Anbau der jüd. Kinderschule in Bukle Street Whitechapel wurde dieser Tage unter feierlicher Ansprache des Herrn Rabbiner Dr. H. Adler '"2 seiner Bestimmung übergeben. Der neue Anbau enthält 11 luftige Klassenzimmer und bietet Raum für 1000 Kinder, die Kosten des Baues betrugen M. 150,000. Die Vorsteher der Synagoge zu Ramsgate haben auf speziellen Wunsch strenggläubiger Israeliten den Bau einer neuen Mikwa beschlossen. Fe« ille ton. Eine jüdische Aorschungsreise. in Arabien.*) (Fortsetzung.) Die Mauern, die ehemals Deraje umgaben, liegen heute zerstört, dagegen ist die Stadt von einem Gürtel von Ruinen umschloffen, die noch heute Zeugniß davon oblegen, welcher Reichthum und welcher Wohlstand einst daselbst geherrscht haben, bevor die Wahabitenkriege entflammt waren. Unter diesen Ruinen befinden sich auch die der „Dschamat El-Haibari (Bethaus der Juden)", die ein ganz niedriges Gebäude war und kein Dach besaß. Während der großen Hitze oder bei einem großen Gewitter dürften Binsenmatten oder aus Thierfellen angefertigte Decken als Dach gedient haben. Nördlich von diesem Gotteshause befand sich der jüdische Friedhof, an dessen einstiges Dasein heute nur noch einzelne Grabhügeln erinnern. Im Innern der Stadt selbst zeugt nichts mehr davon, daß einst dort eine blühende jüdische Gemeinde existirt hat; dagegen existirt noch das Haus, in dem einst der Stifter des WahabitismuS, Abdul Wahib, '-Siehe Nr. 18.

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