Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1889)
- Date
- 1889-02-28
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXX. Jahrgang. Zweite Anlage M.VI7 des „Israelit" & „Ieschurun". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Würzburg, 19. Februar. Anerkennenswerthen Muth und löbliche Geistesgegenwart bewies des hiesige cand. med. Herr Ph. Münz, Sohn des Herrn Rabbiner Dr. L. Münz in Kempen (Posen), indem er bei einem ausgebrochenen Brande mit fast eigener Lebensgefahr ein kaum vier Monate altes Kind (Christ) aus der sicheren Gefahr des Erstickungstodes errettete. Bon seiner Wirthin aufmerksam gemacht, daß aus den Fenstern der Wohnung seiner Nachbarsleute, die ausgeaaugen waren und ein kleines Kind in derselben allein zurückgelassen halten, ein 'immer stärker werdender Rauch emporsteige, sah er sofort Gefahr im Verzüge und erbrach, da er die Thür fest verschlossen fand, dieselbe mit Gewalt. In demselben Augenblicke schlug schon ein dicker, übelriechender Qualm ihm ins Gesichte, der alles in Dunkel hüllte und fast betäubend wirkte. Doch ein Menschenleben in Gefahr! Durch die erbrochene Thür in die Hintere Stube, aus der eben der Qualm hervordrang und wo nach Angabe der Wirthin das Kind lag, eindringen und dasselbe, da man von ihm nichts mehr sehen und hören konnte, erst anfsuchen und dann mit ihm, dem kaum noch wimmernden, aus der tödtlichen Athmosphäre sich wieder heranstasten, war das Rettungswerk weniger Minuten. Die an dem Kinde augestellten Wiederbelebungsversuche waren vom besten Erfolge begleitet, jetzt erfreut es sich wieder eines fröhlichen Daseins. In kurzer Zeit wurde auch die herbeigerufene Löschmanschaft Herr des Brandes, der, wie sich herausstellte, von mehreren durch die Nähe des Ofens in Flammen geratenen Kleidungsstücken und der bereits in Feuer stehenden Holzwand herrührte. Herr cand. med. Münz, der muthige Lebensretter, kam mit dem Schrecken und einige kleinen Brandwunden an den Fingern davon. St. Rumänien. Dr. C. Bukarest, 5. Februar. Von den verfrylcdcnen Kammerdebatten, die kn letzter Zeit unter den zum größten Theil ganz neuen Abgeordneten stattgefunden haben und mehr oder minder uns betreffen, will ich heute nach bem „Monitorul Oficial" vom 17./29. Dezember a. p. diejenige, welche den Punkt der Dorfschänker in der Walachei behandelt, darum hier wiedergeben, weil ich in meinen jüngsten Korrespondenzen in Aussicht stellte, auf diesen Punkt mit Beweisen zurückzukommen. Auf der Tagesordnung ist das Gesuch eines gewissen Daim a c a, mit welchem er die „Anerkennung der Eigenschaft" als Rumäne verlangt. Eine solche „Anerkennung" wird noch viel leichter ertheilt als eine „Naturalisation", sofern nur ein äußerer Anschein vorhanden ist, daß Petent nach seiner Angabe (christlicher) „Rumäne" aus den das Königreich begrenzenden Ländern sei. Wie leicht und ohne jede Kontrole solche, in dem Artikel VII der Verfassung nicht vorgesehenen und in Bezug auf Christen (nicht allein „Rumänen") diesen umgehenden, Anerkennungen erlangt werden, zeigt nachstehende Rede des Abg. KogLlniceanu: „Ich habe nicht die Ehre den Petenten zu kennen, folglich (?!) werde ich mit größter Freude, dem Verlangen des Berichterstatters Jlariu Jsvoran, (welcher die Ertheilung der Anerkennung empfahl!) Folge geben. (Das ist ihm logische Konsequenz!) Ich werde auch von einer guten Maßregel sprechen, welche auch vom Senat adoptirt wurde: Ununterbrochen kommen uns von jenseits der Donau die verschiedenartigsten Ausländer unter dem Namen „Rumänen." Ist es denn gut, daß wir bloßen Behauptungen trauen? Heutzutage, wo wir in Salonichi, Bitolien 2c. unseren Konsul haben, können wir auch wissen, ob diese E i n w a n d c r e r (also ganz frische) wirkliche Rumänen seien. Wenn sie es nicht sind, so möchte ich beinahe (blos!) mir es überlegen, ob ich ihnen die Naturalisation mit geschlossenen Augen ertheilen soll, um so mehr als es besonders zwei Gewerbe sind, welche diese Herren sehr anlocken, die sich heute „Rumänen" nennen, gestern aber hauptsächlich Griechen waren. Sie wissen, meine Herren, daß das Gesetz den Ausländern (oderFremden) den Verkauf der Spir ituosen (in den Dörfern) verbietetet. Aus diesem Grunde (?!), wie in der Moldau die (?) Juden, so sind e§ hier bei uns (in der Wal ach ei) die angeblichen Mazedonier, (welche die Dorfschänker sind), und wahrlich, ich weiß nicht, welcher von Beiden gefährlicher ist, und welcher mehr schindet in seinen geschäftlichen Beziehungen! Wenigstens, wenn der Israelit in der Moldau beim Schnapsverkauf et-