Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 13 (14.2.1889)
- Date
- 1889-02-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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235 Feuilleton. Kulikow, dlÄS GWlizil^He Mvüfytvinfizl. Eine Humoreske von S. M. Lewin. (Fortsetzung.) In rasender Flucht jagtReb Eisik davon — da stürzt sich ihm eine junge Frau in den Weg, drängt ihm ein Huhn ans, mit dem Befehle, es sogleich zum Schächter zu bringen; ein alter Mann zwingt ihm Einladungskarten zu einer „Chassene" in die Hand, die unverzüglich bestellt werden müssen; der Chasen erwischt ihn beim Kragen, weil ihm der zehnte Mann zum Minjan fehlt. So kommt es, daß Reb Eisik, mit dem Huhne in der Hand, in der Betversammlung erscheint, aus welcher er, wegen dieser groben Rücksichtslosigkeit, nachdem sich zwei andere Leute eingefunden, ohne Erbarmen hiuauscxpedirt wird. Einige Verwünschungen folgen ihm auf dem Fuße. Ergrimmt ob der Undankbarkeit des Menschengeschlechtes eilt er, das Schlachtobject in der einen, die Karten in der anderen Hand, zum Schächter und, in seiner natürlichen Neigung zur Konfusion, übergibt er demselben eine Einladungskarte, die gar nicht für ihn bestimmt ist. Darüber ist der Empfänger so erfreut, — denn in seinen kühnsten Träumen wäre es ihm nicht eingefallen an die Ehre einer Einladung zur Hochzeit von Reb Salmens Tochter zu denken — daß er dem ganz verdutzt dreinschauenden Schammes das fast unglaubliche Douceur von dreißig Kreuzer ö. W. verabreicht. Dieser unverhoffte Glücksfall stieg Reb Eisik derart zu Gemüth, daß er das lebende Huhn in die Hosentasche stecken will und die dreißig Kreuzer zum Schächten übergibt. Das entsetzliche Gekreisch des geplagten Thieres, dessen respektabler Umfang im schärfsten Gegensätze zu dem kleinen Hosenausschnitt des Schammes stand, zeigte ihm die Unmöglichkeit seines unnatürlichen Vorhabens und, seinen Jrrthum gewahrend, verlangt er vom Schächter die dreißig Kreuzer zurück, die dieser ohne Zögern, wenn auch erstaunt ob der selbstlosen Zurückweisung des allzeit so nehmseligen Gemeindedieners, eingesteckt. Im Begriff, das Geld aus der Tasche zu nehmen, fällt des Schächters Aolerauge auf die Adressenaufschrift der Karte, die gar nicht seinen, sondern den Namen eines bekannten Mitgliedes der Kulikower Aristokratie, aufweist, merkt den Jrrthum, der ihn von der Höhe seiner Hoffnungen in die Blutrinne des Schlachthauses schleudert, wird wüthend, reißt dem armen Reb Eisik das Huhn aus der Hand, schleudert ihm die Einladungskarte ins Gesicht und durch die Aufregung verwirrt, schickt er sich allen Ernstes an, den Schammes zu schächten und das Huhn hinauszuwerfen. Damit war aber Reb Eisik begreiflicherweise nicht einverstanden, krümmte sich wie ein Wurm unter den knochigen Händen seines Attentäters, schrie laut nach Hülfe! „Gewalt! Gaslonim!", bis es ihm endlich gelang, sich aus den Fingern des Schächters zu reißen, und, unter Zurücklassung des Huhnes, die Straße zu erreichen. Kaum, daß er aufgeathmet, hat ihn auch augenblicklich der „Gabbe" erfaßt, um ihn zu einer Gemeindeberathung mitzuschleppen, die ohne Reb Eisik unmöglich statthaben kann. Als Unglücksvogel von reinstem Wasser muß es ihm natürlich widerfahren, daß er das Haus jener Frau passirt, die ihm das historische Huhn mit der Weisung einer Beförderung in ein besseres Jenseits übergeben. Natürlich reclamirl sie, und da Reb Eisik, dem trotz des kalten Wintertages der Schweiß am Gesichte herunterfließt, es vergessen zu haben vorgibt, tractirt sie ihn mit all jenen liebenswürdigen Titeln, die den galizischen Frauen niederen Standes als directer Erbe der Xantippe anheimgefallen zu sein scheinen. Reb Eisik war wiederum einmal genöthigt, die Beine in die Hand zu nehmen, so daß der „Gabbe" mit dem inhaltgesegneten Bauche ihm kaum zu folgen im Stande war, und spornstreichs in's Berathungszimmer zu fliehen, welches bald nachher auch der Gabbe betrat und das alle diejenigen Dinge enthielt, welche für den Zweck, dem es diente, völlig überflüssig waren. Gegenstand der heutigen Tagesordnung war: „Der Vogel unter Anklage." Diese selbst hatte nachfolgenden Wortlaut: „Am 21. November des Jahres 18 . . war der Gemeindevorsteher der Stadt Kulikow N. damit beschäftigt, behufs Beschleunigung seiner Verdauung mit großen Schritten im Zimmer auf und ab zu spaziren, als Plötzlich durch ein Fenster, das infolge der durch übermäßige Heizung entstandenen Hitze, geöffnet worden war, ein Kanarienvogel in's Zimmer flatterte, welcher in dem Wohnraume des Herrn Gemeindevorstehers N. eine Unterbrechung der feierlichen Ruhe bewirkte, die dem besagten Herrn ärztlicherseits als nothwendiges Mittel zur Herstellung seiner angegriffenen Gesundheit anbefohlen war. Abgesehen von dieser gesundheitsschädlichen Ruhestörung ist es klar, daß die sociale Stellung eines Gemeindevorstehers der Stadt Kulikow, die Gemeinschaft mit einem Vogel von untergeordneter Lebensstellung, ein Hieb auf die Würde einer solchen Autorität ist. Dies mit dem ihm eigenen Scharfblicke sogleich erfassend, unternahm der Herr Vorsteher