Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 6 (21.1.1889)
- Date
- 1889-01-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447947-2447954--27890-2475545- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXX. Jahrgang. Beilage zu 6 des „Isra elit"L „Jeschurun". teilender Artikel. Literarischer Wericht. .12t VJp 2'^O1 Nim mp nm °1VNQ Vouvr. EliasPl e ß n er, Rabbiner zu Ostrowo. Nur selten sprießt in dem Garten der spezifischrcligiös-talmudischen Literatur in heutiger Zeit eine Blume; um so erfreulicher und willkommener ist eine solche, namentlich, wenn sie, wie die vorliegende, eine Tagesfrage berührr. Es ist nämlich leider Thatsache, daß mit der rwru häufiger Mißbrauch getrieben wird, der geradezu einen rnviN involvirt. Gegen diesen Uebelstand wendet sich nun der Herr Verfasser, der dem talmudischen Publikum bereits durch ein vor einigen Jahren erschienenes Merkchen «nim will als tüchtiger Talmudist bekannt ist, in der vorliegenden Arbeit und geht mit scharfer Dialectik und Benutzung des Arsenals des Talmud und der D’pois demselben zu Leibe. Sowohl der Zweck des Verfassers, als auch die Arbeit selbst hat bereits den Beifall bekannter Autoritäten gefunden und es ist nur zu wünschen, daß derselbe auch durchschlagend sei. Jedoch beschränkt sich der Verfasser nicht nur auf die Darstellung des genannten Gegenstandes, sondern er zieht auch andere, die rmvnt' betreffende wichtige Fragen in den Kreis seiner Betrachtung. Recht anmuthend wirkt die lichtvolle, lebhafte und fließende Art, in welcher der spröde Stoff behandelt wird: man begegnet durchaus keinem „trockenen Ton", dessen man „satt" zu werden braucht, und hier haben wir zugleich Gelegenheit, den Verfasser als gewandten hebräischen Stylisten zu bewundern, als welcher er ja bereits durch verschiedene Beiträge in hebräischen Zeitschriften bekannt ist. Namentlich ist die Besprechung der Agitation gegen das rituelle Schächten recht interessant, da sie reich an pikanten, geistreichen Wendungen und Bildern ist, die den Meister des hebräischen Styls erkennen lassen. Möge das Schriftchen die weiteste Verbreitung finden. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darmstadt, 17. Jan. An die zweite Kammer ist die Bitte ergangen um Befürwortung eines an das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz gerichteten Gesuchs der Vorstände israelitischer Religionsgemeindcn des Landes wegen Gewährung eines Staatsbeitrages zur Bestreitung ihrer Cultuskosten. In dem Gesuch heißt es: Zu den Cultuskosten der beiden christlichen Kirchen, der evangelischen wie der katholischen, werden aus allgemeinen Staatsmitteln sehr erhebliche ständige Beiträge geleistet, welche in jüngster Zeit für die erstere uoch erhöht worden sind, wie auch Seitens der katholischen Kirche eine Erhöhung des ihr seither zugewiesenen Betrages angestrebt wird. Während zu diesen staatlichen Leistungen die israelitischen Landesangesörigen ihren Steuerkapitalien entsprechend mit beitragen, entbehrt der israelitische Cultus staatlicherseits einer jeden Unterstützung, die Kosten desselben werden vielmehr in ihrer ganzen Höhe ausschließlich durch die Bekenner der israelitischen Religion aufgebracht. Es wird nun weiter ausgeführt, daß in Bayern, Württemberg, Baden und in den Reichslanden Elsaß-Lothringeu die israelitischen Gemeinden aus allgemeineu Landesmitteln Zuschüsse zu ihren Cultuskosten erhalten. Nach der Zählung vom 1. Dezember 1880 belief sich die Zahl der Israeliten im Großherzogthum auf 26,746, d. i. auf 10,000 Einwohner 285,7 der isr. Confession. Diese 26,746 israel. Landesangehörigen bringen für ihre Cultuskosten 210,540 Mk. oder 8 Mk. 6 Pf. pro Kopf auf, während (nach der Volkszählung von 1880) die 635,523 Angehörigen der evangelischen Kirche 475,805 Mark oder 47,55 Pfg. pro Kopf und die 269,397 Angehörigen der katholischen Kirche 77,250 Mk. oder 28,67 Pfg. pro Kopf aufzubringen haben. Der Anspruch auf Gewährung eines Staatsbeitrages werde demnach nur als wohlbegründet bezeichnet werden dürfen. ä. Heilbronn a. N. Als ein freudiges Ereigniß und als Lichtschimmer in den vielfach herrschenden socialen Mißverhältnissen kann von hier mitgetheilt werden, daß hier heute Herr Rechtsanwalt Schloß, ein guter Jehudi im wahren Sinne des Wortes, mit nahezu Tausend Stimmen als Obmann des Bürgerausschusses (Stadtverordnetenvorsteher) gewählt wurde. In der hiesigen israelitischen wie in der politischen Gemeinde herrscht darüber allgemeine Freude, und Herr Schloß, der sich sowohl als Mensch, wie als Anwalt eines gleich