Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 30 (1889)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1889)
- Date
- 1889-01-02
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wie«. Herr Calßill Kuranda ist zum Ministerial- Secretär im Handelsministerium ernannt worden. T ü r k e i. Koustantinopel. Das Journal „Telegrafo" in Konstantinopel schreibt: Auch in der Türkei gibt es eine große Anzahl von jüdischen Offizieren in der aktiven Armeee: Se. Exc. Dr. Elias Pascha, Divisions-General; Se. Exc. Dr. Jsac Pascha Molho, Brigade-General; die Herren: Dr. Jsac Bey Hadjes, Dr. Fano Bey, Dr. Jaques Nessim Bey als Oberste; Mentech Bey Galimidi, Elias Bey Faradji als Oberst-Lieutenants. Ueberdies mehrere Majore, darunter ein Stabsoffizier Moise bey Dalmedico als Major in der Marine, welcher mit einem Schlage diese Stelle erhalten hat und der einzige israelitische Offizier ist, der nicht Arzt ist. Smyrna. Der Menschenfreund Baron Hirsch sendet soeben an Herrn Parienttz, Direktor der israelitischen Allianceschnle in Smyrna, die Summe von 50,000 Francs zu Werken der Wohlthätigkcit bestimmt. Amerika. New-Uork, 27. November. Wie die „N.-Z). Staats-Ztg." mittheilt, ist ein vom Schicksal schwer geprüfter Mann, nämlich der 39 Jahre alte Religionslehrer Heimann Faust, nebst seiner aus Frau und sieben Kindern bestehenden Familie vorigen Sonntag hier angelangt. Faust wurde in Russisch- Polen geboren, kam aber als kleines Kind mit seinem Vater, der einem Ruf als Kantor nach Gleiwitz, Oberschlesien, folgte, nach Preußen. Er erhielt eine gediegene Erziehung, wurde im jüdischen Seminar zu Hannover als Lehrer ausgebildet und bekleidete dann 17 Jahre lang in Berlin eine Stelle als Religionslehrer und Hilfsrabbiner einer jüdischen Gemeinde. Ende des Jahres 1884 ging ihm plötzlich von der Polizeibehörde in Berlin die Nachricht zu, man habe bei Durchsicht seiner Papiere ermittelt, daß er russischer Unterthan und daher als Ausländer nicht befugt sei, in Deutschland als Kultusbeamter kzu fungiren. Faust war gezwungen, sein bis dahin bekleidetes Amt als Seelsorger niederzulegen, auf bezügliche Vorstellungen wurde er jedoch am 17. Februar 1885 benachrichtigt, seine Angehörigkeit zum preußischen Staat sei nunmehr doch festgestellt und zur Ausübung seines Berufs als Kantor, Schächter und Religionslehrer daher keine spezielle Erlaubniß, um welche er eingekommen war, erforderlich. Faust wurde nun Seelsorger der jüdischen Gemeinde in Wormditt, Regierungsbezirk Königsberg, erhielt aber am 22. Mai 1885 von der Polizeibehörde in Berlin die Mittheilnng, daß das Schreiben vom 17. Februar auf ein Versehen zurückzuführen sei; weder sein Vater noch er selbst seien jemals in Preußen naturalisirt worden und er daher als russischer Unterthan zu betrachten und nicht zur Ausübung der Funktionen eines Seelsorgers oder Lehrers berechtigt. Alle Proteste hiergegen nutzten nichts, er mußte sein Amt niederlegen und Ende 1885 wurde ihm vom Ministerium des Innern ein Ausweisungsbefehl zugestellt. Er wandte sich nunmehr an Kaiser Wilhelm I , welcher ihm am 22. November 1885 eine Audienz gewährte und versprach, die Angelegenheit m Erwägung zu ziehen. Am 16. März 1886 ging ihm dann vom Ministerium des Innern der Bescheid zu, der Kaiser habe die Angelegenheit an's Ministerium verwiesen, dieses sehe aber keine Veranlassung, ihm die Staatsangehörigkeit zuzusprechen. Er könne in Preußen bleiben, dürfe aber keine Funktionen als Kultnsbeamter ausüben. Um diese Zeit wurde er von der jüdischen Gemeinde in Baldenburg, Westpreußen zum Seelsorgergewählt, aber trotz aller Gesuche, ihm seitens der Regierung die Bestätigung versagt. Er siedelte hierauf am 18. October 1886 nach Oesterreich über; in Badenin, Kreis Tabors, jedoch, wo er eine Anstellung erhielt, wurde ihm ein Heimathschein abverlangt. Er schrieb nacheinander an die verschiedenen Behörden in Preußen, an Kaiser Wilhelm I., Kaiser Friedrich, Kaiser Wilhelm II., sowie das Abgeordnetenhaus, wurde aber von Allen dahin beschieden, daß ihm ein Heimathschein nicht bewilligt werden könnte. Hierauf wandte er sich an die russischen Behörden, von denen aber der Bescheid eintraf, daß seine Entlassung aus dem russischen Unterthanenverbande nicht bewilligt werden könne, weil Heimann Faust wegen unbefugten Aufenthalts im Auslande zum Verlust der Bürgerrechte und Verbannung auf immer aus dem russischen Reiche gerichtlich verurtheilt worden sei, mit der Bestimmung, daß er, falls er nach Rußland zurückkehre, nach Sibirien geschickt werden sollte. Er wurde daraufhin auch aus Oesterreich ausgewiesen und wandte sich nach Paris, wo er am 1. Öctober d. I. eintraf. Das dortige jüdische Unterstützungscomit« verschaffte ihm Passage nach Amerika und so langte er mit seiner Familie gänzlich mittellos hier an.