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Der Israelit · 1882-12-13 · Heft 50 (13.12.1882) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 50 (13.12.1882)
Date
1882-12-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXIII. Jahrgang. M 8«. Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Jndenthurn. Herausgegeöen von 8Z»°. Lehmann in Main;. Mittwoch, den 13. Dezember S643 (1882) Liefe Zeciuv^ erjcvervt von Neujahr an ujöcbemUcb zweim tl. i;i o »t c <} § und D vnuerstags» jedesmal in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 12 Reichs - Mark, Hart abonnirr gan^ahrig, halbjährig oder vieneljährig. vivif Brrchhandiuvgen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserat H Pfennige die dreiqespaitene Petitreils oder deren Raum. — Oeüerreichstcbe Banknoten laut Eours. — Direcre Francozusendrmü unter Streifband pro Jahrgang 14 Lst'icls-Mark oder 8 st. österr. an die Expedition franco einzusenden. WRT Da mit dem I. Jan. 1883 ein neues Hirarlas beginnt. so erlauben wir uns, die geehrten Abonnenten darauf aufmerksam zu machen, daß namentkich bei der 'Most das Abonnement frühzeitig erneuert werden «ruß, damit die Versendung keine Auterbrechnng erkeide. Inhalt. Leitende Artikel: Erklärung, das Verhalten der Inden den 'Nichtjuden gegenüber betreffend — An den Strömen Babylons. — Der internationale antijüdische Kongreß und fein Manifest, ^eitungsnackrichten und Korrespondenzen: Deutschland: Aus ° Bayern. Hochsladt. Berlin. Frankfurt a. M. Bürgel. Aus Kurhessen. — Palästina: Jerusalem. — Afrika: Qran. — Feuilleton: Aus der Zeit der Reacston. Inhalt der ersten Beilage: Leitender Artzkelr Literarischer Bericht. Z-itungsnaGrichten und Correspondenzen: Deutschland: Mainz. ' Frankfurt a. M. Trier. — Oesterr. - Ung. Monarchie: Wien. Preßburg. — England: London. — Feuilleton: Der Letzte. Inhalt der zweiten Beilage: Leitender Artikel: Literarischer Bericht. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Deutschland: 3mal Mainz. Breslau. Aus Oberschlesien. Straßburg. — Oesterr.- Ungar. Monarchie: Wien. Prag. Lemberg. 2mal Pesth. — Italien: Rom. — Frankreich: Paris. — England: 2mal London. — Seitenbe Artikel. Erklärung, das Verhalten der Inden de» Ntichtjuden gegenüber betreffend. Mainz, 7. Dezember. Den entsetzlichen Verleumdungen gegenüber, welche täglich von den sogenannten Antisemiten über Inden und Judenthum ausgestreut werden, halten wir es für angemessen und nothwendig, eine Erklärung abzugeben, welche das Verhalten der Juden den Nichtjuden gegenüber, wie die jüdische Religion in mündlicher und schriftlicher Lehre, in Bibel, Talmud und Codices, es vorschreibt, genau vräcisirt. Diese Erklärung lautet: Wir erklären nach bestem Wissen und Gewissen und nach genauestem und sorgfältigstem Studium der Bibel, des Talmuds und der Codices: 1) Das Gebot der heiligen Schrift: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst," umfaßt alle Menschen ohne Unterschied der Abstammung und des Glaubens. Jeder Jude ist verpflichtet, in jedem Menschen das Ebenbild Gottes zu achten, zu ehren und zu lieben. 2) Das an die aus der Heimath vertriebenen Inden gerichtete Gebot des Propheten: „Fördert das Wohl der Stadt (des Staates), wohin ihr kommen werdet," gilt für alle Orte und alle Zeiten. Der Jude ist verpflichtet, das Land, welches sein Vaterland geworden, zu lieben, ihm mit Gnt und Blut zu dienen, den Landesherrn zu verehren und der Obrigkeit zu gehorchen. 3) Die Gesetze des Staates sind für alle Juden, die zu den Bürgern des betreffenden Staates zählen, verbindlich, l^s ist religiöse Vorschrift, die Staatsgesetze zu beobachten und die Pflichten zu erfüllen, die sie den Staatsbürgern auflegen. 4) Das jüdische Neligionsgesetz kennt in Bezug auf Handel und Verkehr keinen Unterschied zwischen Juden und Nichtjuden. Alle Verbote der Lüge, der Täuschung, der Uebervortheilung, des Betrugs, des Diebstahls, des Raubes, des Mordes, erstrecken sich auf Juden wie auf Nichtjuden. Eine Ausnahme macht allein die religiöse Vorschrift, daß es verboten ist, einem Juden Zinsen zu zahlen oder Zinsen von ihm zu nehmen — eine religiöse Vorschrift, die, auf die Gesammtheit ausgedehnt, den geschäftlichen Verkehr zu sehr erschweren würde. Der wucherische Zins,

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