Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1882)
- Date
- 1882-11-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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1109 Volk schleudern, verschwinden gewöhnlich vom Schauplatze und sind nicht mehr zu finden, wenn der Funke gezündet hat. Wer hat dem Holubek die Gewährleistung gegeben, daß die von ibm hinausgeschickten Brandreden mit Citaten ans dem Talmud nicht so fruchtbaren Boden finden würden, daß in kürzester Zeit einmal das geschieht, was — Gott gebe es, daß es nicht geschehe — eine Schande wäre für unfern Rechtsstaat, für das Reich, nicht geschehen darf und soll. Ich vertrete hier nicht den Standpunkt der Juden, sondern den des Gesetzes. Soll es zu solchen Scenen wie in Preßburg kommen? Wohin nun solche Aufreizungen führen, das hat man jüngst in dieser Nachbarstadt erlebt. Die Geister, die einmal geweckt werden, lassen sich nicht so leicht zurückbannen, wenn in solcher Weise vorgegangen wird, wie es in der Versammlung war, in welcher der Angeklagte sprach. Durch dergleichen Brandreden werden ganz andere Resultate erzielt, als jene, welche man nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge erwarten könnte. Die Geschichte unterstützt niich in meiner Anschauung. Dergleichen Agitatoren, welche es unternehmen, in freien Volksversammlungen solche Reden zu halten, nehmen die Gefahr und Verantwortung auf sich, daß es zu Zusammenstößen kommt, bei denen Blut fließt und das darf nun und nimmermehr geschehen. Ich frage Sie nun, meine Herren Geschworenen, wenn die Anklage die Behauptung aufgestellt hat, daß der Angeklagte zu Feindseligkeiten gegen Nationalitäten ausreize, ob diese Behauptung nach dem, was ich bisher vorbrachte, nicht vollends berechtigt ist? Nicht um ein politisches Delict handelt es sich hier — die Politik kommt hier gar nicht ins Spiel — sondern um ein Delict gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung. Ich habe Ihnen, meine Herren, die Perspektive gezeigt, welche Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ordnung entsteht, wenn man solche Aufreizungen gestattet und wenn Sie, meine Herren, durch ein freisprechendes Verdict dergleichen Dinge fortwuchern lassen. Ich glaube nicht, daß ich zu weit gegangen bin in meiner Auseinandersetzung. Ich glaube kaum, daß mir hier Jemand den Vorwurf machen kann, daß ich Unrecht habe, wenn ich die zu befürchtenden Folgen solcher Aufreizungen in der Weise dargelegt habe, wie ich es gethan. Das, was geschehen ist, spricht für mich so laut und deutlich, daß ich nur Eine Bitte zum Schluffe an Sie richten muß. Wenn Sie Sich in den Berathungssaal zurückziehen, lassen Sie alle Antipathien und Sympathien beiseite. Sie mögen sonst über die Juden denken wie Sie wollen, seien Sie für oder gegen dieselben gesinnt, heute darf Sie weder eine Abneigung noch eine Zuneigung beherrschen. Sie, meine Herren, haben nur getreu dem von ihnen abgelegten Eide, nur dem Gesetze Geltung zu verschaffen und sich nur zu fragen: Ist das, was der Angeklagte gethan hat, so geartet, wie es der Vertreter der Behörde ausgesagt hat? Sind Sie der Ueberzeugung, daß durch das Vorgehen des Angeklagten zu Feinoseligkeiten gegen Nationalitäten aufgereizt, angeeifert, aufgefordert wird, dann wird Ihr Verdikt, und ich hoffe es mit Bestimmtheit, auf Schuldig lauten müssen. Der Vertheidiger, Dr. Pattai, nahm hierauf das Wort. Wenn es auch richtig ist, sagte er, daß der Fall, der Ihnen zur Beurtheilung vorliegt, nichts mit der Politik zu thun hat, so muß andererseits zugegeben werden, daß dergleichen Delikte denn doch nicht von den Tagesfragen, denen sie entsprungen, losgelöst werden können. Es muß mir daher gestattet sein, auf die allgemeinen Verhältnisse ein wenig zurückzugreifen. Ueber das, was Antisemitismus ist, sind so verschiedenartige Meinungen selbst bis in den höchsten Gesellschaftskreisen verbreitet, daß man schier sein Erstaunen unterdrücken kann. Dieses Erstaunen legt sich aber, wenn man erwägt, daß vorzüglich die Presse es ist, welche diese Frage geschaffen hat und mit allen Mitteln, die ihr zu Gebote stehen, nach ihrem Standpunkte darstellt. Die sogenannte Judenfrage ist von verschiedenen Seiten zu betrachten. Sie hat 1. eine nationale, 2. eine sociale, 3. eine religiöse und endlich 4. eine actuell politische Seite. Der Vertheidiger führt nun aus, daß die Nationalität der Juden wie bei anderen Volksstämmen in einer gleichartigen Gemüths- und Geistesrichtung bestehe. Die socialen Unterschiede der Juden von den anderen Bewohnern werden die Geschwornen aus eigener Wahrnehmung im Geschäftsleben kennen. Was die religiöse Seite betreffe, so sei von gegnerischer Seite behauptet worden, daß die Zeit des Mittelalters heraufbeschworen würde, wenn irgendwo eine antisemitische Bewegung vorhanden ist. Es seien aber nur moralische und wirtschaftliche Erwägungen maßgebend. Gegen das Christentum werde, so behauptet der Vertheidiger, seit Jahren ein unqualificirbarer Kampf geführt. Früher seien die Juden im Ghetto abgesperrt gewesen, und man habe sich nicht um sie gekümmert. Diese Absperrung habe sich nicht haltbar gezeigt, man habe die Schranken geöffnet und die Juden mit offenen Armen als vollberechtigte Mitglieder der Gesellschaft ausgenommen. Da sei aber ein Fehler begangen worden, man habe vergessen, zu prüfen, ob die Religions-Anschauungen der Juden, ihre Sittengesetze (!) mit den Grundsätzen des modernen Staates vereinbar seien. Damit komme er zum politischen Moment, dem treibenden in der .ganzen Bcwegung. Wenn irgendwo der Versuch gemacht werde.