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Der Israelit · 1882-02-01 · Heft 5 (1.2.1882) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 5 (1.2.1882)
Date
1882-02-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXIII. Jahrgang. Zweite Beilage zu Ar. 5 des Israelit. Leitender Artikel. Literarischer Wericht. Von 8. TI^ZN '-ncy oder: Die Vorschriften der Thora, welche Israel in der Zerstreuung zu beobachten hat. Ein Lehrbuch für Schule und Familie von Ludwig Stern, Director der israel. Schule in Würzburg. Frankfurt a. M. 1882. (I. Kauffmann XVII. u. 288 S. 8°.) Wir haben bereits vor einigen Wochen auf das Erscheinen dieses Werkes in diesem Blatte aufmerksam gemacht und zugleich eine ausführliche Besprechung desselben in Aussicht gestellt. Wir lösen hiermit heute unser Versprechen. Da wir von dem Verfasser nur Gründliches und Gediegenes erwarten durften, so sind wir durchaus nicht erstaunt, eine Arbeit vor uns zu sehen, die zu den trefflichsten ihrer Art gezählt werden darf. Der Stoff ist erschöpfend behandelt, umsichtig und übersichtlich vertheilt, und die Darstellung ist eine gefällige, wie wir sie an dem Verfasser gewohnt sind. Demselben war es nicht allein darum zu thun, „die Grundvorschriften allein, sondern auch die Einzelvorschriften mitzutheilen, soweit sie ohne Casuistik sich darstellen lassen, nach den Codices 'o"n .V'’ ,n'\v, den Glossatoren und anderen D'po-?.-'' Der Vers, will nicht, daß dem hebräischen Unterrichte in den Schulen durch sein Buch Abbruch geschehe, es soll nur da, wo ein umfänglicher Unterricht im Religionsgesetz in den Quellen nicht möglich ist, als Ersatz eintreten, um dem bodenlosen Unwissen in denReligionsvorschristenzu steuern. Von der gewöhnlichen Einteilung, welche die Vers, von Religionsbüchern befolgen, in Glaubens- und Pflichtenlehre, und diese wieder in Pflichten gegen Gott, uns selbst und unsere Nebenmenschen ist der Vers, abgewichen, und hat, von dem Gedanken ausgehend, daß alle Pflichten, auch die gegen die Nebenmenschen, nach jüdischer Anschauung unter dem höhern Gesichtspunkte der Pflichten gegen Gott auszusassen seien, einen andern Weg eingeschlagen. Er theilt den ganzen Stoff in vier Hauptabtheilungen: 1. Ueber die Anerkennung Gottes und seiner Thora. 2. Ueber die Verehrung Gottes. 3. Ueber den Wandel in den Wegen Gottes. 4. Ueber die Heiligung oder Rüstung im Dienste Gottes. So fällt nun Alles, was wir unter Pflichten gegen die Nebeumenschen begreifen unter Punkt drei, hingegen die Verehrung der Eltern unter Punkt zwei, weil ja die Eltern als Stellvertreter Gottes auf Erden ihren Kindern zu gelten haben und ihre Verehrung daher mit der Gottes zusammenfällt, resp. aus derselben hergeleitet wird. Wie dieses Buch in der Schule zu verwenden sei, darüber gibt der Verf. im Vorworte einige Winke; daß es für kleinere Schüler nicht gemacht, sondern es für die Schüler der drei letzten Jahre berechnet ist, wollen wir aus dem, wie der Verf. es für den Schulgebrauch zu verwenden sich denkt, hervorheben; es wäre aber auch zu wünschen, daß dieses Buch nicht allein auf die Schule beschränkt bliebe, sondern auch in die Familien Eingang fände, daß es, wie es auf dem Titel auch angegeben, ein Lehrbuch für die Familie würde. Aufgefallen ist es uns, daß der Verf. in der Anm. zu S. VH. nur zwei Religionsbücher rühmend hervorzuheben weiß: die von Dr. Auerbach W'r und S. Plessner *"j und nicht auch das 'n mps von G. Lasch nennt, das doch ein in jeder Hinsicht vorzügliches Werk ist. Daß für unsere Zeit auch mit dem Ankauf von Abschriften oder Abdrücken des Talmud der n:rn:> mso genügt sei (S. 64), ist nicht so ausgemacht, daß dies als vollgültiger in behauptet werden dürfte. S. 147 hätte der Gedanke, daß am atc'o die Trauervorschriften zu beobachten seien, eingeschränkt werden müssen durch den Hinweis, daß das Verbot, auf einem Stuhl zu sitzen, mit der Beendigung des Morgengottesdienstes nach Recitirung der Kinoth nicht mehr gelte. Daß am Ausgang des Sabbat-Chanukka die Lichter vor n^nan angezündet werden, hat sich nicht allgemeiner Geltung zu erfreuen; es ist dies eine Controverse zwischen «"o und i"v, und ist der Gebrauch schwankend. Es sind dies nur kleine Ausstellungen; daß wir keine größeren machen können, beweist die Vorzüglichkeit dieses Werkes. Wir gratuliren dem Vers, und auch Denen, die aus diesem Werke lernen. Nachschrift. Während wir mit diesem Referate beschäftigt sind, sendet uns ein Freund die Nr. 51 der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums." Eine mit Blaustift gezeichnete Stelle belehrt uns über den Zweck dieser Sendung; es ist eine Bespre-

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