Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 47 (23.11.1881)
- Date
- 1881-11-23
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1179 Rußland. Podwoloezyska, 2. Nov. Wegen der Judenkrawalle in Palan verurtheilte gestern das Kriegsgericht zu Woloczyska Moysej Franink zu fünfzehn Jahren Zwangsarbeit, den bekannten Rädelsführer ChatkowSti zu sechzehn und vier bemittelte Grundwirthe zu je vier Monaten Kerkers Podwoloezyska, 6. Nov. Nach dreitägiger Schlußverhandlung, zu welcher fast hundert Zeugen, darunter Major v. Oglio, Capitän Michalow, Stations- Chef Kricki und andere Beamte vorgeladen waren, wurde der Angeklagte Fiodorow zu 2 Jahren und seine meistcompromittirten Genossen zu 18, 14 und 12 Monaten Kerkers verurteilt; die bäuerlichen Angeklagten, welche zu den Excessen verleitet wurden, erhielten eine ein- bis zweimonatliche Arreststrafe. Morgen beginnt die Verhandlung wegen der Plünderung in Niemierzynca, woselbst der vom Tarnopoler Strafgerichte zu zehnjährigem Kerker > verurtheilte Petlowany als Anführer fungirte. Afrika. Vor Kurzem haben die Franzosen die tunesische Stadt Keruan besetzt. Das Betreten dieser Stadt war bis jetzt den Christen wie den Juden bei Todesstrafe verboten. Vor 1268 gab es daselbst eine zahlreiche jüd. Gemeinde, welche zu den größten und angesehensten Gemeinden gezählt wurde. Mit dem Einzuge der Franzosen ist das Betreten der Stadt Jedem, ohne Unterschied der Confession, gestattet. (W. Jsr.) Feuilleton. Aus den papieren einer Schameß- Iamilie. Von Naphtali Simon. (Fortsetzung.) Aber über diese Erkenntniß der practischen Anwendung des Judenthums wurde die Erforschung des geistigen Inhalts desselben in vielfacher Hinsicht verabsäumt, dem Studium der Propheten und Hagiographen nicht die gebührende Sorgfalt gewidmet. Dieses scheint mir sehr bedauernswerth zu sein. Denn ich glaube, daß mehr der Verstand ausgebildet wurde, als das Gemüth. Aus dem festen und einzig richtigen Grunde stehend, daß das Gesetz unverbrüchlich und von einem Jeden zu erfüllen sei, wurde allerdings die religionsgesetzliche Praxis fest geregelt und sicher gestellt, das Verständniß des Gesetzes in seinem Einstusse auf das Herz und Gemüth aber wenig gefördert. So wurde den Kreisen des Volks das Gesetz zumeist in seiner äußern Form näher gebracht, aber nicht in seiner tiefen Bedeutung, deren Erkenntniß das Herz erhebt, das Gemüth erwärmt und den Menschen begeistert. Als nun in unserem milderen Jahrhundert, ' namentlich das jüngere Geschlecht, sich mit dem Schönen und Herzerfreuenden der profanen Literatur vertraut machte, da glaubte es eine ganz neue Welt vor sich erschlossen zu sehen. Es wußte ja nicht, daß das Judenthum die echte Schönheit, die rechte Wahrheit in weit höherer Vollendung in sich birgt. In vornehmer Verachtung blickte man auf das altväterliche Judenthum bin. Man begehrte Aufklärung und Bildung und suchte solche außerhalb des Judenthums, anstatt das Judenthum in ferner vollen Schönheit, in seiner, die Herzen bildenden, den Geist aufklärenden, das Gemüth erfreuenden Wahrheit zu erkennen. Das Judenthum erschien den Jungen als eine Fülle geistloser Formen — sie hatten ja niemals den bedeutungsvollen Inhalt dieser Formen begriffen. Darum wandten sie dem väterlichen Erbtheil den Rücken, oder suchten dasselbe mit fremdartigen, unjüdischen Elementen zu vermischen. So erkläre ich mir den Abfall von dem Gesetze und das Streben nach unjüdischen Reformen, — der traurigen Errungenschaft unserer Zeit. Ob ich das Richtige hierin getroffen, wage ich nicht mit Bestimmtheit zu entscheiden. Es kann sein, daß ich mich irre. Ich theile diese Ansicht aber mit den wenigen Gemeindegliedern, welche die gleiche bei der in der ersten Zeit meiner Amtsführung stattgefundenen Oberrabbiner-Wahl, allerdings vergeblich, geltend zu machen suchten. Es hatte sich damals nämlich schon eine kleine Partei gebildet, welche mit der Aufforderung herantrat, den durch den Tod unseres berühmten Oberrabbiners erledigten Platz mit einer Persönlichkeit zu besetzen, welche im Stande sei, eine Predigt in reiner deutscher Sprache zu halten. Der Zustand des Gottesdienstes, so wurde ferner hervorgehoben, erheische gleichfalls der bessernden Umgestaltung, einer kräftigen Hand. Wenn man diese beiden Forderungen unbefangen betrachtete, so mußte man der.en Berechtigung anerkennen. Mit der Zunahme der allgemeinen Bildung war allerdings das Bedürfniß nach einer religiösen Belehrung und Ermahnung in der Sprache der Zeit und in den Formen des zeitgemäßen Geschmacks in der That vorhanden, sollte das Wort der Lehre und Ermunterung bei der Jugend nicht gänzlich des