Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 43 (26.10.1881)
- Date
- 1881-10-26
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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XXII. Jahrgang. Zweite Anlage M Ar. 43 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Rumänien. Bukarest. Der rumänische Minister des Innern, A. C.Rosettr, hat vor einigen Tagen an sämmtl. Polizeipräfecten des Landes ein Rundschreiben erlassen, dessen Inhalt an Klarheit und Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt und das schöne Streben des jetzigen liberalen Regiments in Rumänien, die ganzeJudensrage aus der Welt zu schaffen, außer Zweifel setzt. Wir entnehmen demselben folgende Stellen: „Ich habe gefunden, daß gewisse Leute in ihrer Verblendung so weit gehen, daß sie in einigen Orten durch Assichen das Publikum gegen die Juden auszuhetzen suchen, ja, daß sogar das Wort „Mord" ausgesprochen wird. In zwei Ortschaften, wo dergleichen Assichen gefunden wurden, ist konstatirt worden, daß die Urheber Diener in den niedrigsten Kaffeehäusern und ganz ungebildete Leute waren. Diese Personen sind offenbar blinde Werkzeuge in den Händen von Leuten, die kein Verständniß für das Unheil haben, welche sie über das Land durch derartige verbrecherische Aufreizungen herausbeschwören. Ich ersuche Sie daher, wachsam zu sein und nicht nur aus die blinden Werkzeuge dieser verbrecherischen Aufreizungen die Hand zu legen, sondern auch darauf zu seheit, daß die wahren Urheber dieser Hetzereien von der Polizei entdeckt werden. Ich ersuche Sie ferner, im persönlichen Verkehr der Bürger aller Klassen ans die Gefahren aufmerksam zu macheit, denen sich jede Gesellschaft aussetzt, die sich zur Begehung derartiger Verbrechen herabwürdigt. Ich appellire an alle Bürger ohne Unterschied der socialen und politischen Parteistellung, sie möchten jedermann über das Unheil aufklären, das durch solche Verbrechen dem Lande zur Last fallen würde, und daraus Hinweisen, wie schwer es unseren Ruf schädigen i würde, wenn es hieße, wir verstünden nicht, von der > Freiheit Gebrauch zu machen und sähen allzu gleichgiltig!;u, wie dieselbe durch Hetzereien verbrecherischer Natur! seitens einiger Verblendeter erdrückt wird. Als Mini- > Üer für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung > verantwortlich und verpflichtet, das Uebel im Keime zu | erstücken, verlange ich in dringendster Weise, daß Sie I in kürzester Zeit die Urheber dieser verbrecherischen > Umtriebe entdecken, und daß Sie Allen die Ueberzeugung! beibringen, daß ich ihnen gegenüber schonungslos und! in ihrer ganzen Schärfe die Gesetze des Landes in Anj Wendung bringen werde." ' i Deutschland. J _ Slolp, 5. Okt. In der heutigen Sitzung der j Strafkammer kamen wie der „Danz. Ztg." berichtet I wird, verschiedene antisemitische Ercesse zur Verhand-! lung. U. A. >rnrde gegen den Arbeiter Ludwig Bomcke von hier verhandelt gegen welchen aus Antrag der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben war, weil er binreichend verdächtig erschien, am ersten September d. I. Abends in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalrhätigkeiten gegen einander angereizt zu haben. Bomcke hatte aus dem Marktplatz „Hepp! Hcpp! Raus mit den verfluchten Ittden!" geschrien. Herr Staatsanwalt Hahne hielt nach erfolgter Beweisatisnahme die Anklage aufrecht und beantragte 6 Monate Gefängnis;. Der Gerichtshof sah iticht dem Thatbestand des § 130 des Strafgesetzbuchs für erwiesen an, sondern erkannte dahin, daß der Angeklagte nur des groben Unfugs schuldig sei und vertirtheilte ihn ztl 6 Wochen Haft (der höchsteit für groben Unfug zulässigen Strafe). Der Arbeiter Franz Zimmer von hier, welcher am Abend des 13. September bei dem Kaufmann Bernhard Wunderlich ain Markt eine Schaufensterscheibe im Werthe von 150 M. einwarf, wurde wegeit vorsätzlicher und rechtswidriger Sachbeschädigung zu vier Monaten Gesängniß verurtheilt. — Ter Arbeiter Friedrich Goschke von hier war aus § 116 angeklagt, am Abend des 3. September, nachdem die auf dem Marktplatz und in der Schmiedestraße versammelte Menschenmenge von dem Befehlshaber der bewaffneten Macht ausgefordert war, sich zu entfernen, nach der dritten Aufforderung sich nicht entfernt 31t haben, ferner nach § 113 Beamten, welche zur Vollstreckung von Befehlen und Anordnungen von Verwaltungsbehörden berufen waren, in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes Widerstand geleistet und groben Unfug verübt zu haben. Goschke hatte nicht nur „Vivat!" gerufen, worauf die Menge sofort „Hepp! Hepp!" nachschrie, sondern hatte auch mit Nägeln nach Herrn Bürgermeister Stößel und dem Polizei-Sergeanten Ron und mit Steinen nach dem Polizei-Sergeanten Loth und auf die Husaren geworfen. Der Verhaftung suchte Goschke sich dadurch zu entziehen, daß er in ein Haus in der Schmiedcstraße lief und sich hier in der Schlafstube des Fleischermeisters Koch versteckte. In dem Hause wohnt auch der Kaufmann Otto Rühle, welcher wegen Vergehens gegen die öffentliche Ordnung sich in Untersuchung befindet. Staatsanwalt Hähne sah in Goschke einen der Haupträdelsführer der hier stattgehabten antisemitischen Unruhen; er beantragt 2 Jahre Gefängniß, der Gerichtshof sah nicht!den Thatbestand des § 116 für vorliegend an und verurtheilte den Angeklagten wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 11 Monaten Gesängniß und wegen groben Unfugs zu 1 Monat Hast.