Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 42 (19.10.1881)
- Date
- 1881-10-19
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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1055 sehen werden, willkürliche Benennungen in seiner arabischen Uebersetzung der heil. Schrift gebraucht, die er nicht durch Tradition kennt, und sagt, es müsse ihm int Traume gesagt worden sein; er selbst aber verfällt, nach meiner Ansicht, in den gerügten Fehler mit der obigen Behauptung. Um Widerlegungen vorzubeugen, will ich hierbei bemerken, daß es mir wohl bekannt ist, daß die Kabbalisten die Oertlichkeit „Gan Eden" nach dem Aequator verlegen; da aber Iben Esra, trotz der von ihm beliebten Geheimnißthuerei, — rnnioa -nnnon, wie ihn Nachmanides nennt — nichts weniger als ein Kabbalist war, so dürsten wir wohl schon einen Beweis für die obige Behauptung von ihm fordern. IV. Da nun keine Tradition vorliegt, so muß der Wortlaut der heil. Schrift um Aufklärung angegangen werden. Wie schon erwähnt, gruppiren sich die meiften Erklärungen und Ortsbestimmungen um die Ermittlung der Flüssenamen. Sind diese einmal mit Sicherheit ermittelt, so ist die Gegend selbst mit Leichtigkeit zu bestimmen. Die Namen der Ströme bieten aber große Schwierigkeiten. Der eine derselben, der Euphrat, ist der bekannteste und am sichersten festgestellte. Die Identität Beider wird meines Wissens von Niemandem bezweifelt. Beiut ström Chiddekel läßt sich wohl auch mit Bestimmtheit annehmen, daß er mit Tigris identisch sei, obschon es auch nicht an divergirenden Ansichten fehlt, aber die weitaus größte Zahl der Forscher nehmen es als zweifellos feststehend an, daß das biblische Chiddekel der Tigris sei. So erklärt es Onkelos, mit M^-Tigns, mit Verwechslung der Liquida und so nehmen es auch unsre Weisen im Talmud Berachoth 595., indem sie das Wort als ein Compositum betrachten, (*ppi inn raw, dessen Wasser scharffließend und rauschend sind. Diese Etymologie stimmt auffallend mit der sonstigen Benennung des Flusses „Tigris" überein. Letzteres Wort bedeutet nämlich im Persischen „Pfeil"; es stammt demnach der Name des Flusses von der pfeilschnellen und reißenden Geschwindigkeit seines Laufes. Von der pfeilschnellen Geschwindigkeit, mit der er sich auf seine Beute stürzt, hat auch der Tiger seinen Namen erhalten. Dieser Name, welcher in die indogermanischen Sprachen übergegangen ist, kömmt auch bei *) j':p von 5p gebildet; Andere übersetzen es mit „lcichl". den Rabbinen des Talmuds vor. (Chulin 59 d.) Iben Esra (Genesis 3, 14) witzelt in seiner Weise über diese Etymologie; nach unsrer Darlegung wird wohl Zeder zugeben, daß dieselbe sprachlich und sachlich ganz richtig ist. Eher dürfte bei modernen Philologen seine eigene naive Bemerkung, die er irgendwo macht, mo&a npr6 r«» „überhaupt läßt sich nach dem Grund der Namen nicht forschen," ein Lächeln Hervorrufen. Bevor wir uns zu den weit schwieriger zu bestimmenden, beiden anderen Flüssen wenden, wollen wir hier einer Schwierigkeit Erwähnung thun, die sämmtlichen Erklärungen anhaftet und die auch für die beiden bereits bezeichneten Flüsse in Betracht kömmt. Die heil. Schrift bezeichnet diese vier Flüsse als die Arme eines einzelnen; diese Flüsse fließen aber getrennt und können doch in gewöhnlichem Sinne nicht als die Arme eine s Flusses betrachtet werden. Um diese Schwierigkeiten zu beheben, haben schon ältere Erklärer darauf anfmerksant gemacht, daß ouwn nicht Arme, sondern vielmehr Stromanfänge bedeutet. Es ist also wohl denkbar, daß der Strom bei seinem Austritte aus dem Eden sich in die Erde verliert und dann getrennt an vier verschiedenen Stellen, ebensoviel Ströme bildend, hervorbricht. Beispiele solcher unterirdischer Stromverbindungen find nicht feiten, erst in jüngster Zeit soll durch Versuche — Färben des Wassers — festgestellt worden sein, daß die Donau mit dem Rhein unterirdisch in Verbindung steht. Es wäre also nicht undenkbar, daß zwischen Euphrat und Tigris auch ein solches Verhältniß besteht. (Schluß folgt.) (Eingesandt.) Mit dem l. Oktober treten die von der General- Versammlung der Versicherten beschlossenen Abänderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingnngen der „Lebensversicherungs-Gesellschaft" zu Leipzig in Kraft. Die hauptsächlichsten derselben sind die sofortige Auszahlung des versicherten Kapitals nach Anerkennung des Sterbefalles, was bisher noch nicht statutarisch verbrieftes Recht der Versicherten war, und neue Bestimmungen über die Rückvergütung bei Auflösung einer Versicherung. Die damit an die Versicherten der Gesellschaft gemachte Concession besteht darin, daß für jede erloschene Versicherung zwei Jahre vom Tage des Erlöschens ab der Rückkaufsbetrag von der Gesellschaft reservirt werden muß.